311. Bevollmächtigung des Dekans der Fakultät für Architektur zur Bestellung von Angehörigen anderer Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter von Dissertationen

Das Kollegium der Fakultät für Architektur hat in seiner Sitzung am 20.6.1996 den Dekan
O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Harald EGGER gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1996/97 mit Entscheidungsvollmacht zur Bestellung von Angehörigen anderer Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter von Dissertationen ausgestattet.

Der Prädekan: Domenig