Das Kollegium der Fakultät für Architektur hat in seiner Sitzung am
20.6.1996 den Dekan
O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Harald EGGER gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1996/97 mit Entscheidungsvollmacht zur Bestellung von Angehörigen anderer
Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter von Dissertationen ausgestattet.