296. Einladung zur konstituierenden Sitzung der Studienkommission für Elektrotechnik und Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters gemäß § 16 UOG 1993


Gemäß § 87 (11) UOG 1993 hat der Studiendekan die konstituierende Sitzung der Studienkommission Elektrotechnik bis zur Wahl des Vorsitzenden zu leiten. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreters sind gemäß § 42 (1) UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der ihr angehörenden Universitätslehrer zu wählen.

Der Studiendekan: Wach