302. Ergebnis der Wahl der Vize-Studiendekanin der Fakultät für Architektur gemäß § 43
UOG 1993 für eine Funktionsperiode von zwei Jahren
Das Fakultätskollegium der Fakultät für Architektur nach UOG 1993 hat am 20.06.1996
O.Univ.-Prof.Mag.art.Dr.phil. Karin
WILHELM zur Vize-Studiendekanin der Fakultät für Architektur für eine Funktionsperiode von zwei Jahren (ab dem Kippzeitpunkt) gewählt.
Der Vorsitzende: Domenig