29. Bevollmächtigung des Dekans der Fakultät für Architektur zur Bestellung von Angehörigen anderer Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter von Dissertationen

Das Kollegium der Fakultät für Architektur hat in seiner Sitzung am 19.10.1995 den Dekan
O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Harald EGGER gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1995/96 mit Entscheidungsvollmacht zur Bestellung von Angehörigen anderer Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter für Dissertationen ausgestattet.

Der Prädekan: Domenig