Das Kollegium der Fakultät für Architektur hat in seiner Sitzung am 19.10.1995 den Dekan
O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Harald EGGER gemäß § 15 Abs. 8 UOG 1975 für das Studienjahr 1995/96 mit Entscheidungsvollmacht zur Bestellung von Angehörigen anderer Fakultäten bzw.
Universitäten als Begutachter für Dissertationen ausgestattet.