327. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der Fakultät für Architektur


In der Wahlversammlung am 4. Juli 1996 wurden folgende Institutsvertreterinnen und Institutsvertreter sowie deren Ersatzmitglieder gewählt:

Institut für Tragwerkslehre (Inst.Nr. 140)
Vertreterin:
Moser Elisabeth *)

Institut für Baukunst (Inst.Nr. 141)
Vertreterin:     Platzziffernsumme     Ersatzmitglieder     Platzziffernsumme
Kottie Margit               4                   Trolp Roswitha                  2

Institut für Kunstgeschichte (Inst.Nr. 143)
Vertreterin:     Platzziffernsumme     Ersatzmitglieder     Platzziffernsumme
Vorhauer Doris              4                   Schweizer Helga                 2

Institut für Städtebau und Umweltgestaltung (Inst.Nr. 145)
Vertreterin:     Platzziffernsumme     Ersatzmitglieder     Platzziffernsumme
Witte Sigrid                4                   Brückler Sonja                  2

Institut für Gebäudelehre und Wohnbau (Inst.Nr. 147)
Vertreterin: 
Lenz Roswitha *)

Institut für Hochbau für Architekten (Inst.Nr. 149)
Vertreterin: 
Habersack Sieglinde *)

Institut für Raumgestaltung (Inst.Nr. 151)
Vertreter:       Platzziffernsumme     Ersatzmitglieder     Platzziffernsumme
Pichler Dietrich            19                  1. Groß Gisela                  17
                                                2. Weigend Ernst                8
                                                3. Reinisch Hilda               7
                                                4. Madlener Elmar               4

Institut für Landwirtschaftliches Bau- und Ländliches Siedlungswesen (Inst.Nr. 153)
Vertreter:       Platzziffernsumme     Ersatzmitglieder     Platzziffernsumme
Saccagi Richard             4                   Oberlaßnig Friederike           1

Institut für Künstlerische Gestaltung (Inst.Nr. 155)
Vertreterin: 
Gaaya Barbara *)

Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode 1996 bis 1998, beginnend mit dem Tag der konstituierenden Sitzung der jeweiligen Institutskonferenz.
Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.
*) Gemäß der Satzung der TU Graz § 14 Abs. 1 Wahlordnung sind diese Personen Mitglieder der
Instituskonferenz.

Die Vorsitzende der Wahlkommission: Gisela Groß