Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlungen zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 7.8.1996, in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.
Konstruktive Versuchsanstalt (KVA), Inst.Nr. 207
Lessingstraße 25
Wahltermin: Donnerstag, 17.9.1996, 10.00 Uhr
Wahlort: Seminarraum 108, Lessingstr. 25/I
Institut für Hydraulik und Hydrologie
(Hydromechanik, Hydraulik und Hydrologie), Inst.Nr. 216
Mandellstraße 11
Wahltermin: Donnerstag, 17.9.1996, 10.30 Uhr
Wahlort: Seminarraum 222, Lessingstr. 25/I
In das Wählerverzeichnis kann von Montag, dem 12.8.1996 bis einschließlich Mittwoch, dem 4.9.1996 im Dekanat der Fakultät f. Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12, jeweils von 9.00 -12.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Techn. Versuchs- und Forschungsanstalt für Festigkeits und Materialprüfung, Inst.Nr. 306
Stremayrgasse 11
Wahltermin: Donnerstag, 16.9.1996, 9.40 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer des Dekanates Maschinenbau, Kopernikusg.24/II
In das Wählerverzeichnis kann von Montag, dem 12.8.1996 bis einschließlich Mittwoch, dem 4.9.1996 im Dekanat der Fakultät f. Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9.00 -12.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Frau Gisela GROSS, Inst.für Raumgestaltung, Rechbauerstraße 12/II, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der konstituierenden Sitzung an.