358. Satzung "Organe und Gliederung der Universität - Studiendekanin / Studiendekan"

Das BMWVK hat mit Schreiben vom 30.07.1996 (GZ 68.152/100-I/B/5B/96) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 24.06.1996 beschlossene Satzungsänderung gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.
Kapitel II. / L. (veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 20a. vom 05.06.1996) "Organe und Gliederung der Universität / Studiendekaninnen und -dekane, Vizestudiendekaninnen und -dekane" § 1 (2) lautet demnach:
"Für alle Doktoratsstudien sowie die interfakultären und interuniversitären Studienrichtungen sind vom Senat eine Studiendekanin oder ein Studiendekan und - auf deren oder dessen Vorschlag - eine Vizestudiendekanin oder ein Vizestudiendekan zu bestellen."

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch