Gemäß der Satzung der TU Graz § 14 Abs. 2 Wahlordnung wurde folgende Person aus der Personengruppe der Allgemeinen Bediensteten nominiert.
707 Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin
Vertreter:
Gmeindl Walter
Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode 1996 bis 1998, beginnend mit dem Tag der konstituierenden Sitzung der jeweiligen Institutskonferenz.
Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.