383. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 der Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin

Gemäß der Satzung der TU Graz § 14 Abs. 2 Wahlordnung wurde folgende Person aus der Personengruppe der Allgemeinen Bediensteten nominiert.

707 Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin
Vertreter:
Gmeindl Walter

Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode 1996 bis 1998, beginnend mit dem Tag der konstituierenden Sitzung der jeweiligen Institutskonferenz.

Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

Die Vorsitzende der Wahlkommission: Gisela Groß