Das BMWVK hat mit Schreiben vom 12.08.1996 (GZ 68.152/111-I/B/5B/96) den vom Senat der Technischen Universität Graz
in seiner Sitzung am 24.06.1996 beschlossenen Satzungsteil
"VI. Kooperationen und Teilrechtsfähigkeit" gemäß § 7 Abs. 2 und 3 UOG 1993 genehmigt.
Das Kapitel 060 (Kooperationen und
Teilrechtsfähigkeit) wurde in der 15. Sondernummer des Mitteilungsblattes, Stück Nr. 30b vom 04.09.1996, kundgemacht.