396. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ‘93 der Technischen Universität Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ‘93 der folgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.

· Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung (FELMI) 705

· Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin 707

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 23. Sep. 1996 in einem dem jeweiligen Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 14. Okt. 1996, 9.45 Uhr
Wahlort: Aula, Rechbauerstraße 12
Wahlleiter: Die Mitglieder der Wahlkommission und ihr Vorsitzender Dr. Norbert Wolf


Institut                          | Inst.-Nr. | Zahl der zu wählenden VertreterInnen
FELMI                             | 705       | 2                                     
Versuchsanstalt für Prüf- und 
Sicherheitstechnik in der Medizin | 707       | 2                                     

Ebenfalls zu wählen ist eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern für jede Institutskonferenz.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

In das Wählerverzeichnis kann vom 30. Sep. - 6. Okt. 1996 im Sekretariat der Dienststellenausschüsse und der Mittelbauvertretung, Mandellstraße 15/I während der Dienststunden Einsicht genommen werden. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden.

Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von zwei Jahren gerechnet vom Tag der konstituierenden Sitzung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Dr.Norbert Wolf