42. Bevollmächtigungen des Dekans der Fakultät für Maschinenbau gemäß § 15 (8) UOG 1975 für das Studienjahr 1995/96

Das Fakultätskollegium der Fakultät für Maschinenbau hat in seiner Sitzung am 19.10.1995 beschlossen, den Dekan O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr.techn. Rolf-Jürgen MARR
- zur Bestellung von Universitätslehrern mit Lehrbefugnis anderer Universitäten (Fakultäten) in die
Prüfungskommission für Rigorosen sowie zur Bestellung von Prüfungskommissären in die
II. Diplomprüfungskommission gem. § 26 AHStG i.d.dzt.g.F.
und
- zur Genehmigung des Ausschreibungstextes von Planstellen
für das Studienjahr 1995/96 zu bevollmächtigen.

Der Prädekan: Stark