54. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wisssenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlungen gem. § 55 UOG 93

m. § 14 UOG 1993 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wisssenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlungen gem. § 55 UOG 1993 der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wisssenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6.12.1995 in einem
der TU-Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 1993 gleichgestellt sind.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf