73. Sitzungstermine des Senates (UOG 1993)


Gemäß § 3 (9) der Geschäftsordnung erfolgt die Einberufung zu den Sitzungen und die Kundmachung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung (§ 3 (3) GO) zwei Wochen vor den Sitzungen durch Anschlag an der UDION-Amtstafel.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch