Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer
Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten,
gem. § 35 UOG 93 in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93 der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 22. 12. 1995 in einem der TU-Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Es sind 48 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das
ist bis längstens 15.Jänner1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission, p.A. Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen, eingebracht werden. Jedem
Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller der darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis der Wahlberechtigten kann von
Donnerstag, dem 04.01.1996 bis einschließlich Freitag, dem 12.01.1996 im Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/EG, jeweils von 09.0012.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 23.01.1996 bis 22.01.1998.