Die konstituierende
Sitzung der Universitätsversammlung und die Wahl des Rektors finden am
Montag, dem 29. Jänner 1996 um 10 Uhr c.t. in der Aula der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße
12, 1.OG
statt.
Gemäß §§ 16 und 87 (7) UOG 1993 und § 15 Wahlordnung hat die Universitätsversammlung die Wahl des Rektors durchzuführen. Diese ist geheim durchzuführen, das Wahlrecht ist
persönlich auszuüben. Gewählt ist jene Person, die mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Wird im ersten Wahlgang keine Mehrheit erreicht, so ist in einer Stichwahl zwischen jenen
Personen zu entscheiden, die im ersten Wahlgang die beiden höchsten Stimmzahlen erhalten haben. Der Wahlvorschlag wird durch Senatsbeschluß erstellt und durch Anschlag an der Amtstafel
kundgemacht.
Diese Kundmachung und der Anschlag an der Amtstafel gelten als Ladung zur konstituierenden Sitzung der Universitätsversammlung und als Ladung zur Wahl.