Das BMWVK hat mit Schreiben vom 3. Jänner 1997 (GZ 68.152/177-I/B/5B/96) den vom Senat der Technischen Universität
Graz in seiner Sitzung am 1. Oktober 1996 beschlossenen Satzungsteil "Ordnungsvorschriften" (Satzungsteil Kapitel 080 / A. Ordnungsgemäßer Lehr- und Prüfungsbetrieb) gemäß § 7 Abs. Abs. 3 UOG 1993
mit Ausnahme der Bestimmung des § 3 Z. 1 genehmigt.
Der genehmigte Teil des Kapitels 080 (Ordnungsvorschriften, A. Ordnungsgemäßer Lehr- und Prüfungsbetrieb) liegt diesem Mitteilungsblatt als
Anlage bei.