127. Berichtigung der Ausschreibung von Leistungsstipendien der Fakultät für Architektur für das
Sommersemester 1997
(Gemäß den §§ 57-61 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl.Nr. 305/1992)
- Bei der im Mitteilungsblatt Stück Nr. 10, Punkt 99 veröffentlichten
Ausschreibung vom 15.1.1997 lautet der korrekte Text wie folgt: Ein Leistungsstipendium darf im Studienjahr S 10.000,-- nicht unterschreiten und S 20.000,-- nicht überschreiten.
Der Dekan: Egger