Österreichischen Gastvortragenden, die im Studienjahr 1997/98 an den Universitäten Sarajevo, Tuzla und Banja Luka Vorlesungseinheiten abhalten, werden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr die Reisekosten und eine Entschädigung in der Höhe von ÖS 8.400,-- (für 12 Vortragsstunden) zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, daß die Vortragenden habilitiert sein und mindestens zwölf Stunden Vortragstätigkeit leisten sollen. Die Bewerbung hat unter Beilage der Einladung durch die bosnischherzegowinische Universität direkt beim Büro für Austauschprogramme mit Mittel- und Osteuropa, Berggasse 21/7, 1090 Wien, drei Monate vor Beginn der Vorlesungstätigkeit zu erfolgen.