165. Sonderförderung des Landes Oberösterreich für Auslandsstudienaufenthalte

Das Land Oberösterreich erweitert die Auslandsstudienförderung auf Studierende und AbsolventInnen aller Studienrichtungen, welche ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Oberösterreich haben. Antragsformulare sind bei der Oberösterreichischen Landesregierungen sowie in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, erhältlich.

Der Universitätsdirektor: Auer