Das Land Oberösterreich erweitert die Auslandsstudienförderung auf Studierende und AbsolventInnen aller Studienrichtungen, welche ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Oberösterreich haben. Antragsformulare sind bei der Oberösterreichischen Landesregierungen sowie in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, erhältlich.