Das BMWV hat mit Schreiben vom 02.05.1997 (GZ 70.400/3-I/A/3/97) die vom Senat der
Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 20.01.1997 beschlossene Satzungsänderung des Kapitels 020 "Organe und Gliederung der Universität" Teil H Institute § 8 gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 2 und
Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.
Die Benennung des "Institutes für Angewandte Geodäsie und Photogrammetrie" (veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 30a. vom 04.09.1996) wird dadurch in "Institut für
Angewandte Geodäsie" geändert.