Gem. § 85 Abs. 2 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen
MitarbeiterInnen der TU Graz in der Bundeskonferenz des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals ein.
Aktiv wahlberechtigt sind die am 4. Juni 1997 dem Senat und den Fakultätskollegien der TU Graz angehörenden VertreterInnen der o.g. Personengruppe.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 18. Juni 1997 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission für die Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb der Technischen Universität Graz nach UOG ’93 eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 10. Juni - 16. Juni d. J. im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.