190. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz in die Berufungskommission zur Besetzung des Ordinariates für Neuroinformatik

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz in die Berufungskommission zur Besetzung des Ordinariates für Neuroinformatik ein.

Aktiv wahlberechtigt sind die am 4. Juni 1997 dem Fakultätskollegium der Fakultät für Elektrotechnik angehörenden VertreterInnen der o.g. Personengruppe.

Es sind 3 Mitglieder zu wählen, deren Funktionsperiode mit der Konstituierung der Habilitationskommission beginnt.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 20. Juni 1997 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 10. - 16.Juni d. J. im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf