235. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG '93 zur Nachwahl der VertreterInnen der
Personengruppe der UniversitätsassistenInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Betonbau gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93
der Fakultät für Bauingenieurwesen
Gemäß § 14 UOG '93 berufe ich wegen ausgeschiedener Mitglieder und Ersatzmitglieder folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der VertreterInnen der
Personengruppe der UniversitätsassistenInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des o.a. Institutes gem. § 45 Abs. 2/2 UOG '93 der
Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistenInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am
Stichtag, das ist der 6. August 1997, in einem dem Institut für Betonbau zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG '93 gleichgestellt sind.
- Wahltermin: Dienstag, 2. September 1997, 11.00 Uhr
Wahlort: Büro des Vorstandes des Institutes für Betonbau, Lessingstraße 25/I
Wahlleiter: Univ.-Doz.Dr. Peter Kautsch
Es sind 1 Mitglied und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern für den Rest der Funktionsperiode zu wählen.
Wahlvorschläge können bis
spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis 26. August 1997, schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht
werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 12. bis 18. August 1997 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriflich beim
Vorsitzenden Einspruch erhoben werden.
Die Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf