21.
Universitätsbeirat
Gemäß § 56 UOG 1993 und Teil N. des Satzungskapitels II. "Organe und Gliederung der Universität" hat der Senat folgende Personen (in alphabetischer Reihenfolge) zu
Mitgliedern des Universitätsbeirates für eine Funktionsperiode von vier Jahren ab der konstituierenden Sitzung bestellt:
- 1. Vier Vertreterinnen und Vertreter der
Gebietskörperschaften: Frau Landeshauptmann Waltraud KLASNIC
Herrn LH-Stv. O.Univ.-Prof. DDr. Peter SCHACHNER-BLAZIZEK
Herrn Landesrat Arch. Dipl.-Ing. Michael SCHMID
Herrn
Bürgermeister Alfred STINGL
- 2. Vier Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft unter Berücksichtigung der beruflichen Interessens vertretung der Arbeitgeberinnen und -geber und
Arbeitnehmerinnen und -nehmer und der Beschäftigten in von der TU Graz erfaßten Bereichen: Herrn Dipl.-Ing. Horst GEBERT
(Vorstandsvorsitzender der AMS, Austria Mikro Systeme
International AG)
Frau O.Univ.-Prof. Arch. Dipl.-Ing. Karla KOWALSKI
(Architekturbüro Szyskowitz + Kowalski und Universität Stuttgart)
Herrn Präsident Komm.-Rat Peter MÜHLBACHER
(Wirtschaftskammer Steiermark)
Herrn Präsident Walter ROTSCHÄDL
(Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark)
- 3. Vier Vertreter der Gruppe der Absolventinnen und
Absolventen der Technischen Universität Graz: Herrn LandtagsAbg. Dipl.-Ing. Günter GETZINGER
(Interuniversitäres Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung, Universität
Klagenfurt)
Herrn Landesbaudirektor Wirkl. Hofrat Dipl.-Ing. Gunther HASEWEND
(Amt der Stmk. Landesregierung - Landesbaudirektion)
Herrn Präsident Dipl.-Ing. Horst RINNER
(Kammer
der Architekten u. Ingenieurkonsulenten für Steiermark und Kärnten)
Herrn Dipl.-Ing. Ulrich SANTNER
(Geschäftsführer der Firma Anton Paar GmbH)
Der
Vorsitzende des Senates: KAUTSCH