21. Universitätsbeirat


Gemäß § 56 UOG 1993 und Teil N. des Satzungskapitels II. "Organe und Gliederung der Universität" hat der Senat folgende Personen (in alphabetischer Reihenfolge) zu Mitgliedern des Universitätsbeirates für eine Funktionsperiode von vier Jahren ab der konstituierenden Sitzung bestellt:

Der Vorsitzende des Senates: KAUTSCH