69. Vergabe von Stipendien an der TU Graz (wissenschaftliche Arbeiten im Ausland, Besuch von fachspezifischen Kursen im Ausland, Joint-Study-Programme)

Für die Technische Universität Graz gilt seit 28. Oktober 1996 das UOG ´93. Danach fällt die Vergabe der Stipendien, die nach den Rahmenbedingungen und im Auftrag des BMWVK an der TU Graz vergeben werden, unter die Auffangkompetenz des Rektors gemäß § 52 Abs. 1 UOG ´93.
Es sind dies die Stipendien im Rahmen der Aktionen: "Kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten im Ausland", "Fachspezifische Kurse im Ausland" und der Stipendien im Rahmen von Joint Study Programmen. Die Vergabe erfolgt durch den Rektor, Dipl.-Ing.Dr.techn. Irolt KILLMANN.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch einen Stipendienbeirat unter dem Vorsitz des Vizerektors für Lehre und Studien, dem die zuständigen Studiendekane und zwei Vertreter/innen der Studierenden angehören, nach folgenden für das Studienjahr 1996/97 für die TU Graz festgelegten Vergaberichtlinien:

Der Rektor: Killmann