63. Delegierungen an die Vize-Studiendekane der Technisch Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 43 (6) UOG 1993 betraue ich mit sofortiger Wirksamkeit O. Univ.-Prof. Dr. Besenhard mit allen in § 43 (2) UOG aufgezählten Agenden soweit sie die Studienrichtungen Technische Chemie und Erdwissenschaften/Studienzweig Technische Geologie betreffen. Im Falle der Verhinderung von
O. Univ.-Prof. Dr. Besenhard fallen diese Agenden an mich zurück.

Gemäß § 43 (6) UOG 1993 betraue ich mit sofortiger Wirksamkeit Ao. Univ.-Prof. Dr. Kern mit allen in § 43 (2) UOG aufgezählten Agenden soweit sie die Studienrichtungen Technische Mathematik und Darstellende Geometrie (Lehramt an höheren Schulen) und im Falle meiner Verhinderung die Studienrichtung Technische Physik betreffen. Im Falle der Verhinderung von Ao. Univ.-Prof.
Dr. Kern fallen diese Agenden an mich zurück.

Der Studiendekan: Jäger