Studienjahr 1997/98 ausgegeben am 6. Mai 1998 15. Stück
197. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen aus dem Bereich der gesamten Universität in den Senat gemäß § 51 UOG ’93
198. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb aus dem gesamten Bereich der Universität bzw. aus dem Bereich jeder Fakultät in den Senat der TU Graz gem. § 51 UOG ’93
199. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der UniversitätsprofessorInnen in die Universitätsversammlung gemäß § 55 UOG ‘93
200. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG ‘93
201. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93
202. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Architektur der TU Graz
203. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz
204. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz
205. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz
206. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz
207. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
208. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Elektrotechnik
209. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen
210. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Architektur
211. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau
212. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose Formgebungsverfahren der TU Graz
213. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVA für Festigkeitslehre und Materialprüfung der TU Graz
214. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Instituts-konferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
215. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik
216. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen
217. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur
218. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Forschungsinstitutes für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung (FELMI)
219. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau
220. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Bodenmechanik und Grundbau für die laufende Funktionsperiode
221. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 der Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin
222. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung Architektur der Fakultät für Architektur der TU Graz
223. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen
- Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bauwesen
- Vermessungswesen
der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz
224. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen
- Verfahrenstechnik
225. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung Elektrotechnik der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz
226. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ’93 der Studienrichtungen
- Technischer Umweltschutz
- Telematik
der TU Graz
227. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen
- Technische Physik
- Technische Chemie
- Lehramt Darstellende Geometrie
- Technische Geologie
228. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertretern der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Doktoratsstudienkommission gem. § 41 UOG ’93 der TU Graz
229. Ergebnis der Wahl des/r Institutsvorstand-Stellvertreter/s/in des Institutes für Raumgestaltung
230. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
231. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen
232. Verordnung über die Ablegung von Prüfungen des 2. Studienabschnittes vor Abschluß
des
1. Studienabschnittes der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen
233. Verordnung über die Möglichkeit der Ablegung von Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt vor Abschluß des 1. Studienabschnittes für Studierende der Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
234. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Sozialwissenschaft an der Johannes Kepler Universität Linz
235. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
236. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (International Tax Law)", an der Wirtschaftsuniversität Wien
237. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Asset Management and Investment Research)", an der Wirtschaftsuniversität Wien
238. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Kauffrau / Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation", an der NÖ Landesakademie
239. Tagung in Warschau, Polen - Förderung von Studierenden
240. "Anny Eck-Hieff" - Forschungspreis der FISEA (Alternativmethoden zum Tierversuch)
241. Ausschreibung des Umweltschutzpreises "Innovationen in der Abfallwirtschaft"
242. Ausschreibung für den Österreichlehrstuhl in Stanford, Zentrum für internationale und interdisziplinäre Studien der Universität Wien
243. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Politikwissenschaft (Politische Theorie und Ideengeschichte) an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau
244. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Passau
245. Ausschreibung der Stelle eines Institutslektors/einer Institutslektorin am Kanadischen Zentrum für Österreich- und Mitteleuropastudien an der University of Alberta - Edmonton/Kanada
246. Ausschreibung von Planstellen
197. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen aus dem Bereich der gesamten Universität in den Senat gemäß § 51 UOG ’93
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle
UniversitätsprofessorInnen, die am Stichtag, das ist der
6.5.1998 in einem der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven
Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Wahltermin: Donnerstag, 4. Juni 1998, 10.00 Uhr c.t.
Wahlort: Aula, Rechbauerstraße 12, 1. Stock
Es sind 8 UniversitätsprofessorInnen und eine entsprechende Anzahl an Ersatzvertretern/Ersatzvertreterinnen für die Funktionsperiode vom 25.10.1998 bis 30.9.2000 zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist während der Amtsstunden der Personalabteilung möglich.
Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.
198. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb aus dem gesamten Bereich der Universität bzw. aus dem Bereich jeder Fakultät in den Senat gem. § 51 UOG ‘93 der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der TU Graz bzw. der entsprechenden Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 4 VertreterInnen der Personengruppe aus dem Bereich der gesamten Universität, sowie je ein/e VertreterIn aus dem Bereich jeder Fakultät und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
199. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der UniversitätsprofessorInnen in die Universitätsversammlung gemäß § 55 UOG ‘93
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsprofessorInnen, die am Stichtag, das ist der
6.5.1998 in einem
der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
Wahltermin: Donnerstag, 4. Juni 1998, 10 Uhr c.t.
Wahlort: Aula, Rechbauerstraße 12, 1. Stock
Es sind 32 UniversitätsprofessorInnen und eine entsprechende Anzahl an Ersatzvertretern/Ersatzvertreterinnen für die Funktionsperiode vom 25.10.1998 bis 30.9.2000 zu wählen.
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist während der Amtsstunden der Personalabteilung möglich.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.
Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.
200. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen
Mitarbei-
terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 1993
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 1993
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 41 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
201. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG ‘93
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG ‘93 der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Es sind 48 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 in den Dekanaten der
Fakultät für Architektur, Rechbauerstraße 12/I,
Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P
Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II
Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II und der
Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/P
jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
202. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur der TU Graz.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
203. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzverteter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 7 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
204. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni Mai 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
205. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 4 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
206. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Monatag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 10 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
207. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 09.45 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/P, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
208. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 10.30 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das
Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik,
Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
209. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungs-erklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
210. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11:30 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
211. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12:00 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
212. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose Formgebungsverfahren der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Institutskonferenz der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 29. Mai 1998, 10.30 Uhr
Wahlort : Sitzungszimmer des Dekanates für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II
Wahlleiter: Ao.Univ.-Prof. Dr. W. Streicher
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 21. Mai 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit der Konstituierung der
Institutskonferenz und endet mit
30. September 2000.
213. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVA für Festigkeitslehre und Materialprüfung der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Institutskonferenz der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Freitag, 29. Mai 1998, 10.00 Uhr
Wahlort : Sitzungszimmer des Dekanates für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II
Wahlleiter: Ao.Univ.-Prof. Dr. W. Streicher
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 21. Mai 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit der Konstituierung der Institutskonferenz und endet mit 30. September 2000.
214. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 10.15 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institute: 5010 Institut für Mathematik
5050 Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
5060 Institut für Informationsverarbeitung und Computergestützte Neue Medien
5070 Institut für Statistik
5080 Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung
5090 Institut für Geometrie
5100 Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen
5110 Institut für Experimentalphysik
5130 Institut für Festkörperphysik
Institute: 5150 Institut für Theoretische Physik
5170 Institut für Technische Physik
5210 Institut für Technische Geologie und Angewandte Mineralogie
5250 Institut für Mikrobiologie und Abfalltechnologie
5330 Institut für Anorganische Chemie
5350 Institut für Physikalische und Theoretische Chemie
5370 Institut für Chemische Technologie anorganischer Stoffe
5390 Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe
5410 Institut für Organische Chemie
5430 Institut für Biotechnologie
5450 Institut für Analytische Chemie, Mikro-und Radiochemie
5480 Institut für Biochemie und Lebensmittelchemie
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
215. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 10.45 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institute: 4310 Elektrische Maschinen und Antriebstechnik
4330 Elektrische Anlagen
4350 Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt
4370 Grundlagen und Theorie der Elektrotechnik
4380 Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
4390
Elektronik
4410 Nachrichtentechnik und Wellenausbreitung
4430 Regelungstechnik
4450 Elektro- und Biomedizinische Technik
4480 Technische Informatik
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
216. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11.15 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institute: 2020 Baustatik
2030 Betonbau
2050 Stahlbau, Holzbau und
Flächentragwerke
2070 Konstruktive Versuchsanstalt
2090 Straßen- und Verkehrswesen
2110 Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft
2130 Wasserbau und Wasserwirtschaft
2150 Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau
2160 Hydraulik und Hydrologie
2170 Bodenmechanik und Grundbau
2180 Baubetrieb und Bauwirtschaft
2190 Hoch- und Industriebau
2200 Felsmechanik und Tunnelbau
2610 Mechanik
2710 Angewandte Geodäsie
2740 Theoretische Geodäsie
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für
Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
217. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11.40 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institute: 1400 Tragwerkslehre
1410 Baukunst
Institute: 1430 Kunstgeschichte
1450 Städtebau und Umweltgestaltung
1470 Gebäudelehre und Wohnbau
1490 Hochbau für Architekten
1510 Raumgestaltung
1530 Landwirtschaftliches Bau- und Ländliches Siedlungswesen
1550 Künstlerische Gestaltung
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für
Architektur, Rechbauerstraße 12/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
218. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Forschungsinstitutes für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung (FELMI)
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und dem angeführten Institut zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11.50 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institut: 7050 Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung
(FELMI)
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis
einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie,
Steyrergasse 30/III, Teil A 309, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
219. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12.15 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institute: 3010 Fertigungstechnik
3030 Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose
Formgebungsverfahren
3040 Festigkeitslehre
3060 Materialprüfung und Baustofftechnologie mit
angeschlossener TVFA für
Festigkeits- und Materialprüfung
3070 Wärmetechnik
3090 Allgem. Maschinenlehre und Fördertechnik
3130 Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik
3150 Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik
3170 Hydraulische Strömungsmaschinen
Institute: 3190 Thermische Turobmaschinen und Maschinendynamik
3210 Strömungslehre und Wärmeübertragung
3510 Verfahrenstechnik
3530 Thermische Verfahrenstechnik
und Umwelttechnik
3710 Wirtschafts- und Betriebswissenschaften
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag,
dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00
bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
220. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Bodenmechanik und Grundbau für die laufende Funktionsperiode
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und dem angeführten Institut zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12.20 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institut: 2170 Bodenmechanik und Grundbau
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai
1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr
Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode bis einschließlich 24. Oktober 1998.
221. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 der Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin
Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und dem angeführten Institut zugeordnet sind.
Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12.30 Uhr
Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16
Institut: 7070 Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 beim Vorsitzenden der
Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
222. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung Architektur der Fakultät für Architektur der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommission der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
223. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbeiter-Innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen
- Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bauwesen
- Vermessungswesen
der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Für die Studienkommission "Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bauwesen" sind 4 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen, für die Studienkommission "Vermessungswesen" 3 Mitglieder und ebenfalls eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
224. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen
- Verfahrenstechnik
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem Institut der entsprechenden Studienrichtung der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
| den VertreterInnen |
| |
| |
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
225. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung "Elektrotechnik" der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommission der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
226. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ’93 der Studienrichtungen
- Technischer Umweltschutz
- Telematik
der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem den entsprechenden Fakultäten der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
| den VertreterInnen |
| |
| |
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
227. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen
- Technische Physik
- Technische Chemie
- Lehramt Darstellende Geometrie
- Technische Geologie
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem Institut der entsprechenden Studienrichtung der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
| Zahl der zu
wählen- den VertreterInnen |
| |
| |
| |
| |
| |
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
228. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertretern der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Doktoratsstudienkommission gem. § 41 UOG ’93 der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommission der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.
Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr
Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I
Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf
Es sind 5 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.
Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.
229. Ergebnis der Wahl des/r Institutsvorstand-Stellvertreter/s/in des Institutes für Raumgestaltung
In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 31.3.1998 wurde
zur Institutsvorstand-Stellverteterin gewählt.
230. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung
In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 25.2.1998 wurde
zum Institutsvorstand-Stellverteter gewählt.
231. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen
Die Studienkommission für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen der Technischen Universität Graz hat in ihrer Sitzung am 23.4.1998 unter Bezug auf § 59 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz einstimmig beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen:
§ 1 Gleiche Prüfungen sind jene, welche an der Technischen Universität Graz im Rahmen einer
anderen Studienrichtung, d.h. unter anderer Studienkennzahl, abgelegt wurden, jedoch die
gleiche
Lehrveranstaltungsnummer, den gleichen Titel und die gleiche Stundenzahl be-
sitzen.
§ 2 Positiv beurteilte Prüfungen (lt. § 1), die ordentliche Studierende an der Technischen
Universität Graz abgelegt
haben, gelten generell und ohne Ausstellung eines Bescheides als
anerkannt.
232. Verordnung über die Ablegung von Prüfungen des 2. Studienabschnittes vor Abschluß des 1. Studienabschnittes der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen
Die Studienkommission für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen der Technischen Universität Graz hat in ihrer Sitzung am 9.3.1998 unter Bezug auf § 80 Abs. 2 UniStG i.d.g.F. beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierenden der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen:
§ 1 Prüfungen der Lehrveranstaltungen Baustatik, Stahlbau, Holzbau, Stabilität, Eisenbahnwesen,
Straßenwesen,
Siedlungswasserbau, Bodenmechanik/Grundbau, Felsmechanik/Tunnelbau,
Raumordnung, Verkehrsplanung, Planungsmethoden und Wirtschaftsenglisch für
Bauingenieure
des 2. Studienabschnittes dürfen bereits vor dem Abschluß des 1. Studienabschnittes abgelegt
werden.
233. Verordnung über die die Möglichkeit der Ablegung von Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt vor Abschluß des 1. Studienabschnittes für Studierende der Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
Die Studienkommissionen für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau der TU-Graz haben in ihrer Sitzung am 27.4.1998 unter Bezug auf § 80 Abs. 2 UniStG i.d.g.F. BGBl 38/1998 vom 27.2.1998 beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierende der Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau:
§ 1 Grundsätzlich können alle
Prüfungen aus Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnittes des
derzeit gültigen Studienplanes, die im Stundenplan des 5. Und 6. Semesters
vorgesehen sind, vor
Absolvierung des 1. Studienabschnittes abgelegt werden.
§ 2 Die seit
Inkrafttreten des UniStG bereits abgelegten Prüfungen aus Lehrveranstaltungen, welche
ab dem 7. Semester vorgesehen sind, werden
anerkannt.
§ 2 Die Gültigkeitsdauer dieser Verordnung ist bis zum Inkrafttreten des neuen Studienplanes nach
UniStG beschränkt.
234. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Sozialwissenschaft an der Johannes Kepler Universität Linz
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Sozialwissenschaft der Johannes Kepler Universität Linz bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis Ende Mai 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der bisherige Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 315/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.
235. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz bekanntgegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 30.5.1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 326/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.
236. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (International Tax Law)", an der Wirtschaftsuniversität Wien
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/11-I/B/5A/98 vom 31.3.1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (International Tax Law)", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Mai 1998 übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 298/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.
237. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Asset Management and Investment Research)", an der Wirtschaftsuniversität Wien
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/24-I/B/5A/98 vom 31.3.1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Asset Management and Investment Research)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Mai 1998 übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 297/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.
238. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Kauffrau / Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation", an der NÖ Landesakademie
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.305/32-I/B/5A/98 vom 3.4.1998 den Entwurf einer Verordnung über die Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Kauffrau / Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 29.5.1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 328/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.
239. Tagung in Warschau, Polen - Förderung von Studierenden
Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat mitgeteilt, daß von 15.-17. September 1998 die Tagung "Fourth International Symposium and Exhibition on Environmental Contamination in Central and Eastern Europe" in Warschau stattfinden wird. Teilnahmegebühren und Unterbringung für Studierende können in beschränktem Ausmaß vom Veranstaltungskomittee gedeckt werden; die Präsentation eines Posters und die Einreichung eines Manuskriptes für den Tagungsband werden im Fall einer Förderung jedoch vorausgesetzt. Ein Tagungsprospekt mit detaillierter Beschreibung sowie ein Anmeldeformular liegen in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslands-beziehungen, Tel. 873/ 6420, zur Vervielfältigung auf.
240. "Anny Eck-Hieff" - Forschungspreis der FISEA (Alternativmethoden zum Tierversuch)
Die FISEA (Fondation Internationale pour la Substitution de l´Experimentation Animale) vergibt wiederum den Europäischen Preis für Alternativ-Methoden zum Tierversuch. Teilnahmeberechtigt sind alle Forscher/innen und Teams, die an einem Vorhaben für wissenschaftliche Methoden arbeiten, die den Vesuch am lebenden Menschen und Tier vermeiden oder ersetzen bzw. eine solche Methode entdeckt oder entwickelt haben. Der Einsendeschluß für Bewerbungen ist der 30. Juni 1998. Die ausführlichen Bewerbungsunterlagen liegen in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, Tel. 873/ 6425, auf.
241. Ausschreibung des Umweltschutzpreises "Innovationen in der Abfallwirtschaft"
Der von der Marktgemeinde Frohnleiten und der Firma Komptech gestiftete Preis ist gedacht als Finanzierungs- oder Finalisierungshilfe oder als Prämierung für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte oder Studien. Insbesonders soll die Integration zwischen abfallwirtschaftlich sinnvollen Innovationen und Unternehmen gefördert werden.
Der 1. Preis ist mit ATS 150.000,-- dotiert, der zweite Preisträger erhält ATS 100.000,--, der dritte 50.000,--. Zielgruppe: Personen und Personengruppen bis zu 7 Personen (Firmen, Institute, Vereine etc. sind nicht die Zielgruppe des Umweltschutzpreises).
Bewerbungsschluß: bis spätestens 7. September 1998
Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.
242. Ausschreibung für den Österreichlehrstuhl in Stanford, Zentrum für internationale und interdisziplinäre Studien der Universität Wien
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
243. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Politikwissenschaft (Politische Theorie und Ideengeschichte) an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
244. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Passau
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
245. Ausschreibung der Stelle eines Institutslektors/einer Institutslektorin am Kanadischen Zentrum für Österreich- und Mitteleuropastudien an der University of Alberta - Edmonton/Kanada
Die Ausschreibung (Bewerbungsvoraussetzungen/Qualifikationen) liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei. Für nähere Informationen steht die Internet Homepage http://canada.uibk.ac.at. zur Verfügung bzw. liegt die Ausschreibung in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.