MITTEILUNGSBLATT
DER
TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1997/98 ausgegeben am 6. Mai 1998 15. Stück

197. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen aus dem Bereich der gesamten Universität in den Senat gemäß § 51 UOG ’93

198. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb aus dem gesamten Bereich der Universität bzw. aus dem Bereich jeder Fakultät in den Senat der TU Graz gem. § 51 UOG ’93

199. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der UniversitätsprofessorInnen in die Universitätsversammlung gemäß § 55 UOG ‘93

200. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG ‘93

201. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 93

202. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Architektur der TU Graz

203. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz

204. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz

205. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz

206. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz

207. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

208. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Elektrotechnik

209. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

210. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ’93 der Fakultät für Architektur

211. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau

212. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose Formgebungsverfahren der TU Graz

213. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVA für Festigkeitslehre und Materialprüfung der TU Graz

214. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Instituts-konferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

215. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik

216. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

217. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur

218. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Forschungsinstitutes für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung (FELMI)

219. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau

220. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Bodenmechanik und Grundbau für die laufende Funktionsperiode

221. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 der Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin

222. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung Architektur der Fakultät für Architektur der TU Graz

223. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen

- Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bauwesen

- Vermessungswesen

der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz

224. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen

- Maschinenbau

- Verfahrenstechnik

der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz

225. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung Elektrotechnik der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz

226. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ’93 der Studienrichtungen

- Technischer Umweltschutz

- Telematik

der TU Graz

227. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen

- Technische Mathematik

- Technische Physik

- Technische Chemie

- Lehramt Darstellende Geometrie

- Technische Geologie

der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz

228. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertretern der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Doktoratsstudienkommission gem. § 41 UOG ’93 der TU Graz

229. Ergebnis der Wahl des/r Institutsvorstand-Stellvertreter/s/in des Institutes für Raumgestaltung

230. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung

231. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen

232. Verordnung über die Ablegung von Prüfungen des 2. Studienabschnittes vor Abschluß des
1. Studienabschnittes der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen

233. Verordnung über die Möglichkeit der Ablegung von Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt vor Abschluß des 1. Studienabschnittes für Studierende der Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau

234. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Sozialwissenschaft an der Johannes Kepler Universität Linz

235. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz

236. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (International Tax Law)", an der Wirtschaftsuniversität Wien

237. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Asset Management and Investment Research)", an der Wirtschaftsuniversität Wien

238. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Kauffrau / Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation", an der NÖ Landesakademie

239. Tagung in Warschau, Polen - Förderung von Studierenden

240. "Anny Eck-Hieff" - Forschungspreis der FISEA (Alternativmethoden zum Tierversuch)

241. Ausschreibung des Umweltschutzpreises "Innovationen in der Abfallwirtschaft"

242. Ausschreibung für den Österreichlehrstuhl in Stanford, Zentrum für internationale und interdisziplinäre Studien der Universität Wien

243. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Politikwissenschaft (Politische Theorie und Ideengeschichte) an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau

244. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Passau

245. Ausschreibung der Stelle eines Institutslektors/einer Institutslektorin am Kanadischen Zentrum für Österreich- und Mitteleuropastudien an der University of Alberta - Edmonton/Kanada

246. Ausschreibung von Planstellen

 

 

197. Einladung zur Wahlversammlung gemäß § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsprofessorInnen aus dem Bereich der gesamten Universität in den Senat gemäß § 51 UOG ’93

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsprofessorInnen, die am Stichtag, das ist der
6.5.1998 in einem der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.

Wahltermin: Donnerstag, 4. Juni 1998, 10.00 Uhr c.t.

Wahlort: Aula, Rechbauerstraße 12, 1. Stock

Es sind 8 UniversitätsprofessorInnen und eine entsprechende Anzahl an Ersatzvertretern/Ersatzvertreterinnen für die Funktionsperiode vom 25.10.1998 bis 30.9.2000 zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist während der Amtsstunden der Personalabteilung möglich.

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer

 

198. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb aus dem gesamten Bereich der Universität bzw. aus dem Bereich jeder Fakultät in den Senat gem. § 51 UOG ‘93 der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in den Senat der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der TU Graz bzw. der entsprechenden Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 4 VertreterInnen der Personengruppe aus dem Bereich der gesamten Universität, sowie je ein/e VertreterIn aus dem Bereich jeder Fakultät und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

199. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ’93 zur Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter der UniversitätsprofessorInnen in die Universitätsversammlung gemäß § 55 UOG ‘93

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsprofessorInnen, die am Stichtag, das ist der
6.5.1998 in einem der Technischen Universität Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.

Wahltermin: Donnerstag, 4. Juni 1998, 10 Uhr c.t.

Wahlort: Aula, Rechbauerstraße 12, 1. Stock

Es sind 32 UniversitätsprofessorInnen und eine entsprechende Anzahl an Ersatzvertretern/Ersatzvertreterinnen für die Funktionsperiode vom 25.10.1998 bis 30.9.2000 zu wählen.

Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist während der Amtsstunden der Personalabteilung möglich.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden.

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Kolmer

200. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-
terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 1993

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG 1993

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 41 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

201. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG ‘93

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen und Vertreter, sowie ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Universitätsversammlung gem. § 55 UOG ‘93 der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Es sind 48 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 in den Dekanaten der

Fakultät für Architektur, Rechbauerstraße 12/I,

Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P

Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II

Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II und der

Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/P

jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

202. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur der TU Graz.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

203. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzverteter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 7 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

204. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni Mai 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

205. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 4 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

206. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Monatag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 10 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

207. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 09.45 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/P, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

208. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 10.30 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

209. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11:00 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungs-erklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

210. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11:30 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

 

211. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12:00 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Freitag, 29. Mai 1998 (12 Uhr), schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

212. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose Formgebungsverfahren der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Institutskonferenz der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 29. Mai 1998, 10.30 Uhr

Wahlort : Sitzungszimmer des Dekanates für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II

Wahlleiter: Ao.Univ.-Prof. Dr. W. Streicher

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 21. Mai 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit der Konstituierung der Institutskonferenz und endet mit
30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

213. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVA für Festigkeitslehre und Materialprüfung der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Institutskonferenz der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem dem Institut zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Freitag, 29. Mai 1998, 10.00 Uhr

Wahlort : Sitzungszimmer des Dekanates für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II

Wahlleiter: Ao.Univ.-Prof. Dr. W. Streicher

Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 21. Mai 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit der Konstituierung der Institutskonferenz und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

214. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 10.15 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institute: 5010 Institut für Mathematik

5050 Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie

5060 Institut für Informationsverarbeitung und Computergestützte Neue Medien

5070 Institut für Statistik

5080 Institut für Grundlagen der Informationsverarbeitung

5090 Institut für Geometrie

5100 Institut für Maschinelles Sehen und Darstellen

5110 Institut für Experimentalphysik

5130 Institut für Festkörperphysik

Institute: 5150 Institut für Theoretische Physik

5170 Institut für Technische Physik

5210 Institut für Technische Geologie und Angewandte Mineralogie

5250 Institut für Mikrobiologie und Abfalltechnologie

5330 Institut für Anorganische Chemie

5350 Institut für Physikalische und Theoretische Chemie

5370 Institut für Chemische Technologie anorganischer Stoffe

5390 Institut für Chemische Technologie organischer Stoffe

5410 Institut für Organische Chemie

5430 Institut für Biotechnologie

5450 Institut für Analytische Chemie, Mikro-und Radiochemie

5480 Institut für Biochemie und Lebensmittelchemie

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, Petersgasse 16, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

215. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Elektrotechnik

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 10.45 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institute: 4310 Elektrische Maschinen und Antriebstechnik

4330 Elektrische Anlagen

4350 Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt

4370 Grundlagen und Theorie der Elektrotechnik

4380 Elektrische Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung

4390 Elektronik
4410 Nachrichtentechnik und Wellenausbreitung

4430 Regelungstechnik
4450 Elektro- und Biomedizinische Technik

4480 Technische Informatik

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem 19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

216. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Bauingenieurwesen

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11.15 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institute: 2020 Baustatik
2030 Betonbau
2050 Stahlbau, Holzbau und Flächentragwerke

2070 Konstruktive Versuchsanstalt

2090 Straßen- und Verkehrswesen

2110 Eisenbahnwesen und Verkehrswirtschaft

2130 Wasserbau und Wasserwirtschaft

2150 Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau

2160 Hydraulik und Hydrologie

2170 Bodenmechanik und Grundbau

2180 Baubetrieb und Bauwirtschaft

2190 Hoch- und Industriebau

2200 Felsmechanik und Tunnelbau

2610 Mechanik
2710 Angewandte Geodäsie

2740 Theoretische Geodäsie

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

217. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Architektur

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11.40 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institute: 1400 Tragwerkslehre
1410 Baukunst
Institute: 1430 Kunstgeschichte
1450 Städtebau und Umweltgestaltung

1470 Gebäudelehre und Wohnbau

1490 Hochbau für Architekten

1510 Raumgestaltung

1530 Landwirtschaftliches Bau- und Ländliches Siedlungswesen

1550 Künstlerische Gestaltung

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Architektur, Rechbauerstraße 12/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

218. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Forschungsinstitutes für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung (FELMI)

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und dem angeführten Institut zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 11.50 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institut: 7050 Forschungsinstitut für Elektronenmikroskopie und Feinstrukturforschung
(FELMI)

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

219. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 UOG ‘93 der Fakultät für Maschinenbau

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 der nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und einem der angeführten Institute zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12.15 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institute: 3010 Fertigungstechnik
3030 Werkstoffkunde, Schweißtechnik und Spanlose Formgebungsverfahren

3040 Festigkeitslehre
3060 Materialprüfung und Baustofftechnologie mit angeschlossener TVFA für

Festigkeits- und Materialprüfung

3070 Wärmetechnik
3090 Allgem. Maschinenlehre und Fördertechnik

3130 Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik

3150 Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik

3170 Hydraulische Strömungsmaschinen

Institute: 3190 Thermische Turobmaschinen und Maschinendynamik

3210 Strömungslehre und Wärmeübertragung

3510 Verfahrenstechnik
3530 Thermische Verfahrenstechnik und Umwelttechnik

3710 Wirtschafts- und Betriebswissenschaften

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 im Dekanat der Fakultät für Maschinenbau, Kopernikusgasse 24/II, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

220. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 des Institutes für Bodenmechanik und Grundbau für die laufende Funktionsperiode

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und dem angeführten Institut zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12.20 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institut: 2170 Bodenmechanik und Grundbau

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 beim Dekanat für Bauingenieurwesen, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode bis einschließlich 24. Oktober 1998.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

 

221. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 UOG ‘93 der Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin

Gemäß § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG ‘93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind und dem angeführten Institut zugeordnet sind.

Wahltermin: Freitag, 5. Juni 1998, 12.30 Uhr

Wahlort: Hörsaal P 1, Petersgasse 16

Institut: 7070 Versuchsanstalt für Prüf- und Sicherheitstechnik in der Medizin

Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.

In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. Mai 1998 bis einschließlich Dienstag, dem
19. Mai 1998 beim Vorsitzenden der Wahlkommission Herrn Ernst SUPPAN, Institut für Mathematische Geodäsie, Steyrergasse 30/III, Teil A 309, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: E. Suppan

222. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung Architektur der Fakultät für Architektur der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommission der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

223. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbeiter-Innen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen

- Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bauwesen

- Vermessungswesen

der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Für die Studienkommission "Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen/Bauwesen" sind 4 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen, für die Studienkommission "Vermessungswesen" 3 Mitglieder und ebenfalls eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

224. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen

- Maschinenbau

- Verfahrenstechnik

der Fakultät für Maschinenbau der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem Institut der entsprechenden Studienrichtung der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

 
Studienkommission für: Zahl der zu wählen- 

den VertreterInnen

Maschinenbau
3
Verfahrenstechnik
4
  Ebenfalls zu wählen ist eine jeweils entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

225. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommission gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtung "Elektrotechnik" der Fakultät für Elektrotechnik der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommission der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 3 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

226. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ’93 der Studienrichtungen

- Technischer Umweltschutz

- Telematik

der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem den entsprechenden Fakultäten der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

 
Studienkommission für: Zahl der zu wählen- 

den VertreterInnen

Technischer Umweltschutz
5
Telematik 
4
  Ebenfalls zu wählen ist eine jeweils entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

 

227. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Studienkommissionen gem. § 41 UOG ‘93 der Studienrichtungen

- Technische Mathematik

- Technische Physik

- Technische Chemie

- Lehramt Darstellende Geometrie

- Technische Geologie

der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommissionen der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem Institut der entsprechenden Studienrichtung der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

 
Studienkommission für: Zahl der zu wählen-
den VertreterInnen
Technische Mathematik
4
Technische Physik
4
Technische Chemie
4
Lehramt Darstellende Geometrie
2
Technische Geologie
1
  Ebenfalls zu wählen ist eine jeweils entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

228. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertretern der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen Mitarbei-terInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Doktoratsstudienkommission gem. § 41 UOG ’93 der TU Graz

Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreter und ihrer Ersatzvertreter der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die o. a. Studienkommission der TU Graz ein.

Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftliche Mitarbei-terInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6. Mai 1998 in einem der TU Graz zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ‘93 gleichgestellt sind.

Wahltermin: Montag, 15. Juni 1998, 9 Uhr

Wahlort : Aula der TU Graz, Rechbauerstr. 12/I

Wahlleiter: Dipl.-Ing. Dr. Norbert Wolf

Es sind 5 Mitglieder und eine entsprechende Anzahl an Ersatzmitgliedern zu wählen.

Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 8. Juni 1998 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.

Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. Mai 1998 im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt.

Die Funktionsperiode beginnt mit 25. Oktober 1998 und endet mit 30. September 2000.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

 

229. Ergebnis der Wahl des/r Institutsvorstand-Stellvertreter/s/in des Institutes für Raumgestaltung

In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 31.3.1998 wurde

Dipl.-Ing. Ilse WEISS-KOSSEGG

zur Institutsvorstand-Stellverteterin gewählt.

Der Institutsvorstand: Molnar

 

230. Ergebnis der Wahl des Institutsvorstand-Stellvertreters des Institutes für Meßtechnik und Meßsignalverarbeitung

In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 25.2.1998 wurde

Univ.-Ass.Dipl.-Ing. Helmut WÖLLIK

zum Institutsvorstand-Stellverteter gewählt.

Der Institutsvorstand: Zagar

 

231. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen

Die Studienkommission für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen der Technischen Universität Graz hat in ihrer Sitzung am 23.4.1998 unter Bezug auf § 59 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz einstimmig beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierende der Studienrichtung Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen:

§ 1 Gleiche Prüfungen sind jene, welche an der Technischen Universität Graz im Rahmen einer
anderen Studienrichtung, d.h. unter anderer Studienkennzahl, abgelegt wurden, jedoch die
gleiche Lehrveranstaltungsnummer, den gleichen Titel und die gleiche Stundenzahl be-
sitzen.

§ 2 Positiv beurteilte Prüfungen (lt. § 1), die ordentliche Studierende an der Technischen
Universität Graz abgelegt haben, gelten generell und ohne Ausstellung eines Bescheides als
anerkannt.

Vorsitzender der Studienkommission: Semprich

 

232. Verordnung über die Ablegung von Prüfungen des 2. Studienabschnittes vor Abschluß des 1. Studienabschnittes der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen

Die Studienkommission für Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen der Technischen Universität Graz hat in ihrer Sitzung am 9.3.1998 unter Bezug auf § 80 Abs. 2 UniStG i.d.g.F. beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierenden der Studienrichtungen Bauingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen:

§ 1 Prüfungen der Lehrveranstaltungen Baustatik, Stahlbau, Holzbau, Stabilität, Eisenbahnwesen,
Straßenwesen, Siedlungswasserbau, Bodenmechanik/Grundbau, Felsmechanik/Tunnelbau,
Raumordnung, Verkehrsplanung, Planungsmethoden und Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure
des 2. Studienabschnittes dürfen bereits vor dem Abschluß des 1. Studienabschnittes abgelegt
werden.

Der Vorsitzende der Studienkommission: Semprich

233. Verordnung über die die Möglichkeit der Ablegung von Prüfungen aus dem 2. Studienabschnitt vor Abschluß des 1. Studienabschnittes für Studierende der Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau

Die Studienkommissionen für Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau der TU-Graz haben in ihrer Sitzung am 27.4.1998 unter Bezug auf § 80 Abs. 2 UniStG i.d.g.F. BGBl 38/1998 vom 27.2.1998 beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierende der Studienrichtungen Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau:

§ 1 Grundsätzlich können alle Prüfungen aus Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnittes des
derzeit gültigen Studienplanes, die im Stundenplan des 5. Und 6. Semesters vorgesehen sind, vor
Absolvierung des 1. Studienabschnittes abgelegt werden.

§ 2 Die seit Inkrafttreten des UniStG bereits abgelegten Prüfungen aus Lehrveranstaltungen, welche
ab dem 7. Semester vorgesehen sind, werden anerkannt.

§ 2 Die Gültigkeitsdauer dieser Verordnung ist bis zum Inkrafttreten des neuen Studienplanes nach
UniStG beschränkt.

Der Vorsitzende der Studienkommission für Maschinenbau: De-Jaegher
Der Vorsitzende der Studienkommission für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau: Cerjak

 

234. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Sozialwissenschaft an der Johannes Kepler Universität Linz

Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan der Studienrichtung Sozialwissenschaft der Johannes Kepler Universität Linz bekannt gemacht.

Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis Ende Mai 1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der bisherige Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 315/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

 

235. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz

Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz bekanntgegeben.

Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 30.5.1998 zu diesem Studienplan eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 326/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

236. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (International Tax Law)", an der Wirtschaftsuniversität Wien

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/11-I/B/5A/98 vom 31.3.1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (International Tax Law)", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Mai 1998 übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 298/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

237. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Asset Management and Investment Research)", an der Wirtschaftsuniversität Wien

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.306/24-I/B/5A/98 vom 31.3.1998 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Asset Management and Investment Research)", abgekürzt "MAS", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Mai 1998 übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 297/1/98-S) zur Einsichtnahme auf.

 

238. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Kauffrau / Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation", an der NÖ Landesakademie

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 68.305/32-I/B/5A/98 vom 3.4.1998 den Entwurf einer Verordnung über die Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Kauffrau / Akademischer Kaufmann für Betriebswirtschaft und Kommunikation", mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 29.5.1998, übermittelt. Diese Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 328/1/97-S) zur Einsichtnahme auf.

 

239. Tagung in Warschau, Polen - Förderung von Studierenden

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie hat mitgeteilt, daß von 15.-17. September 1998 die Tagung "Fourth International Symposium and Exhibition on Environmental Contamination in Central and Eastern Europe" in Warschau stattfinden wird. Teilnahmegebühren und Unterbringung für Studierende können in beschränktem Ausmaß vom Veranstaltungskomittee gedeckt werden; die Präsentation eines Posters und die Einreichung eines Manuskriptes für den Tagungsband werden im Fall einer Förderung jedoch vorausgesetzt. Ein Tagungsprospekt mit detaillierter Beschreibung sowie ein Anmeldeformular liegen in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslands-beziehungen, Tel. 873/ 6420, zur Vervielfältigung auf.

 

240. "Anny Eck-Hieff" - Forschungspreis der FISEA (Alternativmethoden zum Tierversuch)

Die FISEA (Fondation Internationale pour la Substitution de l´Experimentation Animale) vergibt wiederum den Europäischen Preis für Alternativ-Methoden zum Tierversuch. Teilnahmeberechtigt sind alle Forscher/innen und Teams, die an einem Vorhaben für wissenschaftliche Methoden arbeiten, die den Vesuch am lebenden Menschen und Tier vermeiden oder ersetzen bzw. eine solche Methode entdeckt oder entwickelt haben. Der Einsendeschluß für Bewerbungen ist der 30. Juni 1998. Die ausführlichen Bewerbungsunterlagen liegen in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, Tel. 873/ 6425, auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

241. Ausschreibung des Umweltschutzpreises "Innovationen in der Abfallwirtschaft"

Der von der Marktgemeinde Frohnleiten und der Firma Komptech gestiftete Preis ist gedacht als Finanzierungs- oder Finalisierungshilfe oder als Prämierung für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte oder Studien. Insbesonders soll die Integration zwischen abfallwirtschaftlich sinnvollen Innovationen und Unternehmen gefördert werden.

Der 1. Preis ist mit ATS 150.000,-- dotiert, der zweite Preisträger erhält ATS 100.000,--, der dritte 50.000,--. Zielgruppe: Personen und Personengruppen bis zu 7 Personen (Firmen, Institute, Vereine etc. sind nicht die Zielgruppe des Umweltschutzpreises).

Bewerbungsschluß: bis spätestens 7. September 1998

Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.

Der Rektor: Killmann

 

242. Ausschreibung für den Österreichlehrstuhl in Stanford, Zentrum für internationale und interdisziplinäre Studien der Universität Wien

Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Rektor: Killmann

 

243. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Politikwissenschaft (Politische Theorie und Ideengeschichte) an der Philosophischen Fakultät der Universität Passau

Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

Der Universitätsdirektor: Auer

244. Ausschreibung der Planstelle einer Universitätsprofessorin/ eines Universitätsprofessors für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät der Universität Passau

Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

 

245. Ausschreibung der Stelle eines Institutslektors/einer Institutslektorin am Kanadischen Zentrum für Österreich- und Mitteleuropastudien an der University of Alberta - Edmonton/Kanada

Die Ausschreibung (Bewerbungsvoraussetzungen/Qualifikationen) liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei. Für nähere Informationen steht die Internet Homepage http://canada.uibk.ac.at. zur Verfügung bzw. liegt die Ausschreibung in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer