MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1997/98 ausgegeben am 19. August 1998 22. Stüc

403. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und der Institutsvorstand-Stellvertreter des Institutes für Chemische Technologie organischer Stoffe gemäß § 46 UOG 93 für die nächste Funktionsperiode

404. Satzungsänderung – "II Organe und Gliederung der Universität, Teil E"

405. Satzungsänderung – "II Organe und Gliederung der Universität, Teil O"

406. Satzungsänderung – "V Geschäftsordnung (GO) / Sitzungsprotokoll"

407. Satzungsänderung – "X Akademische Grade, Ehrungen, Honorarprofessor, Teil E"

408. Eichgebührenverordnung 1998, Entwurf, Aussendung zur Begutachtung

409. Ausschreibung von Planstellen VB I/a und VB I/b bei der Österreichischen Rektorenkonferenz Wien

410. Ausschreibung von Planstellen

403. Einladung zur Wahl des Institutsvorstandes und der Institutsvorstand-Stellvertreter des Institutes für Chemische Technologie organischer Stoffe gemäß § 46 UOG 93 für die nächste Funktionsperiode

Wahltermin: Mittwoch, 2. September 1998, 10.00 Uhr

Wahlort: Institut für chemische Technologie organischer Stoffe,

Stremayrgasse 16, Seminarraum 108, 1.Stock

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

Der Institutsvorstand: Hummel

 

404. Satzungsänderung – "II Organe und Gliederung der Universität, Teil E"

Die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 22. Juni 1998 beschlossene Änderung des § 1 Abs. 2 des Satzungsteiles E "Vizerektorinnen und Vizerektoren" im Satzungskapitel II "Organe und Gliederung der Universität" wurde vom bm:wv gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 mit Schreiben vom 24.Juli 1998 (GZ 68.152/79-I/B/5B/98) genehmigt und lautet wie folgt:

§ 1 (2) (letzter Satz) ... "Die Funktion einer hauptamtlichen Vizerektorin oder eines hauptamtlichen Vizerektors ist vom Senat in Zusammenarbeit mit der Rektorin oder dem Rektor öffentlich auszuschreiben."

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

 

405. Satzungsänderung – "II Organe und Gliederung der Universität, Teil O"

Die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 22. Juni 1998 beschlossene Änderung des § 1 des Satzungsteiles O "Beschwerde- und Schlichtungskommission" im Satzungskapitel II "Organe und Gliederung der Universität" wurde vom bm:wv gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 mit Schreiben vom 24.Juli 1998 (GZ 68.152/79-I/B/5B/98) genehmigt und lautet wie folgt:

§ 1 ... "Die Funktionsperiode beginnt und endet mit der des Senates."

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

 

406. Satzungsänderung – "V Geschäftsordnung (GO) / Sitzungsprotokoll"

Die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 22. Juni 1998 beschlossene Ergänzung des Satzungskapitels 050 "Geschäftsordnung (GO)" / Sitzungsprotokoll" wurde vom bm:wv gemäß § 7 Abs. 2 Z 5 und 3 UOG 1993 mit Schreiben vom 28.Juli 1998 (GZ 68.152/80-I/B/5B/98) genehmigt und lautet wie folgt:

§ 13 (4) "Sitzungsprotokolle der Fakultätskollegien sind an das Büro des Senates, Sitzungsprotokolle der Studienkommissionen an das Dekanat der zuständigen Fakultät zu senden."

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

 

 

407. Satzungsänderung – "X Akademische Grade, Ehrungen, Honorarprofessor, Teil E"

Die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 22.Juni 1998 beschlossene Änderung des § 1 des Satzungsteiles E "Ehrungen" im Satzungskapitel 100 "Akademische Grade, Ehrungen, Honorarprofessor" wurde vom bm:wv gemäß § 7 Abs. 3 UOG 1993 mit Schreiben vom 24.Juli 1998 (GZ 68.152/78-I/B/5B/98) genehmigt und lautet wie folgt:

§ 1 (vorletzter Satz): ..."Den Vorsitz führt die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Senates."

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch

 

 

408. Eichgebührenverordnung 1998, Entwurf, Aussendung zur Begutachtung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat mit GZ 96 110/7-IX/6/98 vom 7.7.1998 den Entwurf einer Eichgebührenverordnung 1998 samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Stellungnahme bis spätestens 11.September 1998 übermittelt.

Der gegenständliche Verordnungsentwurf beinhaltet eine generelle Anhebung der Tarife um rund 15 % und dadurch eine Anpassung an die Inflation seit 1992. Andererseits wurden auch einige strukturelle Änderungen vorgenommen, um die Tarife der Eichgebühren an die Änderungen im Maß- und Eichgesetz und an technische Entwicklungen anzupassen.

Der Entwurf liegt im Büro des Universitätsdirektors (GZ 280/1/98-A) zur Einsichtnahme auf.

Der Universitätsdirektor: Auer

 

 

  • Ausschreibung von Planstellen VB I/a und VB I/b bei der Österreichischen Rektorenkonferenz Wien

    Die Ausschreibungen liegen diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

    Der Universitätsdirektor: i.V. Karel

     

     

    409. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
    schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

     

    Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

     

    Fakultät für Maschinenbau

    Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr.Adolf Frank, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte September 1998, am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium Wirtschaftsingenieurwesen/Maschinenbau oder Maschinenbau.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Sehr gute Kenntnisse in Motoren- und Fahrzeugtechnik sowie in Thermodynamik.

    Ende der Bewerbungsfrist: 9.September 1998.

    Der Dekan: Frank

     

     

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissen-schaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, halbbeschäftigt, voraussichtlich ab 1.10.1998, am Institut für Biotechnologie.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium Chemie oder Biologie oder Molekulare Genetik.

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Kenntnisse und Erfahrung in gentechnischen Arbeiten und in Enzymatik.

    Ende der Bewerbungsfrist: 9. September 1998.

    Der Dekan: Vogler