14. Generelle Richtlinie des Senats - Kostenersätze

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 1997 im Sinne von § 51 Abs. 1 Z.11 UOG 1993 die generelle Richtlinie "Kostenersätze" beschlossen. Diese Richtlinie liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei und tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch