17. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG ‘93 zur
Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für
Baubetrieb und Bauwirtschaft gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz
Gem. § 14 UOG ‘93 berufe ich wegen ausgeschiedener Mitglieder und Ersatzmitglieder
folgende Wahlversammlung zur Nachwahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in
die Institutskonferenz des o. a. Institutes gem. § 45 Abs. 2/2 UOG ’93 der Fakultät für Bauingenieurwesen der TU Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und
wissenschaftliche MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb, die am Stichtag, das ist der 5. November 1997, in einem dem Institut für Baustatik zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund
stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG ’93 gleichgestellt sind.
- Wahltermin: Mittwoch, 26. November 1997, 9.00 Uhr
- Wahlort
Besprechungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I
- Wahlleiter Ao.Univ.-Prof. Dr. W. Gobiet
Es sind 1 Mitglied und zwei
Ersatzmitglieder für den Rest der Funktionsperiode zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 19. November 1997
schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 11. - 17. November
d. J. im Büro der Dienststellenausschüsse aufgelegt. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Vorsitzenden Einspruch erhoben werden. Der Vorsitzende der
Wahlkommission: Wolf