31. Vergabe von Stipendien an der TU Graz (wissenschaftliche Arbeiten im Ausland, Besuch von fachspezifischen Kursen im Ausland, Joint-Study-Programme)

Für die Technische Universität Graz gilt seit 28. Oktober 1996 das UOG ´93. Danach fällt die Vergabe der Stipendien, die nach den Rahmenbedingungen und im Auftrag des BMWV an der TU Graz vergeben werden, unter die Auffangkompetenz des Rektors gemäß § 52 Abs. 1 UOG ´93.

Der Rektor: Killmann