39. Verordnung über die Anerkennung gleicher Prüfungen für Studierende der Studienrichtung
Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
- Die Studienkommission für Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau der Technischen Universität Graz hat in ihrer 1. Sitzung (WS 1997/98) in
TOP 5 unter Bezug auf § 59 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz 1997 einstimmig beschlossen, folgende Verordnung zu erlassen, gültig für Studierende der Studienrichtung
Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau: § 1 Gleiche Prüfungen sind jene, welche an der Technischen Universität Graz im Rahmen einer
anderen Studienrichtung, d.h. unter anderer
Studienkennzahl, abgelegt wurden, jedoch die
gleiche Lehrveranstaltungsnummer, den gleichen Leiter der Lehrveranstaltung bzw.
Prüfer und die gleiche
Stundenzahl besitzen.
§ 2 Positiv beurteilte gleiche Prüfungen (lt. § 1), die ordentliche Studierende an der Technischen
Universität Graz abgelegt haben, gelten generell und ohne Ausstellung
eines Bescheides als
anerkannt.
Vorsitzender der Studienkommission: Cerjak