MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

8. SONDERNUMMER

Studienjahr 1998/99 ausgegeben am 08. September 1999 23c. Stück

 

 

Studienplan

für die Studienrichtung

MASCHINENBAU

(Änderung/Neufassung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Änderung des Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit
GZ 52.351/13-I/D/2/99 vom 08. Juli 1999 nicht untersagt.

8.6.1999

Verordnung über den Studienplan

für die Studienrichtung Maschinenbau an der TUG

Version 1999/2000

 

Die Studienkommission der Studienrichtung Maschinenbau an der Fakultät für Maschinenbau der Technischen Universität Graz erläßt aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz UniStG) BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F. den vorliegenden Studienplan für die Studienrichtung Maschinenbau.

 

Das Diplomstudium umfaßt 10 Semester und gliedert sich in drei Studienabschnitte mit einer Gesamtstundenzahl von 208 Semesterstunden. Davon entfallen auf den 1. Studienabschnitt 48 Semesterstunden in zwei Semestern, auf den 2. Studienabschnitt 97 Semesterstunden in fünf Semestern und auf den 3. Studienabschnitt 42 Semesterstunden in drei Semestern (§ 13 (4) Z 1 UniStG). Auf die freien Wahlfächer entfallen 21 Semesterstunden ( 13 (4) Z 6 UniStG). Darüber hinaus ist eine Diplomarbeit abzufassen ( 61 (1) UniStG).

 

Diese Aufteilung ermöglicht eine für die Zukunft geplante Anpassung an den internationalen Stand der Ingenieurausbildung. Es ist geplant, Voraussetzungen dafür zu schaffen, die erbrachten Leistungen des 1. und 2. Studienabschnitts durch eine ausländische Universität als "Bachelor of Science" anerkennen zu lassen.

 

Zur Erprobung und praxisorientierten Anwendung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Studierenden haben die Studierenden gemäß § 9 UniStG eine facheinschlägige Praxis im technischen Bereich im Umfang von 8 Wochen zu absolvieren.

 

 

  1. Studienabschnitt

 

§ 1 Stundenzahl des 1. Studienabschnitts

 

(1) Der 1. Studienabschnitt endet mit der 1. Diplomprüfung und enthält den Stoff der den Fächern der Tabelle zugeordneten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 48 Semesterstunden und umfaßt das 1. und 2. Semester. Die Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Fächer ist in dieser Tabelle festgelegt.

 

(2) Empfohlene freie Wahlfächer (Tutorien): Für ausgewählte Fächer des 1. Studienabschnitts gemäß Tabelle werden parallel zu den Lehrveranstaltungen sog. Tutorien angeboten. Die Teilnahme an diesen Tutorien wird den Studierenden empfohlen. Bei erfolgreicher Absolvierung können diese in dem in der Tabelle angegebenen Stundenumfang als freie Wahlfächer gemäß § 13 (4) Z 6 UniStG anerkannt werden.

 

§ 2 Anmeldungsvoraussetzungen

 

  1. Für folgende Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts werden Anmeldungsvoraussetzungen (der Nachweis besonderer Vorkenntnisse) nach § 7 (7) UniStG festgelegt:
  2.  

    Lehrveranstaltung

    Anmeldungsvoraussetzung

    Maschinenzeichnen und CAD, KU

    Einführung in den Maschinenbau;

    EDV Praktikum

    Maschinenzeichnen und CAD, VO

    Einführung in den Maschinenbau

    Lehrwerkstätte

    Mechanische Technologie

     

  3. Für das Fach Maschinenzeichnen und CAD wird die Absolvierung der Ergänzungsprüfung aus Darstellende Geometrie empfohlen.

 

§ 3 Studieneingangsphase

 

Die in Tabelle mit e) gekennzeichneten Fächer des 1. Studienabschnitts betreffen die Studieneingangsphase nach § 38 (1) UniStG.

 

§ 4 Durchführung der 1. Diplomprüfung

 

(1) Die 1. Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Über jede der in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen ist eine entsprechende Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen. Mit positivem Abschluß aller in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen gilt die Diplomprüfung als abgeschlossen.

 

 

2. Studienabschnitt

 

§ 5 Stundenzahl des 2. Studienabschnitts

 

  1. Der 2. Studienabschnitt endet mit der 2. Diplomprüfung und enthält den Stoff, der in den Fächern der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 97 Semesterstunden und umfaßt die Semester 3 bis 7.
  2.  

  3. Empfohlene freie Wahlfächer (Tutorien): Für ausgewählte Fächer des 2. Studienabschnitts gemäß Tabelle (im 3. Semester) werden parallel zu den Lehrveranstaltungen sog. Tutorien angeboten. Die Teilnahme an diesen Tutorien wird den Studierenden empfohlen. Bei erfolgreicher Absolvierung können diese in dem in der Tabelle angegebenen Stundenumfang als freie Wahlfächer gemäß § 13 (4) Z 6 UniStG angerechnet werden.
  4.  

  5. Ab dem 2. Studienabschnitt werden vier Studienzweige eingeführt: Produktionstechnik, Verkehrstechnik, Energie- und Umwelttechnik und Mechatronik im Maschinenbau.
  6.  

  7. Die Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts teilen sich auf in 93 Semesterstunden Pflichtfächer und 4 Semesterstunden Wahlfächer.
  8.  

  9. Die den Pflichtfächern zugeordneten Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts sind ihrer Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach in der Tabelle festgelegt. 17 Semesterstunden sind studienzweigbezogene Pflichtfächer.

 

§ 6 Durchführung der 2. Diplomprüfung

 

(1) Die 2. Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen. Über jede der in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen ist eine entsprechende Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen. Mit positivem Abschluß aller in der Tabelle aufgeführten Lehrveranstaltungen gilt die Diplomprüfung als abgeschlossen.

 

 

 

3. Studienabschnitt

 

§ 7 Stundenzahl des 3. Studienabschnitts

 

  1. Der 3. Studienabschnitt endet mit der 3. Diplomprüfung und enthält den Stoff der in der Tabelle angeführten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 42 Semesterstunden sowie die Abfassung einer Diplomarbeit und umfaßt das 8. bis 10. Semester.
  2.  

  3. Die Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts teilen sich auf in 21 Semesterstunden Pflichtfächer und 21 Semesterstunden Wahlfächer.
  4.  

  5. Die den Pflichtfächern zugeordneten Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts sind ihrer Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach in der Tabelle festgelegt. 19 Semesterstunden sind studienzweigbezogene Pflichtfächer.
  6.  

  7. Über jede Lehrveranstaltung ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen.

 

 

Wahlfächer und Anmeldungsvoraussetzungen im 2. und 3. Studienabschnitt

 

§ 8 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Wahlfächern des 2. und 3. Studienabschnitts

 

  1. Zur exemplarischen Vertiefung des in den Pflichtfächern des 2. und 3. Studienabschnitts erworbenen Wissens sowie zur Erweiterung des Gesamtwissens haben die Studierenden die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 25 Semesterstunden nach folgenden Richtlinien auszuwählen.
  2.  

  3. Für die Wahlmöglichkeit stehen 15 Semesterstunden aus den studienzweigbezogenen Wahlfachkatalogen, davon 4 im 2. Studienabschnitt und 11 im 3. Studienabschnitt zur Verfügung. 10 Semesterstunden können als Wahlfächer aus allen angebotenen Pflichtfächern und Wahlfachkatalogen der Fakultät für Maschinenbau gewählt werden.
  4.  

  5. Im Bereich der studienzweigbezogenen Wahlfächer sind mindestens 11 Semesterstunden aus einem der angebotenen Wahlfachkataloge zu wählen.
  6.  

  7. Die Auswahl der Wahlfächer innerhalb des gewählten Wahlfachkatalogs soll in Zusammenarbeit mit dem/der Diplomarbeitsbetreuer/in erfolgen. Damit soll eine optimal wissenschaftliche fundierte Unterstützung der Diplomarbeit im Vertiefungsgebiet erfolgen.
  8.  

  9. Über jede der gewählten Lehrveranstaltungen ist eine auf Basis der Prüfungsordnung festgelegte Prüfung zu absolvieren bzw. ein Erfolgsnachweis zu erbringen.

 

 

 

 

 

§ 9 Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen des 2. und 3. Studienabschnitts

 

  1. Für folgende Lehrveranstaltungen des 2. und 3. Studienabschnitts werden Anmeldungsvoraussetzungen (der Nachweis besonderer Vorkenntnisse) nach § 7 (7) UniStG festgelegt:
  2.  

    Lehrveranstaltung

    Anmeldungsvoraussetzung

    Festigkeitslehre

    Mathematik I; Statik UE

    Werkstoffkunde LU

    Physik M; Chemie M; Festigkeitslehre UE

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I

    Mathematik I und II; Statik; Dynamik UE

    Elektrotechnik VO

    Mathematik I und II; Physik M

    Elektrotechnik LU

    Elektrotechnik VO

    Kolbenmaschinen

    Thermodynamik;

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente I UE

    Strömungsmaschinen GL

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I UE;

    Thermodynamik;

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente I UE

    Wärmetechnik I

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I UE;

    Thermodynamik

    Fertigungstechnik

    Mechanische Technologie

    Fördertechnik

    Festigkeitslehre UE

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente I

    Statik UE; Dynamik UE; Festigkeitslehre UE; Maschinenzeichnen und CAD

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente II

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente I UE

       

    Projekt konstruktiv, Konstruktion in der Förder- und Lagertechnik

    Förder- und Lagertechnik, Logistik; Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE

    Projekt konstruktiv, Konstruktion in der Fertigungstechnik

    Fertigungstechnik;

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE

    Industrielle Fertigung

    Fertigungstechnik

    Rechnersysteme in der Automatisierung

    Grundlagen der Informatik

    Antriebstechnik

    Festigkeitslehre UE

    Schweißtechnik

    Werkstoffkunde

    Umformtechnik

    Werkstoffkunde

    Förder- und Lagertechnik LU

    Förder- und Lagertechnik, Logistik

       

    Projekt konstruktiv, Konstruktion Kolbenmaschinen und KFZ-Wesen

    CAX im Fahrzeug- und Motorenbau; Kolbenmaschinen;

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE

    Verbrennungskraftmaschinen VA

    Kolbenmaschinen

    Kraftfahrzeugtechnik

    Verbrennungskraftmaschinen VA; Konstruktionslehre, Maschinenelemente I

    CAX im Fahrzeug- und Motorenbau

    Ingenieurgeometrie; Grundlagen der Informatik; Kolbenmaschinen;

    Maschinenzeichnen und CAD

    AK Verbrennungskraftmaschinen

    Verbrennungskraftmaschinen VA

    Fahrzeug- und Motorenmeßtechnik

    Verbrennungskraftmaschinen VA;

    Meß- und Regeltechnik I

    Numerische Methoden in der angewandten Thermodynamik

    Festigkeitslehre;

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I+II

    Strömungslehre und Wärmeübertragung II

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I

    Projekt konstruktiv, Wärmetechnik

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE; Wärmetechnik I

    Projekt konstruktiv, Thermische Turbomaschinen

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE; Thermische Turbomaschinen I

    Projekt konstruktiv, Hydraulische Strömungsmaschinen

    Konstruktionslehre, Maschinenelemente II UE; Hydraulische Strömungsmaschinen I

    Wärmetechnik II

    Wärmetechnik I

    Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

    Strömungslehre und Wärmeübertragung I; Thermodynamik

    Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik

    Grundlagen der Informatik; Wärmetechnik I

    Turbomaschinen Vertiefung, M

    Thermische Turbomaschinen;

    Hydraulische Strömungsmaschinen

    Wärme- und Klimatechnik LU

    Energie- und Umwelttechnisches Meß- und Versuchswesen

       

    Elektronik Mk

    Elektrotechnik M, VO

    Mikroprozessor-Programmierung

    Grundlagen der Informatik

    Modellbildung und Simulation

    Grundlagen der Informatik

    Technische Numerik

    Grundlagen der Informatik

    Höhere Dynamik I

    Grundlagen der Informatik

       

    Projekt studienzweigspezifisch, Umwelttechnik

    Thermische Verfahrenstechnik

     

  3. Folgende Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts können vor Abschluß der 1. Diplomprüfung absolviert werden, wenn die individuelle Anmeldungsvoraussetzung für die jeweilige Lehrveranstaltung nach § 9 (1) erfüllt ist:
  4. Festigkeitslehre; Grundlagen der Informatik; Thermodynamik; Ingenieurgeometrie; Internationale Wirtschaftsbeziehungen; Konstruktionslehre, Maschinenelemente I; Strömungslehre und Wärmeübertragung I; Fertigungstechnik; Werkstoffkunde; Elektrotechnik M; Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik; Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre.

     

  5. Folgende Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnitts können vor Abschluß der 2. Diplomprüfung absolviert werden, wenn die individuelle Anmeldungsvoraussetzung für die jeweilige Lehrveranstaltung nach § 9 (1) erfüllt ist:

Wahlfächer aus studienzweigspezifischen Wahlfachkatalogen, aus allen technischen Pflichtfächern und Wahlfachkatalogen der Fakultät für Maschinenbau im Ausmaß von 10 Semesterstunden sowie die Lehrveranstaltungen: Informatik und EDV in der Produktionstechnik; Strömungslehre und Wärmeübertragung II; Numerische Lösungsmethoden der angewandten Thermodynamik; Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik; Technische Numerik; Projektmanagement.

 

Sequenz

 

§ 10 Empfohlene Sequenz

 

(1) Im Studienplan sind die Lehrveranstaltungen, insbesondere des 1. und 2. Studienabschnitts in ihrer zeitlichen Abfolge nach den didaktischen Erfordernissen angeordnet. Es wird daher zur Einhaltung der vorgegebenen Studienzeit dringend empfohlen, diese Sequenz bei der Absolvierung der Lehrveranstaltungen einzuhalten.

 

 

 

 

Diplomarbeit

 

§ 11 Diplomarbeit

 

  1. Nach § 61 UniStG ist eine Diplomarbeit abzufassen.
  2.  

  3. Es wird empfohlen, die Auswahl der Vertiefungsrichtung möglichst schon während des 2. Studienabschnitts durchzuführen, um gemeinsam mit dem Diplomarbeitsbetreuer die Auswahl der zu absolvierenden Wahlfächer abzustimmen und damit die Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung der Diplomarbeit zu erfüllen.
  4.  

  5. Das Thema der Diplomarbeit ist aus einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu entnehmen. Es soll jedoch im Bereich des Vertiefungsfachs angesiedelt sein.
  6.  

  7. Für die Durchführung der Diplomarbeit ist im Studienplan das 10. Semester vorgesehen. Die Durchführung der Diplomarbeit darf maximal 6 Monate in Anspruch nehmen.

 

 

Freie Wahlfächer

 

§ 12 Freie Wahlfächer

 

  1. Die freien Wahlfächer im Gesamtausmaß von 21 Semesterstunden können innerhalb des gesamten Zeitraums des Studiums absolviert werden. Sie können aus dem Angebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen ausgewählt werden (§ 4 Z 25 UniStG). Es wird empfohlen, die in der Tabelle aufgeführten empfohlenen freien Wahlfächer (Tutorien) für die Vertiefung von Kenntnissen bzw. zur Erweiterung des Wissens sowie der Sicherstellung der Einhaltung der geplanten Studiendauer im 1. und 2. Studienabschnitt auf jeden Fall zu wählen.
  2.  

  3. Über jede Lehrveranstaltung aus den gewählten freien Wahlfächern ist eine Lehrveranstaltungsprüfung abzulegen bzw. der Nachweis der positiven Beurteilung zu erbringen.

 

 

Praxis

 

§ 13 Praxis

 

  1. Die Studierenden haben gemäß § 9 UniStG vor Anmeldung zur abschließenden kommissionellen Prüfung eine facheinschlägige Praxis im technischen Bereich im Umfang von insgesamt 8 Wochen zu absolvieren.
  2.  

  3. Der Nachweis der absolvierten Praxis ist mit der Anmeldung zur abschließenden kommissionellen Prüfung vorzulegen.
  4.  

  5. Sollte es keine Möglichkeit geben, die Praxis in der Wirtschaft abzuleisten, wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, diese durch entgeltfreie Mitarbeit an Projekten der Institute der Fakultät für Maschinenbau durchzuführen.

 

 

3. Diplomprüfung

 

§ 14 Abschließende kommissionelle Prüfung

 

  1. Als abschließende Prüfung findet eine kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat über das Fach statt, dem das Thema der Diplomarbeit zugeordnet ist. Dabei ist auch der Inhalt der Diplomarbeit zu verteidigen.
  2.  

  3. Zulassungsvoraussetzungen für die Anmeldung für diese kommissionelle Prüfung sind der Nachweis der erfolgreich bestandenen 1. und 2. Diplomprüfung nach § 4 (1) und 6 (1), der Nachweis der positiven Beurteilung sämtlicher im Studienplan des 3. Studienabschnitts vorgesehenen Lehrveranstaltungen nach 7 (4) und der freien Wahlfächer nach 12 (2), die positiv beurteilte Diplomarbeit nach 11 sowie der Nachweis einer facheinschlägigen Praxis nach  13 (2).

 

 

Prüfungsordnung

 

§ 15 Prüfungsordnung

 

  1. Die Arten der Lehrveranstaltungen und deren Beurteilung sind in § 16 festgelegt.
  2.  

  3. Die Art und Durchführung der Prüfungen sind in diesem Studienplan festgelegt.

 

§ 16 Lehrveranstaltungsarten (gemäß 7 (1) UniStG)

 

Lehrveranstaltungsarten im Sinne dieser Verordnung sind:

 

  1. Vorlesungen (VO), die in didaktisch gut aufbereiteter Weise in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden einführen. Die Beurteilung erfolgt durch Prüfungen.
  2.  

  3. Vorlesungen mit Übungen (VU), die neben der Einführung in Teilbereiche des Fachs und seine Methoden auch Anleitungen zum eigenständigen Wissenserwerb bieten. Die Beurteilung erfolgt durch Prüfungen oder die Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter.
  4.  

  5. Übungen (UE, LU oder KU), in denen zur Vertiefung und/oder Erweiterung des in den zugehörigen Vorlesungen gebrachten Stoffs in praktischer, experimenteller, theoretischer und/oder konstruktiver Arbeit Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen der wissenschaftlichen Berufsfortbildung vermittelt werden. Übungen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Die positive Absolvierung der Übung ist, außer in den in § 9 (1) genannten Fällen, Voraussetzung für die Anmeldung zur zugehörigen Vorlesungsprüfung.
  6.  

  7. Seminare (SE), die der wissenschaftlichen Arbeit und Diskussion dienen und in den fachlichen Diskurs und Argumentationsprozeß einführen. Dabei werden von den Teilnehmern schriftliche Arbeiten und/oder eine mündliche Präsentation sowie eine Teilnahme an der kritischen Diskussion verlangt. Seminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
  8.  

  9. Projekte (PR), in denen experimentelle, theoretische und/oder konstruktive angewandte Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Arbeitsschritte durchgeführt werden. Bei Projekten wird auf Teamarbeit besonderes Augenmerk gelegt. Projekte sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit Beurteilung von Prüfungsarbeiten gemäß § 4 (33) UniStG.
  10. Exkursionen (EX), die die industrielle Praxis einzelner oder mehrerer Fachbereiche veranschaulichen. Exkursionen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
  11.  

  12. Tutorien (TU), in denen der innerhalb eines Faches gebrachte Stoff vorlesungs- bzw. übungsbegleitend vertieft wird. Tutorien dienen vornehmlich zur individuellen Stoffverinnerlichung und Prüfungsvorbereitung und sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen.
  13.  

  14. Privatissimum (PV): Privatissima sind spezielle Forschungsseminare.
  15.  

  16. Die Beurteilung des Studienerfolgs gemäß § 45 (1) UniStG erfolgt für die Prüfungen aus den Lehrveranstaltungen nach (1) bis (5), außer in den nachfolgend aufgeführten Lehrveranstaltungen, mit den Noten "sehr gut" (1) bis "nicht genügend" (5). Die Lehrveranstaltungen nach (6) und (7) sowie für die Lehrveranstaltungen "Einführung in den Maschinenbau", "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften", "Laborprojekt", "EDV-Praktikum" und "Lehrwerkstätte" werden "mit Erfolg teilgenommen" bzw. "ohne Erfolg teilgenommen" beurteilt.

 

§ 17 Studium im Ausland

 

  1. Die Studienkommission empfiehlt den Studierenden einen Teil ihres Studiums im fremdsprachigen Ausland zu absolvieren.

 

 

Einführungstermin

 

§ 18 Einführungstermin

 

(1) Der Studienplan tritt mit dem 1. Oktober in Kraft, der auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der TUG folgt.

 

 

Übergangsbestimmungen

 

§ 19 Übergangsbestimmungen

 

  1. Ordentliche Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieses Studienplans begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan in der am 31.7.1997 geltenden Fassung fortzusetzen. Ab dem Inkrafttreten dieses Studienplans sind diese Studierenden berechtigt, jeden der Studienabschnitte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans noch nicht abgeschlossen sind, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum gemäß § 80 (2) UniStG abzuschließen.
    Die Studierenden sind überdies berechtigt, sich ab Inkrafttreten des neuen Studienplans durch eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung den neuen Studienvorschriften zu unterstellen. Diese Erklärung ist an die Universitätsdirektion zu richten.
  2.  

  3. Für Studierende, die ihr Studium nach dem bisher gültigen Studienplan fortsetzen, gilt eine von der Studienkommission verabschiedete Verordnung ("Äquivalenzliste"), in der die Lehrveranstaltungen aufgeführt sind, welche gleichwertig jenen sind, die nach dem neuen Studienplan nicht mehr angeboten werden.
  4.  

  5. Für Studierende, die sich den neuen Studienvorschriften unterstellen, werden bereits abgelegte Prüfungen über Lehrveranstaltungen des alten Studienplans nach einer von der Studienkommission verabschiedeten Verordnung ("Übertrittsbestimmungen") für das Studium nach dem neuen Studienplan angerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tabelle der Lehrveranstaltungen

 

 

 

1. Studienabschnitt

 

1. Semester

 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

 

VO

UE

Mathematik I

6 1)

4

2

s

Statik e)

5 2)

3

2

sm

Physik

3

3

 

s

Einführung in den Maschinenbau e)

2

2 VU

   

Einführung in die Wirtschaftswissenschaften e)

2

2 VU

   

EDV Praktikum

2

 

2

p

Mechanische Technologie e)

2

2

 

sm

Lehrwerkstätte

4

 

4 LU

i

Summe

26

     

 

 

2. Semester

 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

 

VO

UE

Mathematik II

6 1)

4

2

s

Dynamik e)

6 2)

4

2

sm

Einführung in Maschinendynamik

1

 

1 LU

s

Maschinenzeichnen und CAD e)

5

2

3 KU

s

Chemie M

2

2

 

s

Laborprojekt e)

2

 

2 PR

p

Summe

22

     

 

1. Studienabschnitt gesamt

48

 

  1. +1 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach
  2. +2 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

e) Studieneingangsphase

 

2. Studienabschnitt

 

3. Semester

 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

 

VO

UE

Ingenieurgeometrie

3 1)

2

1

sm

Festigkeitslehre

6 2)

4

2

sm

Thermodynamik

7 2)

4

3

sm

Grundlagen der Informatik

4

2

2

s

Internationale Wirtschaftsbeziehungen

1

1

 

sm

Summe

21

     

1) +1 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

2) +2 SS Tutorium, empfohlen als Freies Wahlfach

 

4. Semester

 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

 

VO

UE

Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik

2

2 VU

 

i

Strömungslehre und Wärmeübertragung I

6

4

2

sm

Konstruktionslehre, Maschinenelemente I

7

4

3

sm

Werkstoffkunde

6

4,5

1,5 LU

sm

Summe

21

     

 

5.,6.und 7.Semester

 

 

Summe

SS

LV-Art

Prüfungs-art

VO

UE

Maschinendynamik

3

2

1

sm

Konstruktionslehre, Maschinenelemente II

5

2

3

sm

Kraft- u. Arbeits-maschinen

Kolbenmaschinen

2

2

m

Strömungsmaschinen Grundlagen

2

2

sm

Wärmetechnik I

2

2

sm

Produktions-maschinen

Fertigungstechnik

2

2

sm

Förder- und Lagertechnik

2

2

sm

Elektrotechnik M

4

4

sm

Elektrotechnik M, Labor

2

2 LU

i

Meß- und Regelungstechnik I

2

2 VU

sm

Meß- und Regelungstechnik II

3

2

1

m

Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

5

3

2

sm

Summe

34

 

 

 

Studienzweigspezifische Pflichtfächer

Summe SS

LV-Art

Prüfungs-art

Studienzweige

Produktions-

technik

Verkehrs-

technik

Energie- u.

Umwelt-

technik

Mecha-tronik im Maschinen-bau

VO

UE

Projekt-konstruktiv,
Konstruktion in der Förder- und Lagertechnik oder Fertigungstechnik

5

       

5 PR

p

Projekt-konstruktiv,
Konstruktion Kolbenmasch. und KFZ-Wesen

 

5

     

5 PR

p

Projekt-konstruktiv,
Wärmetechnik oder
Thermische Turbomaschinen oder Hydraulische Strömungsmaschinen

   

5

   

5 PR

p

Projekt-konstruktiv
Mechatronik oder

Konstruktionslehre, Maschinenelemente

     

5

 

5 PR

p

Rechnersysteme in der Automatisierung

2

     

2 VU

 

sm

Antriebstechnik

2

     

2 VU

 

sm

Industrielle Fertigung

2

     

2

 

sm

Industrieroboter

2

     

2

 

sm

Schweißtechnik

2

     

2

 

s

Umformtechnik

2

     

2

 

s

Verbrennungskraftmaschinen VA

 

4

   

4

 

m

Kraftfahrzeugtechnik

 

3

   

3

 

m

CAx im Fahrzeug- und Motorenbau

 

3

   

1

2

m

Fahrzeug- und Motorenmeßtechnik

 

2

   

2 VU

 

s

Umwelttechnik

   

3

 

3

 

s

Thermische Turbomaschinen

   

2

 

2

 

m

Hydraulische Strömungsmaschinen

   

2

 

2

 

sm

Energie- und umwelttechnisches Meß- und Versuchswesen

   

3

 

2

1 LU

m

Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik

   

2

 

2

 

m

Aktorik u.Sensorik

     

3

2

1 LU

sm

Modellbildung u.Simulation

     

3

2

1

sm

Elektronik Mk

     

3

2

1 LU

sm

Mikroprozessor-Programmierung

     

3

2

1 LU

sm

Summe studienzweig-

spezifischer Pflichtfächer

17

17

17

17

     

studienzweigspezifische Wahlfächer

4

4

4

4

     

2. Studienabschnitt gesamt

97

97

97

97

     

 

1. Studienabschnitt

48

48

48

48

1. und 2. Studienabschnitt

145

145

145

145

 

 

 

 

3. Studienabschnitt (8., 9. und 10. Semester)

 

 

 

Pflichtfächer

Summe SS

LV-Art

Prüfungs-art

Studienzweige

Produktions-

technik

Verkehrs-

technik

Energie- u.

Umwelt-

technik

Mecha-

tronik im Maschinen-

bau

VO

UE

Projektmanagement

2

2

2

2

1

1

s

studienzweigspezifische Pflichtfächer

             

Informatik-EDV in der Produktionstechnik

3

     

3 VU

 

sm

Numerische Methoden in der angewandten Thermodynamik

 

3

   

3 VU

 

sm

Angewandte Informatik in der Energie- und Umwelttechnik

   

3

 

3 VU

 

sm

Technische Numerik

     

3

2

1

sm

Anlagenplanung u.Materialflußrechnung

2

     

2 VU

 

sm

Industrielle Logistiksysteme

2

     

2

 

sm

Modellierung von Herstellungsprozessen I

2

     

1

1

s

Ölhydraulik und Pneumatik I

2

     

2

 

sm

AK Verbrennungskraftmaschinen

 

3

   

3

 

s

Schienenfahrzeuge

 

2

   

2

 

sm

Strömungslehre und Wärmeübertragung II

 

3

3

 

2

1

sm

Wärmetechnik II

   

2

 

2

 

sm

Turbomaschinen Vertiefung, M

   

3

 

3

 

sm

Digitale Regelungstechnik

     

4

2

2

sm

Höhere Dynamik I

     

4

3

1

sm

Projekt, studienzweigspezifisch

             

Fördertechnik, Lagertechnik und Logistik oder
Fertigungstechnik, Werkzeugmaschinen
oder
Werkstoff- und Schweißtechnik

5

       

5 PR

p

Verkehrstechnik

 

5

     

5 PR

p

Wärmetechnik oder

Strömungslehre und Wärmeübertragung oder
Hydraulische Strömungsmaschinen oder Thermische Turbomaschinen oder
Umwelttechnik

   

5

   

5 PR

p

Mechatronik oder Konstruktionslehre/Maschinenelemente

     

5

 

5 PR

p

 

 

Pflichtfächer

Summe SS

LV-Art

Prüfungs-art

Studienzweige

Produktions-

technik

Verkehrs-

technik

Energie- u.

Umwelt-

technik

Mecha-

tronik im

Maschinen-

bau

VO

UE

Laborübung, studienzweigspezifisch

             

Förder- und Lagertechnik oder

Fertigungstechnik, Werkzeugmaschinen oder

Werkstoff- u.Schweißtechnik

3

3 LU

i

Verkehrstechnik

 

3

     

3 LU

i

Wärme- u.Klimatechnik oder

Strömungslehre und Wärmeübergang oder

Thermische Turbomaschinen oder

Hydraulische Strömungsmaschinen oder Umwelttechnik

   

3

   

3 LU

i

Robotik oder

Mechatronik oder

Meßtechnik

     

3

 

3 LU

i

Summe Pflichtfächer studienzweigspezifisch

21

21

21

21

     

 

 

Pflichtfächer

Summe SS

Studienzweige

Produktions-

technik

Verkehrs-

technik

Energie- u.

Umwelt-

technik

Mecha-

tronik im

Maschinen-

bau

Summe Pflichtfächer je Studienzweig

21

21

21

21

Die Wahlfächer sind gemäß Studienplan

aus einem der Wahlfachkataloge

des Studienzweiges zu wählen; insgesamt:

11

11

11

11

Aus allen Pflicht- und Wahlfachkatalogen

der Fakultät für Maschinenbau sind außerdem zu wählen:

10

10

10

10

3. Studienabschnitt gesamt

42

42

42

42

 

 

Summe aller Pflicht- und Wahlfächer der Studienabschnitte 1, 2 und 3

187

187

187

187

Freie Wahlfächer

21

21

21

21

Gesamte Semesterstunden
der Studienzweige der Studienrichtung Maschinenbau

208

208

208

208

 

 

 

Legende:

m mündliche Prüfung

s schriftliche Prüfung,

sm schriftliche und mündliche Prüfung

i immanenter Prüfungscharakter,

p Prüfungsarbeit gem. §4 Z 33 UniStG,

 

Wahlfachkataloge: Produktionstechnik

 

Wahlfachkatalog: Fördertechnik

SS

Meßtechnik

3

Optimierungsverfahren in Produktions- und Logistiksystemen

2

CAx-Methoden i.d.Produktionstechnik

4

Leichtbau Konstruktion

2

Kostengerecht Konstruieren

3

Technische Akustik u.lärmarme Konstruktion

2

Sorter u.Sortiertechnik

2

Anlagenplanung u.Lagertechnik

2

Industrielle Steuerungstechnik

2

Förder- u. Lagertechnik f.Schüttgüter

2

Oberflächentechnik und Verschleiß

2

Grundlagen d.Steuerungs- u.Automatisierungstechnik

2

Pulvermetallurgische Herstellungsverfahren

1

Entwicklungsmethodik

3

Nichtlineare Gleichungssysteme u.Optimierungsaufgaben

3

Computergestützte Berechnungsmethoden i.d.Konstruktion

3

Modellbildung u.Simulation i.d.Materialflußtechnik

2

Ölhydraulik u.Pneumatik II

3

Maschinenelemente Seminar

2

Ausgewählte Kapitel des CAD

3

Unternehmungsführung u.Organisation

4

Industriebetriebslehre

3

Kosten- u.Erfolgsrechnung

3

Innovationsmanagement

3

EDV im Betrieb

3

Buchhaltung u.Bilanzierung

2

Handelsrecht, Vertiefung

2

Patentrecht

2

 

 

Wahlfachkatalog: Fertigungstechnik

SS

Werkzeugmaschinen

2

Steuerungstechnik

3

Ölhydraulik u.Pneumatik II

3

Modellbildung u.Simulation i.d. Produktionstechnik

3

Fertigungs-Meßtechnik

2

Schadensanalyse

2

Kunst- u.Verbundwerkstoffe

2

Getriebelehre

3

Gießereitechnik

2

Mikrosystemtechnik

2

Laser in der Schwingungs- und Strömungsmeßtechnik

2

Logistik/Materialflußplanung

2

CAx-Verfahren i.d.Produktion

3

3D-CAD-Maschinenkonstruktion

3

NC-Programmieren u.Flexible Automation

3

Dynamik d.Mehrkörpersysteme

3

Qualitätsmanagement

2

Wertanalyse I

2

Kreativitätstechniken

2

Arbeitswissenschaft

4

Produktionsplanung u.steuerung

3

 

 

Wahlfachkatalog: Werkstofftechnik

SS

Werkstoffkunde Stahl

2

Werkstoffwahl

2

Schadensanalyse

2

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Keramische Hochleistungswerkstoffe

2

Kunst- u.Verbundwerkstoffe

2

Konstruieren mit Werkstoffverbunden

2

Oberflächentechnik u.Verschleiß

2

Werkstoffe f.Werkzeuge d.Produktionstechnik

2

Modellierung von Herstellungsprozessen II

2

Gießereitechnik

2

EDV-Methoden i.d.Werkstoff- u.Schweißtechnik

3

Pulvermetallurgische Herstellungsverfahren

1

Anleitung z.wissenschaftlichen Arbeiten

2

Life Cycle Analysis

2

Plastizitätstheorie

3

Qualitätssicherung

2

 

Wahlfachkatalog: Schweißtechnik

SS

AK Angewandte Schweißtechnologie

2

Schweißen v. Nichteisenmetallen und Kunststoffen

2

Schweißverfahren

2

Kleben u. Löten i.Maschinenbau

2

Ze Zerstörungsfreie Prüfverfahren

2

EDV-Methoden i.d.Werkstoff- u.Schweißtechnik

3

Modellierung von Herstellungsprozessen II

2

Schadensanalyse

2

Werkstoffkunde Stahl

2

Zertifizierung u. Akkreditierung im europäischen Wirtschaftsraum

2

Robotik i.d.Schweißtechnik

2

Qualitätssicherung

2

Sonderschweißverfahren

2

Apparatebau

2

Stahlbau

2

Werkstoffwahl

2

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Ausl Auslegung u.Berechnung schweißtechnischer Konstruktionen

3

Sonderschweißverfahren Exkursion

1,5

 

 

 

 

Wahlfachkataloge: Verkehrstechnik

 

Wahlfachkatalog: Motoren, Kraftfahrzeuge

SS

Höhere Dynamik I

4

Thermodynamik VA

3

Höhere Festigkeitslehre u. FE-Methoden

2

Getriebelehre

3

Kunst- u.Verbundwerkstoffe

2

Keramische Hochleistungswerkstoffe

2

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Werkstoffwahl

2

Schadstoffbildung b.d.Verbrennung i.Motor

2

Konstruktion schnelllaufender Verbrennungskraftmaschinen

2

Zweiradtechnik u.Kleinmotoren

2

Elektrik u.Elektronik i.Fahrzeug u.Motor

2

Gasdynamik

3

Numerische Methoden der Strömung und Wärmeübertragung

2

Unfallmechanik i. Verkehrswesen

2

Laser in der Schwingungs- und Strömungsmeßtechnik

2

Industrielle Fertigung

2

Innovative Fahrzeugantriebe

2

Fahrzeugdynamik

3

 

Wahlfachkatalog: Verkehr und Umwelt

SS

Thermodynamik VA

3

Schadstoffbildung b.d.Verbrennung i.Motor

2

Verkehrsplanung

2

Lärmschutz i.Verkehrswesen

2

Abgasemission u.-immission durch den Straßenverkehr

2

Messung v.Luftschadstoffen

2

Umweltprobleme d.Verbrennungskraftmaschinen

2

Emissions- u.Immissionsbelastung i.Flugverkehr

1

Emissionsberechnungen i.Verkehr

2

Innovative Fahrzeugantriebe

2

Schadstoffausbreitung allgemein

2

Schadstoffausbreitung i. urbanen Gebieten

2

 

 

Wahlfachkatalog: Eisenbahntechnik, Seilbahnbau

SS

Höhere Festigkeitslehre u.FE-Methoden

3

Höhere Dynamik I

4

Getriebelehre

3

Kunststoffe u.Verbundwerkstoffe

2

Eisenbahnwesen

3

Eisenbahntechnik u.Betriebsplanung

2

Schienengebundener Nahverkehr

1

Spurgeführter Güterverkehr

1

Elektrische Bahnen, Energieversorgung

1

Elektrische Antriebstechnik

4

Ölhydraulik u.Pneumatik I

2

Ölhydraulik u.Pneumatik II

3

Seilbahnbau

2

 

 

 

 

 

 

Wahlfachkataloge: Energie- und Umwelttechnik

 

Wahlfachkatalog: Allgemeine Energie- und Umwelttechnik

SS

Thermische Energieanlagentechnik VA

4

Thermische Turbomaschinen Vertiefung, M

3

Turbomaschinen/Vertiefung Hydraul. Strömungsmaschinen, M

3

Wärmetechnik und Wärmewirtschaft SE

2

Energy Systems Analysis

2

Rationelle Energienutzung

2

Energieversorgungskonzepte

1

Development of Steam- and Gas Turbine Plants

2

CFD in Turbomaschinen u.Energieanlagen

3

Korrosion u.Korrosionsschutz

2

Bruchmechanik

2

Kältetechnik

2

Elektrowärme

2

Fern- u. Nahwärmesysteme

2

Sonnenenergienutzung

2

Wärmepumpentechnik

2

Numerische Methoden d.Strömung u.Wärmeübertragung

3

Gasdynamik

3

Werkstoffwahl

2

Laser in der Schwingungs- und Strömungsmeßtechnik

3

Instationäre Vorgänge in hydraul. und verfahrenstechn. Anlagen

3

Wärmetechnisches Meß- und Versuchswesen

2

 

 

 

Wahlfachkatalog: Umwelttechnik

SS

Luftreinhaltung und Abluftreinigung

2

Messung von Luftschadstoffen

2

Ökologie-Energie

2

Recycling

2

Elektrische Verfahren in der Umwelttechnik

2

Umweltmanagement

2

Umweltschutzgesetzgebung und Umweltverträglichkeitsprüfung

2

Technische Akustik u. Lärmarm Konstruieren

3

 

Wahlfachkatalog: Gebäudetechnik

SS

Grundlagen d.Gebäudetechnik

3

Heizungs-, Lüftungs- u.Klimatechnik VA

3

Bauphysik

2,5

Bauökologie

2

Energieversorgung v.Gebäuden

3

Wasseraufbereitung u.Abwasserreinigung

4

Solares Bauen

2

Gasanwendungstechnik

2

Gebäudeaerodynamik

3

Licht-Anwendungstechnik

2

   

Wahlfachkatalog: Energieanlagentechnik

SS

Dampferzeuger/Entwurf u.Konstruktion

2

Kernkraftwerkstechnik

2

Planung, Bau u. Betrieb v. Kraftwerken

3

Elektrische Maschinen I

4

Meßtechn. Durchf. v. Abnahmeversuchen f. Kraftwerke

3

Wirtschaftliche Optimierung thermischer Turbomaschinen

3

Betriebsführung thermischer Turbomaschinen

2

Maschinendynamik Vertiefung

3

Nichtlineare Schwingungen

3

Höhere Maschinendynamik und numerische Methoden

3

Strahlantriebe

2

Rechnerische Simulation v. Strömungsmaschinen u. Anlagen

3

Einführung i.d. Industrie hydraulischer Strömungsmaschinen

1

Wasserkraftanlagen Einführung M, WM

3,5

EDV-Wasserwesen

1,5

Meß-, Prozeß- u. Labortechnik

2

 

 

 

Wahlfachkataloge: Mechatronik im Maschinenbau

 

Wahlfachkatalog: Antriebstechnik

SS

Ölhydraulik u.Pneumatik I

2

Ölhydraulik u.Pneumatik II

3

Modellbildung u.Simulation

3

Elektrische Antriebe u.Antriebstechnik

5

Mobilhydraulik

2

Proportional- u.Servohydraulik

3

Dynamik v.Antriebssystemen

4

Elektrische Triebfahrzeuge

2

Elektrische Kleinmotoren

2

Antriebsregelung

2

 

Wahlfachkatalog: Simulation, Mehrkörpersysteme

SS

Höhere Dynamik II

3

Dynamik von Mehrkörpersystemen

3

Nichtlineare Gleichungssysteme und Optimierungsaufgaben

3

Höhere Mathematik

3

Fahrzeugdynamik

3

Schienenfahrzeuge

2

Programmiertechnik i.d.Mechatronik

3

Getriebelehre

3

Unfallmechanik im Verkehrswesen

3

Objektorientiertes Programmieren & C++

3

Höhere Maschinendynamik und numerische Methoden

3

Nichtlineare Schwingungen

3

Splinekurven u. flächen

3

 

Wahlfachkatalog: Robotik, Regelungstechnik

SS

Regelungstechnik III

3

Modellbildung u.Simulation

3

Ölhydraulik u.Pneumatik I

2

Ölhydraulik u.Pneumatik II

3

Industrieroboter

2

Kinematik u.Robotik

3

Mobile Roboter

3

Bildverarbeitung

3

Getriebelehre

3

Systemtheorie

3

Projekt Systemtheorie

3

Prozeßautomatisierung I

4

Prozeßautomatisierung II

4

 

 

Wahlfachkatalog: Kontinuumsmechanik

SS

Höhere Festigkeitslehre u.FE-Methoden

3

Plastizitätstheorie

3

AK Plastizitätstheorie

2

Elastizitätstheorie I+II

4

2D-Bauteile (Scheiben, Platten,Schalen)

3

AK 2D-Bauteile

2

Operatorkalkül f.Ingenieure

2

Symbolische Berechnungen i.d. Festigkeitslehre

2

Rechnerübungen z. FE-Methoden

2