MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 17. November 1999 4. Stück

  1. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften der TUG

  2. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des Vorsitzenden-Stellvertreters der Studienkommission für den interuniversitären Studienzweig Elektrotechnik-Toningenieur in der Zusammensetzung nach UOG 1975

  3. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden gem. § 16 UOG 93 der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Dr. Gianluca FREDIANI

  4. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes des Institutes für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik gem. § 45 Abs. 1, Ziff. 5 UOG 93

  5. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes des Institutes für Anorganische Chemie gem. § 45 Abs. 5 UOG 93

  6. Verordnung der Studienkommission für Verfahrenstechnik

  7. Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften, Einrichtung von Arbeitsgruppen

  8. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Lehramtsstudium der Naturwissenschaftlichen Fakultät an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

  9. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Romanistik an der Universität Wien

  10. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Mediation)"

  11. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad " Master of Advanced Studies (Palliative Care)"

  12. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (International Human Resource Management and Organization Development)"

  13. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Construction Management and Leading a Company)"

  14. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Integrated Product Development)"

  15. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Produktentwicklungs-managerin" und "Akademischer Produktentwicklungsmanager"

  16. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Fakultät für Bauingenieurwesen für das Kalenderjahr 2000

  17. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Fakultät für Bauingenieurwesen für das Studienjahr 1999/2000

  18. Ausschreibung von Förderstipendien der Fakultät für Maschinenbau für das Kalenderjahr 2000

  19. Ausschreibung vakanter Stellen für nationale Sachverständige bei der Europäischen Kommission; Bundesministerium für Finanzen

  20. Ausschreibung einer zu besetzenden Planstelle "Referent/In für Budgetangelegenheiten" im Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom, Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Interessentensuche im Bereich des Bundesdienstes

  21. Ausschreibung des Postens " Chief, Common Services Division" der World Meteorological Organi-zation

  22. Ausschreibung von Planstellen

  1. Ergebnis der Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in die Institutskonferenz des Institutes für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften der TU Graz

    In der Wahlversammlung am 29. Oktober 1999 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:

    Vertreter:

    Dipl.-Ing. Andreas STEINER

    Dipl.-Ing. Reinhard WILLFORT

    Dipl.-Ing. Thomas HANIN

    Ersatzvertreter:

    Dipl.-Ing. Christian HAAS

    Dipl.-Ing. Josef TUPPINGER

    Dipl.-Ing. Dr. Peter AFFENZELLER

    Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.

    Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf

     

     

  2. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden und des Vorsitzenden-Stellvertreters der Studienkommission für den interuniversitären Studienzweig Elektrotechnik-Toningenieur in der Zusammen-setzung nach UOG 1975

    In der konstituierenden Sitzung am 3. November 1999 wurde

    Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Gerhard GRABER

    zum Vorsitzenden und

    O.Univ.-Prof. Mag.art. Dipl.-Ing. Dr. Robert HÖLDRICH

    zum Vorsitzenden-Stellvertreter gewählt.

    Der Einberufer: Leopold

     

     

  3. Ergebnis der Wahl des Vorsitzenden gem. § 16 UOG 93 der Habilitationskommission zur Durchführung des Habilitationsverfahrens von Dr. Gianluca FREDIANI

    In der konstituierenden Sitzung am 19.10.1999 wurde

    O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET

    zum Vorsitzenden gewählt.

    Der Vorsitzende: Croset

     

     

  4. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes des Institutes für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik gem. § 45 Abs. 1, Ziff. 5 UOG 93

    Die Institutskonferenz des Institutes für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 1999 folgende generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes beschlossen:

    1. Für den Einsatz der dem Institut zur Verfügung stehenden Ressourcen an Personal, Raum-, Sach- und Geldmittel ist auf die Bedürfnisse der einzelnen Forschungsgruppen- bzw. Projektleiter einzugehen. Für die Beantragung von am Institut durchzuführenden Forschungsprojekten ist die Zustimmung der Institutskonferenz einzuholen, wenn der beantragte Projektumfang einen Betrag von durchschnittlich 50.000,-- Euro pro Jahr der Laufzeit übersteigt.

    2. Hinsichtlich der Verteilung der Lehre am Institut ist vom Institutsvorstand das Einvernehmen mit den Universitätslehrern des Institutes herzustellen, wobei insbesondere auf die Forschungstätigkeit der Universitätslehrer Rücksicht zu nehmen ist.

    Der Institutsvorstand: Sanz

     

     

  5. Generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes des Institutes für Anorganische Chemie gem. § 45 Abs. 5 UOG 93

    Die Institutskonferenz des Institutes für Anorganische Chemie hat in ihrer Sitzung vom 5. November 1999 folgende generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes erlassen. Sie ersetzen die Richtlinien vom 23. 6.1999:

    1. Bei der Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Personals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume ist auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitsgruppen nach Rücksprache mit den Arbeitsgruppenleiter(inne)n Bedacht zu nehmen. Bei der Verteilung der Budgetmittel aus dem Ansatz 1/14208 (ehemals ordentliche Dotation) ist die Anzahl der Diplomand(inn)en und Dissertant(inn)en zu berücksichtigen.

    2. In allen Personalangelegenheiten die der Entscheidung bzw. Mitwirkung des Institutsvorstandes obliegen ist der Institutskonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

    3. Bei der Erstellung des Vorschlages für die Verteilung der Lehre ist vom Institutsvorstand nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, daß der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit in einem Semester des Studienjahres liegt, sofern dies nach den gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll ist und im Interesse der betroffenen Universitätslehrer(innen) liegt. Hinsichtlich der Verteilung der Lehre ist das Einvernehmen mit den Universitätslehrer(inne)n des Institutes herzustellen.

    Der Institutsvorstand: Hassler

     

     

  6. Verordnung der Studienkommission für Verfahrenstechnik

    Die Übergangsbestimmungen für den Studienplan Verfahrenstechnik liegen diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

    Der Vorsitzende der Studienkommission: Eichinger

     

     

  7. Institut für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften, Einrichtung von Arbeitsgruppen

    In der Sitzung der Institutskonferenz des Institutes für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften am 27. Oktober 1999 wurde unter Bezugnahme auf die Satzung gemäß § 7 (2) UOG 1993 der Antrag zur Einrichtung folgender Arbeitsgruppen einstimmig angenommen:

    • Arbeitsgruppe für Betriebswirtschaftslehre und Betriebssoziologie (Leiter: Prof. Bauer)

      (Work group for Business Economics and Business Sociology - Head: Prof. Bauer)

    • Arbeitsgruppe für Industriebetriebslehre und Innovationsforschung (Leiter: Prof. Wohinz)

      (Work group for Industrial Management and Innovations Research - Head: Prof. Wohinz)

    • Arbeitsgruppe für Unternehmungsführung und Organisation (Leiter noch nicht bestellt)

      (Work group for General Management and Organization)

    Der Institutsvorstand: Wohinz

     

     

  8. Bekanntmachung eines öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Lehramtsstudium der Naturwissenschaftlichen Fakultät an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck.

    Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Lehramtsstudium der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, bekannt gemacht.

    Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 10. Dezember 1999 eingeladen. Der Studienplan/Die Ausschreibung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 838/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  9. Bekanntmachung des Begutachtungsverfahrens zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Romanistik an der Universität Wien

    Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Romanistik an der Universität Wien, bekanntgegeben.

    Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. November 1999 eingeladen.

    Bei Interesse kann der derzeit gültige Studienplan auch über die Internet-Homepage

    http://www.univie.ac.at/romania/reform.htm

    abgerufen werden. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 839/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  10. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Mediation)"

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.306/141-I/D/2/99 vom 22. Oktober 1999 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Mediation)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 840/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  11. Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad " Master of Advanced Studies (Palliative Care)"

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.306/142-I/D/2/99 vom 31. Oktober 1999 den Entwurd einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Palliative Care)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 31. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 853/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  12. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (International Human Resource Management and Organization Development)"

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/86-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (International Human Resource Management and Organization Development)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 841/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  13. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Construction Management and Leading a Company)"

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/111-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Construction Management and Leading a Company)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 842/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  14. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Integrated Product Development)"

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/114-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Integrated Product Development)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 843/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

     

     

  15. Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Produktentwicklungsmanagerin" und "Akademischer Produktentwicklungsmanager"

    Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/113-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Produktentwicklungsmanagerin" und "Akademischer Produktentwicklungsmanager" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 844/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.

    Der Universitätsdirektor: Auer

     

     

  16. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Fakultät für Bauingenieurwesen für das Kalenderjahr 2000

    Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

    Der Studiendekan: Greiner

     

     

  17. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Fakultät für Bauingenieurwesen für das Studienjahr 1999/2000

    Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

    Der Studiendekan: Greiner

     

     

  18. Ausschreibung von Förderstipendien der Fakultät für Maschinenbau für das Kalenderjahr 2000

    Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

    Der Studiendekan: Wolfbauer

     

     

  19. Ausschreibung vakanter Stellen für nationale Sachverständige bei der Europäischen Kommission; Bundesministerium für Finanzen

    Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors und in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf.

     

     

  20. Ausschreibung einer zu besetzenden Planstelle "Referent/In für Budgetangelegenheiten" im Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom, Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Interessentensuche im Bereich des Bundesdienstes

    Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.

     

     

  21. Ausschreibung des Postens "Chief, Common Services Division" der World Meteorological Organization

    Das bm:wv hat eine Ausschreibung der World Meteorological Organization für den Posten eines "Chief, Common Services Division" mit Dienstort Genf, übermittelt.

    Bewerbungsschluß: 1. Jänner 2000

    Die Stellenausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors bzw. in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf.

    Der Universitätsdirektor: Auer

     

     

  22. Ausschreibung von Planstellen

    62.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
    schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

     

    Fakultät für Elektrotechnik

    Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Jänner 2000, am Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.

    Arbeitsgebiet: Untersuchungen und Prüfungen von Isolierstoffen und Isolierungssystemen der Energietechnik, Mitwirkung in Lehre und Forschung, Betreuung und Beaufsichtigung von experimentellen Untersuchungen mit hohen und höchsten Spannungen (Diplom-, Labor- und Studienarbeiten).

    Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 1999

    Der Dekan: Rentmeister

     

     

    Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

    Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 12. Jänner 2000, am Institut für Organische Chemie.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Technischen Chemie

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Solide Kenntnisse der präparativen Organischen Chemie, nach Möglichkeit auf den Arbeitsgebieten des Institutes, Vertrautheit mit den modernen spektroskopischen Verfahren, PC-Erfahrung und nach Möglichkeit theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Metallkatalysatoren und Hochdruckhydriereinrichtungen.

    Ende der Bewerbungsfrist: 9. Dezember 1999

    Der Dekan: Vogler

     

     

    62.2. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete

    Allgemeine Voraussetzungen:

    1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)

    2. Unbescholtenheit

    3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.

    Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

    Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

    Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
    schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
    fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:

    Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A, VWGR C, VWGR P1, VWGR P2, VB I/a, VB II/p1, VB II/p2,
    VB II/p3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
    SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.

     

     

    Rektor

    Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.

    1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten h4, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Jänner 2000, in der Zentralen Verwaltung/Abteilung für Gebäude und Technik.

    Gewünschte Qualifikationen: Gute handwerkliche Fähigkeiten für Innen- und Außenbereich, technische Grundkenntnisse, umsichtig, einsatzfreudig, kollegial, flexibel.

    Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 1999

    Kennzahl: 421/ZV/604/99

     

    1 Planstelle eines Lehrlings, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte Dezember 1999, am Institut für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik.

    Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe

    Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse für den Lehrberuf Maschinenfertigungstechnik.

    Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 1999

    Kennzahl: 422/ZV/602/319/99

    Der amtierende Rektor: Kahlert