MITTEILUNGSBLATT
DER
TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 17. November 1999 4. Stück
In der Wahlversammlung am 29. Oktober 1999 wurden folgende Vertreter und Ersatzvertreter gewählt:
Vertreter:
Dipl.-Ing. Andreas STEINER
Dipl.-Ing. Reinhard WILLFORT
Dipl.-Ing. Thomas HANIN
Ersatzvertreter:
Dipl.-Ing. Christian HAAS
Dipl.-Ing. Josef TUPPINGER
Dipl.-Ing. Dr. Peter AFFENZELLER
Einsprüche gegen dieses Wahlergebnis können nach § 12 Abs. 1 der Wahlordnung binnen zwei Wochen nach Kundmachung dieses Ergebnisses im Mitteilungsblatt beim Vorsitzenden der Wahlkommission eingebracht werden. Sie haben nach § 12 Abs. 2 keine aufschiebende Wirkung.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf
In der konstituierenden Sitzung am 3. November 1999 wurde
Ass.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Gerhard GRABER
zum Vorsitzenden und
O.Univ.-Prof. Mag.art. Dipl.-Ing. Dr. Robert HÖLDRICH
zum Vorsitzenden-Stellvertreter gewählt.
Der Einberufer: Leopold
In der konstituierenden Sitzung am 19.10.1999 wurde
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Pierre-Alain CROSET
zum Vorsitzenden gewählt.
Der Vorsitzende: Croset
Die Institutskonferenz des Institutes für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik hat in ihrer Sitzung am 28. Oktober 1999 folgende generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes beschlossen:
1. Für den Einsatz der dem Institut zur Verfügung stehenden Ressourcen an Personal, Raum-, Sach- und Geldmittel ist auf die Bedürfnisse der einzelnen Forschungsgruppen- bzw. Projektleiter einzugehen. Für die Beantragung von am Institut durchzuführenden Forschungsprojekten ist die Zustimmung der Institutskonferenz einzuholen, wenn der beantragte Projektumfang einen Betrag von durchschnittlich 50.000,-- Euro pro Jahr der Laufzeit übersteigt.
2. Hinsichtlich der Verteilung der Lehre am Institut ist vom Institutsvorstand das Einvernehmen mit den Universitätslehrern des Institutes herzustellen, wobei insbesondere auf die Forschungstätigkeit der Universitätslehrer Rücksicht zu nehmen ist.
Der Institutsvorstand: Sanz
Die Institutskonferenz des Institutes für Anorganische Chemie hat in ihrer Sitzung vom 5. November 1999 folgende generelle Richtlinien für die Tätigkeit des Institutsvorstandes erlassen. Sie ersetzen die Richtlinien vom 23. 6.1999:
1. Bei der Entscheidung über den Einsatz des dem Institut zur Verfügung stehenden Personals, der Geld- und Sachmittel sowie der Räume ist auf die Bedürfnisse der einzelnen Arbeitsgruppen nach Rücksprache mit den Arbeitsgruppenleiter(inne)n Bedacht zu nehmen. Bei der Verteilung der Budgetmittel aus dem Ansatz 1/14208 (ehemals ordentliche Dotation) ist die Anzahl der Diplomand(inn)en und Dissertant(inn)en zu berücksichtigen.
2. In allen Personalangelegenheiten die der Entscheidung bzw. Mitwirkung des Institutsvorstandes obliegen ist der Institutskonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
3. Bei der Erstellung des Vorschlages für die Verteilung der Lehre ist vom Institutsvorstand nach Möglichkeit darauf Bedacht zu nehmen, daß der Schwerpunkt der Lehrtätigkeit in einem Semester des Studienjahres liegt, sofern dies nach den gesetzlichen Bestimmungen sinnvoll ist und im Interesse der betroffenen Universitätslehrer(innen) liegt. Hinsichtlich der Verteilung der Lehre ist das Einvernehmen mit den Universitätslehrer(inne)n des Institutes herzustellen.
Der Institutsvorstand: Hassler
Die Übergangsbestimmungen für den Studienplan Verfahrenstechnik liegen diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Vorsitzende der Studienkommission: Eichinger
In der Sitzung der Institutskonferenz des Institutes für Wirtschafts- und Betriebswissenschaften am 27. Oktober 1999 wurde unter Bezugnahme auf die Satzung gemäß § 7 (2) UOG 1993 der Antrag zur Einrichtung folgender Arbeitsgruppen einstimmig angenommen:
(Work group for Business Economics and Business Sociology - Head: Prof. Bauer)
(Work group for Industrial Management and Innovations Research - Head: Prof. Wohinz)
(Work group for General Management and Organization)
Der Institutsvorstand: Wohinz
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zum Studienplan für die Studienrichtung Lehramtsstudium der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 10. Dezember 1999 eingeladen. Der Studienplan/Die Ausschreibung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 838/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Romanistik an der Universität Wien, bekanntgegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 30. November 1999 eingeladen.
Bei Interesse kann der derzeit gültige Studienplan auch über die Internet-Homepage
http://www.univie.ac.at/romania/reform.htm
abgerufen werden. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 839/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.306/141-I/D/2/99 vom 22. Oktober 1999 den Entwurf einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Mediation)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 840/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.306/142-I/D/2/99 vom 31. Oktober 1999 den Entwurd einer Verordnung über den akademischen Grad "Master of Advanced Studies (Palliative Care)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 31. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 853/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/86-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (International Human Resource Management and Organization Development)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 841/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/111-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Construction Management and Leading a Company)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 842/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/114-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies (Integrated Product Development)" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 843/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr hat mit GZ 52.305/113-I/D/2/99 vom 1. November 1999 den Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Schaffung der Bezeichnung "Akademische Produktentwicklungsmanagerin" und "Akademischer Produktentwicklungsmanager" mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 15. Dezember 1999, übermittelt. Der Entwurf dieser Verordnung liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 844/1/99-S) zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Studiendekan: Greiner
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Studiendekan: Greiner
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Der Studiendekan: Wolfbauer
Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors und in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf.
Die Ausschreibung liegt diesem Mitteilungsblatt als Anlage bei.
Das bm:wv hat eine Ausschreibung der World Meteorological Organization für den Posten eines "Chief, Common Services Division" mit Dienstort Genf, übermittelt.
Bewerbungsschluß: 1. Jänner 2000
Die Stellenausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors bzw. in der Personalabteilung zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
62.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Fakultät für Elektrotechnik
Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Elektrotechnik, O.Univ.-Prof.Dipl.-Ing.Dr. Manfred Rentmeister, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Jänner 2000, am Institut für Hochspannungstechnik mit Versuchsanstalt.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik.
Arbeitsgebiet: Untersuchungen und Prüfungen von Isolierstoffen und Isolierungssystemen der Energietechnik, Mitwirkung in Lehre und Forschung, Betreuung und Beaufsichtigung von experimentellen Untersuchungen mit hohen und höchsten Spannungen (Diplom-, Labor- und Studienarbeiten).
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 1999
Der Dekan: Rentmeister
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, voraussichtlich ab 12. Jänner 2000, am Institut für Organische Chemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Technischen Chemie
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Solide Kenntnisse der präparativen Organischen Chemie, nach Möglichkeit auf den Arbeitsgebieten des Institutes, Vertrautheit mit den modernen spektroskopischen Verfahren, PC-Erfahrung und nach Möglichkeit theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Metallkatalysatoren und Hochdruckhydriereinrichtungen.
Ende der Bewerbungsfrist: 9. Dezember 1999
Der Dekan: Vogler
62.2. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlaß des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissen-
schaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Quali-
fikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A, VWGR C, VWGR P1, VWGR P2, VB I/a, VB II/p1, VB II/p2,
VB II/p3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4,
SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muß unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluß des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten h4, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Jänner 2000, in der Zentralen Verwaltung/Abteilung für Gebäude und Technik.
Gewünschte Qualifikationen: Gute handwerkliche Fähigkeiten für Innen- und Außenbereich, technische Grundkenntnisse, umsichtig, einsatzfreudig, kollegial, flexibel.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 1999
Kennzahl: 421/ZV/604/99
1 Planstelle eines Lehrlings, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab Mitte Dezember 1999, am Institut für Thermische Turbomaschinen und Maschinendynamik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene 9. Schulstufe
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse für den Lehrberuf Maschinenfertigungstechnik.
Ende der Bewerbungsfrist: 8. Dezember 1999
Kennzahl: 422/ZV/602/319/99
Der amtierende Rektor: Kahlert