MITTEILUNGSBLATT

DER

TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ

2. SONDERNUMMER

Studienjahr 1999/2000 ausgegeben am 12. Mai 2000, 16b. Stück

Studienplan
für die Studienrichtung
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN - BAUWESEN
(Änderung)

Die Änderung des Studienplanes wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit GZ 52.351/7-I/D/2/2000 vom 20. März 2000 bzw. mit GZ 52.351/9-I/D/2(VII/D/2)/2000 vom 20. April 2000 nicht untersagt.


Technische Universität Graz

Studienplan für die Studienrichtung
WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN-BAUWESEN
(Version 00/01)

Die Studienkommission für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen an der Fakultät für Bauingenieurwesen der Technischen Universität Graz erläßt aufgrund des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997 i.d.g.F., den vorliegenden Studienplan für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen.

Das Diplomstudium umfaßt 2 Studienabschnitte und eine Gesamtstundenzahl von 210 Semesterstunden. Davon entfallen auf den 1. Studienabschnitt 68 Semesterstunden, auf den 2. Studienabschnitt 121 Semesterstunden (UniStG § 13 (4) Z 1) und auf die freien Wahlfächer 21 Semesterstunden (UniStG § 13 (4) Z 6). Darüberhinaus ist eine Diplomarbeit abzufassen (UniStG § 61 (1)).

Der Gesamtaufwand des Diplomstudiums setzt sich für die Studierenden im Mittel wie folgt zusammen:

1. Studienabschnitt 3100 Zeitstunden

2. Studienabschnitt 4535 Zeitstunden

Freie Wahlfächer 885 Zeitstunden

Diplomarbeit 600 Zeitstunden

Gesamtaufwand 9120 Zeitstunden

Im 1. Studienabschnitt beträgt das Verhältnis Lehrveranstaltung/Studierzeit im Mittel 1:2 (inkl. empf. freier Wahlfächer).

Im 2. Studienabschnitt beträgt das Verhältnis Lehrveranstaltung/Studierzeit im Mittel 1:1,5 (inkl. empf. freier Wahlfächer und ohne Diplomarbeit).

  1. STUDIENABSCHNITT
  2. § 1 Stundenzahl der 1. Diplomprüfung

    1. Die erste Diplomprüfung umfaßt den Stoff der den Fächern der Tabelle 1 zugeordneten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 68 Semesterstunden.
    2. Die Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Fächer wird entsprechend Tabelle 1 festgelegt.
    3. Tabelle 1

      Pflichtfächer (UniStG § 4 Z 24)

      Semesterstunden

      1. Grundzüge des Bauingenieurwesens
      2. Mathematik
      3. Darstellende Geometrie
      4. Mechanik und Festigkeitslehre
      5. Grundlagen der EDV
      6. Vermessungswesen
      7. Entwurfsgrundlagen
      8. Grundlagen der Bauwirtschaft

      4

      16

      5

      11

      4

      4

      11

      13

      Summe 1. Studienabschnitt

      68

    § 2 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Pflichtfächern der 1. Diplomprüfung

    1. Die den Fächern der Tabelle 1 zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen werden der Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach entsprechend Tabelle 2 festgelegt (UniStG § 13 (4)).
    2. Aus Tabelle 2 ist ersichtlich, ob die Lehrveranstaltungsprüfungen schriftlich (s) oder mündlich und schriftlich (sm) abzulegen sind, oder ob die Lehrveranstaltungen durch begleitende Kontrollen (*) beurteilt werden.

    § 3 Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts

    1. Für einzelne Lehrveranstaltungen sind Anmeldungsvoraussetzungen festgelegt, die in Tabelle 3 zusammengestellt sind.
    2. Tabelle 2

       

      Semester

      Fach

      Lehrveranstaltung

      Semesterstunden

      LV-

      Prü-

      fung

      5

       

      VO/SE/UE

      1 2 3

      Summe

      4

      1. Studienabschnitt

      1

      Grundlagen 1

      a

      b

      c

      e

      Einführung in das Bau- u.Vermessungswesen(E)

      Mathematik 1/1

      Darstellende Geometrie

      Grundlagen der EDV

      empfohlene freie Wahlfächer:

      Mathematik-Tutorium 1

      Darstellende Geometrie-Tutorium

      Plandarstellung

      0/2/0

      4/0/2

      3/0/2

      2/2/0

       

      0/0/1

      0/0/1

      0/1/0

       

       

       

      17

      (20)

      *

      s

      sm

      m

      2

      Grundlagen 2

      b

      d

      f

      a

      Mathematik 1/2

      Mechanik Statik (E)

      Vermessungswesen GL

      Physik für Bauingenieure

      empfohlene freie Wahlfächer:

      Mechanik-Tutorium 1

      Mathematik-Tutorium 2

      4/0/2

      3/0/2

      2/0/2

      2/0/0

       

      0/0/2

      0/0/1

       

       

      17

      (20)

      s

      sm

      sm

      s

      3

      Grundlagen 3

      d

      g

      g

      g

      Festigkeitslehre

      Statik der Tragwerke

      Modell und Bemessung

      Hochbau - Konstruktionselemente

      empfohlene freie Wahlfächer:

      Festigkeitslehre-Tutorium

      Statik-Tutorium

      4/0/2

      1,5/0/1,5

      2/0/1

      3/0/2

       

      0/0/2

      0/0/1

       

       

      17

      (20)

      sm

      s

      s

      sm

      4

      Grundlagen 4

      b

      h

      h

      h

      h

      h

      Mathematik 2

      Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

      Betriebliche Planungsmethoden

      Grundlagen der Bauverfahren

      Grundlagen der Bauwirtschaftslehre

      Rechtswissenschaftl. Grundl. f. d. Bauwesen

      empfohlenes freies Wahlfach:

      Staatswissenschaften

      Englisch

      3/0/1

      3/0/2

      2/0/1

      1,5/0/0

      1,5/0/0

      2/0/0

       

      2/0/0

      0/1/0

       

       

       

      17

      (20)

      s

      sm

      sm

      s

      s

      sm

      1. Diplomprüfung

       

      68

       
      1VOVorlesung
      2SESeminar
      3UEÜbung
      4die Klammerwerte beinhalten die freien Wahlfächer
      5sschriftlich

      smschriftlich und mündlich

      *Beurteilung durch begleitende Kontrollen

       

      Tabelle 3

      Lehrveranstaltung

      Anmeldungsvoraussetzung

      (Absolvierung der Lehrveranstaltung)

      Festigkeitslehre

      Statik der Tragwerke

      Mathematik 2

       

      Mechanik-Statik UE

      Mechanik-Statik UE

      Mathematik 1/1 UE

      Mathematik 1/2 UE

       

       

    § 4 Studieneingangsphase

    1. Die in Tabelle 2 mit (E) gekennzeichneten Fächer betreffen die Studieneingangsphase nach UniStG § 38 (1).

    § 5 Empfohlene Sequenz

    1. Im Studienplan sind die Lehrveranstaltungen in ihrer zeitlichen Abfolge nach den didaktischen Erfordernissen angeordnet. Es wird daher dringend empfohlen, diese Sequenz bei der Absolvierung der Lehrveranstaltungen einzuhalten.
    2. Die Tabelle 2 enthält eine Empfehlung von freien Wahlfächern im Ausmaß von 12 Semesterstunden (UniStG § 4 Z 25).

    § 6 Durchführung der 1. Diplomprüfung

    1. Die erste Diplomprüfung (UniStG § 4 Z 6) ist eine Gesamtprüfung (UniStG § 4 Z 28), die in Form von Einzelprüfungen (UniStG § 4 Z 29) entsprechend Tabelle 2 abzulegen ist.

  3. STUDIENABSCHNITT
  4. § 7 Stundenzahl der 2. Diplomprüfung

    1. Die zweite Diplomprüfung umfaßt den Stoff der den Fächern der Tabelle 4 zugeordneten Lehrveranstaltungen im Gesamtausmaß von 121 Semesterstunden.
    2. Die Aufteilung des Stundenausmaßes auf die einzelnen Fächer wird entsprechend Tabelle 4 festgelegt.
    3. Tabelle 4

      Fächer (UniStG § 4 Z 23)

      Semesterstunden

      I Pflichtfächer (UniStG § 4 Z 24)

      1. Verkehrswesen
      2. Baustofflehre
      3. Konstruktiver Ingenieurbau
      4. Geotechnik
      5. Wasserbau und Wasserwirtschaft
      6. Baubetrieb und Bauwirtschaft
      7. Vertiefung Bauwirtschaft

      11,5

      6

      33

      13,5

      22

      10

      15

      Zwischensumme

      111

      II Wahlfächer aus dem Wahlfach-

      katalog der Vertiefung (UniStG § 4 Z 25)

      g) Vertiefung Bauwirtschaft

       

      10

      Summe 2. Studienabschnitt

      121

    § 8 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Pflichtfächern der 2. Diplomprüfung

    1. Die den Pflichtfächern der Tabelle 4 zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen werden der Bezeichnung und dem Stundenausmaß nach entsprechend Tabelle 5 sowie für die Vertiefung nach Tabelle 6 festgelegt (UniStG § 13 (4)).
    2. Aus den Tabellen 5 und 6 ist ersichtlich, ob die Lehrveranstaltungsprüfungen mündlich (m), schriftlich (s) oder mündlich und schriftlich (sm) abzulegen sind, oder ob die Lehrveranstaltungen durch begleitende Kontrollen (*) beurteilt werden.
    3. Tabelle 5

       

      Semester

      Fach

      Lehrveranstaltung

      Semesterstunden

      LV-

      Prü-

      fung

      5

       

      VO/SE/UE

      1 2 3

      Summe

      4

      2. Studienabschnitt

      5

      Infrastruktur

      e

      e

      a

      a

      a

      Hydromechanik/Hydraulik

      Siedlungswasserbau

      Straßenwesen

      Theorie und Technik der Planung

      Eisenbahnwesen

      3/0/3

      3/0/3

      2/0/3

      1,5/0/0

      2,5/0/2,5

       

      23,5

      (23,5)

      sm

      sm

      sm

      s

      m

      6

      KonstruktiverIngenieurbau1

      c

      c

      b

      c

      Baustatik 1

      Bauwerkssicherheit

      Baustofflehre 1

      Stahlbau

      empfohlene freie Wahlfächer:

      Geschichte des Ingenieurbaus

      Brandtechnische Planung

      3/0/3,5

      1/0/1

      2,5/0/1

      3,5/0/4

       

      2/0/0

      1/0/1

       

       

      19,5

      (23,5)

      s

      m

      s

      sm

      7

      KonstruktiverIngenieurbau2

      c

      b

      c

      c

      Baustatik 2

      Baustofflehre 2

      Holzbau

      Betonbau

      empfohlene freie Wahlfächer:

      CAD - Konstruktion

      Konstruktiver Mauerwerksbau

      3/0/1

      2,5/0/0

      2/0/2

      5/0/4

       

      0,5/0/1,5

      1,5/0/0,5

       

       

      19,5

      (23,5)

      m

      m

      sm

      sm

       

       

      8

      Geotechnik
      und
      Wasserbau

      d

      d

      d

      e

      e

      Technische Geologie

      Felsmechanik und Tunnelbau

      Bodenmechanik und Grundbau

      Hydrologie und Wasserwirtschaft

      Konstruktiver Wasserbau

      2,5/0/0,5

      2/0/2

      3,5/0,5/2,5

      2/0/1

      3/0/4

      23,5

      (23,5)

      sm

      sm

      sm

      sm

      sm

       

       

      9

      Baubetrieb und Bauwirtschaft

      f

      f

      Bauwirtschaftslehre

      Allgemeine Baubetriebslehre

      empfohlenes freies Wahlfach:

      Englisch

      5/0/2

      2/0/1

       

      0/1/0

      10

      (11)

      sm

      s

      Vertiefung

      Bauwirtschaft

      g

      Wirtschaft-Bau

      15

      15

      (15)

      siehe Tabelle 6

      10

      10

      10

      (10)

      2. Diplomprüfung

       

      121

       

      1VOVorlesung
      2SESeminar
      3UEÜbung
      4die Klammerwerte beinhalten die freien Wahlfächer
      5sschriftlich

      mmündlich

      smschriftlich und mündlich

       

      Tabelle 6: Vertiefung Bauwirtschaft

      Semester

      Vertiefung

      Lehrveranstaltung

      Semesterstunden

      Lehrveran-staltungs-prüfung

      4

      VO/SE/UE

      1 2 3

      Summe

       

       

       

       

       

       

       

      9-10

       

      Pflicht-

      lehrveran-

      staltung

      Allgemeine Baubetriebslehre Erg.

      Kosten und Erfolgsrechnung

      Betriebssoziologie

      Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

      Projekt Wirtschaft-Bau

      2/0/0

      1/0/2

      2/0/0

      0/2/0

      0/0/6

       

      15

      sm

      sm

      sm

      *

      *

       

       

       

      Wahlfach-

      katalog

      Schalungs- und Rüsttechnik

      EDV in Baubetrieb und Bauwirtschaft

      Auslandsbau

      Projektmanagement-Bau

      Rhetorik und Präsentation

      Volkswirtschaftslehre

      Umweltschutzgesetzgebung

      Sicherheitstechnik

      Bau- und Planungsrecht

      Controlling

      Marketing-Management

      Energiewirtschaft

      Kreativitätstechniken

      Bürgerliches Recht und Handelsrecht

      Ökologie

      Englisch für Techniker

      AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u. Exk.)

      Bürgerliches Recht Ergänzung

      2/0/1,5

      2/1/1

      1/0/0

      0/3/0

      0/2/0

      2/0/0

      2/0/0

      1/0/0

      2/0/0

      2/0/1

      2/0/1

      1,5/0/0

      1/0/1

      3/0/0

      2/0/0

      0/2/0

      0/2/0

      1/0/0

       

       

       

       

       

       

       

       

      40

      s

      s

      m

      m

      m

      sm

      m

      m

      s

      sm

      sm

      sm

      sm

      sm

      s

      *

      *

      sm

      1VOVorlesung
      2SESeminar
      3UEÜbung
      4sschriftlich

      mmündlich

      smschriftlich und mündlich

      *Beurteilung durch begleitende Kontrollen

    § 9 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von Wahlfächern der 2. Diplomprüfung

    1. Der Vertiefung Bauwirtschaft ist in Tabelle 6 ein Wahlfachkatalog zugeordnet.
    2. Dieser Wahlfachkatalog enthält Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 40 Semesterstunden. Nach Wahl des Studierenden sind aus diesem Katalog Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 Semesterstunden zu absolvieren. Bezüglich der Auswahl wird eine Abstimmung mit den Betreuern der Diplomarbeit empfohlen.
    3. Aus der Tabelle 6 ist ersichtlich, ob die Lehrveranstaltungsprüfungen mündlich (m), schriftlich (s) oder schriftlich und mündlich (sm) abzulegen sind, oder ob die Lehrveranstaltungen durch begleitende Kontrollen (*) beurteilt werden.

    § 10 Anmeldungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts

    1. Für die Ablegung von Prüfungen einzelner Lehrveranstaltungen sind Anmeldungsvoraussetzungen festgelegt, die in Tabelle 7 zusammengestellt sind.
    2.  

      Tabelle 7

      Lehrveranstaltung

      Anmeldungsvoraussetzung

      (Absolvierung der Lehrveranstaltung)

      Siedlungswasserbau

      Baustatik 1

      Baustatik 2

      Stahlbau

      Holzbau

      Betonbau

      Konstruktiver Wasserbau

      Bauwirtschaftslehre

      Allgemeine Baubetriebslehre Ergänzung

      Projekt

      Schalungs- und Rüsttechnik

      EDV in Baubetrieb und Bauwirtschaft

      Auslandsbau

      AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u. Exk.)

      Controlling

      Hydromechanik/Hydraulik UE

      Statik der Tragwerke VO, UE

      Baustatik 1 UE

      Baustatik 1 UE

      Baustatik 1 UE

      Baustatik 1 UE

      Hydromechanik/Hydraulik UE

      Allgemeine Baubetriebslehre UE

      Allgemeine Baubetriebslehre UE

      Bauwirtschaftslehre VO, UE

      Bauwirtschaftslehre UE

      Bauwirtschaftslehre UE

      Bauwirtschaftslehre VO

      Bauwirtschaftslehre VO

      Kosten- und Erfolgsrechnung VO, UE

    3. Die Absolvierung von Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts erfordert die erfolgreich abgelegte 1. Diplomprüfung. Folgende Lehrveranstaltungen sind davon ausgenommen:
    4. Hydromechanik/Hydraulik

      Siedlungswasserbau

      Straßenwesen

      Theorie und Technik der Planung

      Eisenbahnwesen

      Baustatik 1

      Bauwerkssicherheit

      Stahlbau

      Baustofflehre 1

      Baustofflehre 2

    § 11 Empfohlene Sequenz

    1. Im Studienplan sind die Lehrveranstaltungen in ihrer zeitlichen Abfolge nach den didaktischen Erfordernissen angeordnet. Es wird daher dringend empfohlen, diese Sequenz bei der Absolvierung der Lehrveranstaltungen einzuhalten.
    2. Die Tabelle 5 enthält eine Empfehlung von freien Wahlfächern im Ausmaß von 9 Semesterstunden (UniStG § 4 Z 25).

    § 12 Durchführung der 2. Diplomprüfung

    1. Die zweite Diplomprüfung (UniStG § 4 Z 6) ist eine Gesamtprüfung (UniStG § 4 Z 28), die in Form von Einzelprüfungen (UniStG § 4 Z 29) entsprechend den Tabellen 5 und 6 und einer kommissionellen Prüfung (Verteidigung der Diplomarbeit) abzulegen ist.

    § 13 Lehrveranstaltungen und Prüfungen von freien Wahlfächern

    1. Die freien Wahlfächer im Gesamtausmaß von 21 Semesterstunden können innerhalb des gesamten Zeitraumes des Studiums absolviert werden. Sie können aus dem Angebot aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten und Hochschulen ausgewählt werden (UniStG § 4 Z 25). Die in den Tabellen 2 und 5 angeführten freien Wahlfächer werden für die Vertiefung von Kenntnissen bzw. für die Erweiterung des Wissens besonders empfohlen.
    2. Die Tabelle 8 enthält eine Zusammenstellung von freien Wahlfächern, die im Hinblick auf eine unterstützende Wissensvermittlung einzelner Lehrveranstaltungen und zur persönlichen Weiterbildung empfohlen werden.
    3. Tabelle 8

       

      Empfohlene freie Wahlfächer

      Lehrveranstaltung

      Semesterstunden

      VO/SE/UE

      1 2 3

      Lehrveranstaltungs-

      prüfung

      4

      Mathematik-Tutorium 1

      Mathematik-Tutorium 2

      Darstellende Geometrie-Tutorium

      Mechanik-Tutorium 1

      Festigkeitslehre-Tutorium

      Statik-Tutorium

      Geschichte des Ingenieurbaus

      Konstruktiver Mauerwerksbau

      Plandarstellung

      CAD Konstruktion

      Ingenieurvermessung GL

      Elektrotechnik im Bauwesen

      Chemie für Bauingenieure

      Brandtechnische Planung

      Ästhetik der Tragwerke

      Facility Management

      Technikfolgen und Gesellschaft

      Staatswissenschaften

      Englisch

      Frauen und Technik

      Vortragsseminar

      0/0/1

      0/0/1

      0/0/1

      0/0/2

      0/0/2

      0/0/1

      2/0/0

      1,5/0/0,5

      0/1/0

      0,5/0/1,5

      0/2/0

      2/0/0

      2/0/0

      1/0/1

      1/0/0

      2/0/2

      2/0,5/0

      2/0/0

      0/1/0

      0/2/0

      0/1/0

      *

      *

      *

      *

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      *

      m

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      *

      *

      1VOVorlesung
      2SESeminar
      3UEÜbung
      4mmündlich

      *Beurteilung durch begleitende Kontrollen

    § 14 Prüfungsordnung

    1. Die Beurteilung des Studienerfolgs bei Vorlesungen (VO) erfolgt durch Prüfungen, deren Modus in den Tabellen 2, 5, 6, 8 angeführt ist. Es bedeuten dabei
    2. s.....schriftlich, m.....mündlich, sm.....schriftlich und mündlich.

    3. Die Beurteilung des Studienerfolgs bei Übungen (UE) erfolgt durch begleitende Kontrollen. Die Absolvierung von Übungen ist Voraussetzung für die Ablegung der zugehörigen Vorlesungsprüfung.
    4. Die Beurteilung der im Studienplan als Tutorien bezeichneten Übungen erfolgt durch "mit Erfolg teilgenommen" bzw. "ohne Erfolg teilgenommen". Diese Tutorien bezeichnen Übungen, welche begleitend zu den Vorlesungen und Hörsaalübungen der Grundlagenfächer durchgeführt werden.
    5. Die Beurteilung des Studienerfolgs bei Seminaren (SE) erfolgt durch begleitende Kontrollen, wobei zwischen "mit Erfolg teilgenommen" und "ohne Erfolg teilgenommen" unterschieden wird. Seminare sind Lehrveranstaltungen unter Mitarbeit der Studierenden.
    6. Gleiche Prüfungen werden anerkannt. Gleiche Prüfungen sind jene, welche an der Technischen Universität Graz im Rahmen einer anderen Studienrichtung, d.h. unter anderer Studienkennzahl abgelegt wurden, jedoch den gleichen Titel und die gleiche Stundenzahl besitzen. Positiv beurteilte gleiche Prüfungen, die ordentliche Studierende an der Technischen Universität Graz abgelegt haben, gelten generell und ohne Ausstellung eines Bescheides als anerkannt.

    § 15 Diplomarbeit

    1. Das Thema der Diplomarbeit ist einem dem Studienplan zugehörigen Fach zu entnehmen und erst nach Ablegung der 1. Diplomprüfung zu vergeben. Fächerübergreifende Themen sind möglich.
    2. Das Ausmaß der Diplomarbeit sollte einem Arbeitsaufwand in der Größenordnung von 600 Stunden entsprechen.
    3. Die Beurteilung der Diplomarbeit erfolgt durch die Begutachtung der wissenschaftlichen Arbeit. Im Zusammenhang mit der Diplomarbeit ist eine kommissionelle Prüfung zur Verteidigung (Defensio) dieser wissenschaftlichen Arbeit abzulegen, die Teil der 2. Diplomprüfung ist. Voraussetzung für diese kommissionelle Prüfung ist die Absolvierung der für die 2. Diplomprüfung erforderlichen Lehrveranstaltungen und die positive Beurteilung der Diplomarbeit.

    § 16 Übergangs- und Anerkennungsbestimmungen

    1. Dieser Studienplan ist mit der Version 98/99 im Studienjahr 1998/99 in Kraft getreten. Die vorliegende Version 00/01 tritt mit dem Studienjahr 2000/01 in Kraft.

    2. Ordentliche Hörer, die ihr Studium nach der Studienordnung für die Studienrichtung Wirtschaftsingenieurwesen-Bauwesen begonnen haben, sind berechtigt, ihr Studium nach den dort geltenden studienrechtlichen Bestimmungen fortzusetzen und zu beenden. Als Frist, in welcher die bisherigen Studien fortgesetzt werden können, gilt für jeden Studienabschnitt die gesetzliche Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester.

      Diese Studierenden sind überdies berechtigt, sich seit 1. Oktober 1998 durch eine schriftliche, unwiderrufliche Erklärung den neuen Studienvorschriften zu unterstellen. Diese Erklärung ist an die Universitätsdirektion zu richten.

    3. Die vorliegende Version 00/01 des Studienplanes unterscheidet sich von der Version 98/99 nur geringfügig.

      Die Anerkennung bereits abgelegter Teilprüfungen, die in der Version 00/01 nicht mehr oder geändert angeboten werden, erfolgt nach der Äquivalenzliste der Tabelle 9.

      Tabelle 9

      Studienplan Version 98/99

      Studienplan Version 00/01

      Grundlagen des Hochbaus

      Hochbau - Konstruktionselemente

      Brandtechnische Planung

      Brandtechnische Planung

      Grundlagen der EDV 1

      Grundlagen der EDV (Vorlesung)

      Grundlagen der EDV 2

      Grundlagen der EDV (Seminar)

      Einführung in das Bau- und

      Vermessungswesen

      Einführung in das Bau- und

      Vermessungswesen

      Physik für Bauingenieure

      AK Baubetrieb und Bauwirtschaft

      AK Baubetrieb und Bauwirt-

      schaft (u. Exk.)

    4. Studierende, die sich vor Ablegung der 1. Diplomprüfung nach dem Studienplan 1992/93 den neuen Studienvorschriften unterstellen, haben grundsätzlich alle nach dem neuen Studienplan (Version 00/01) vorgesehenen Prüfungen zu absolvieren.

      Von bereits abgelegten Teilprüfungen des 1. Studienabschnitts des alten Studienplans können für neue oder im Stundenumfang veränderte Teilprüfungen des neuen Studienplans die in Tabelle 10 angeführten anerkannt werden.

      Tabelle 10

      Studienplan 1992/93 Version 6

      Studienplan Version 00/01

      Mathematik 1/1

      Mathematik 1/1

      Mathematik 1/2

      Mathematik 1/2

      Mathematik 2

      Mathematik 2

      Darstellende Geometrie

      Darstellende Geometrie

      Mechanik - Statik

      Mechanik - Statik

      Mechanik Dynamik

      Wahlfach 4 SSt.

      Festigkeitslehre

      Festigkeitslehre

      Grundlagen der EDV

      Grundlagen der EDV

      Vermessungswesen, EF

      Vermessungswesen GL

      Wahlfach 2 SSt.

      Baustofflehre *)

      Baustofflehre 1

      Baustofflehre 2

      Experimentalphysik

      Wahlfach 3 SSt.

      Infrastruktur Verkehr

      Bauverfahren

      Einführung in das Bau- und
      Vermessungswesen

      Grundlagen der Bauverfahren

      Physik für Bauingenieure

      Hydrologie-Wasserwesen *)

      Hydrologie und Wasserwirtschaft

      Hydromechanik und Hydraulik *)

      Hydromechanik und Hydraulik

      Geologie *)

      Technische Geologie

      Funktion und Tragwerk *)

      Wahlfach 1 SSt.

      Statik der Tragwerke

      Statik der Tragwerke

      Modell und Bemessung *)

      Modell und Bemessung

      Bauwerkssicherheit

      Volkswirtschaftslehre, EF

      Volkswirtschaftslehre

      Staatswissenschaften

      Rechtswissenschaftl. Grundlagen für das Bauwesen

    5. Für Studierende, die sich nach Ablegung der 1. Diplomprüfung nach dem Studienplan 1992/93 der neuen Studienordnung (Version 00/01) unterstellen, gelten folgende Übergangsbestimmungen:
      1. Die 1. Diplomprüfung des alten Studienplans wird als 1. Diplomprüfung des neuen Studienplans (Version 00/01) anerkannt. Die Teilprüfungsfächer Hochbau - Konstruktionselemente, Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre, Betriebliche Planungsmethoden, Grundlagen der Bauwirtschaftslehre sind spätestens bis zur Einreichung zur 2. Diplomprüfung zu absolvieren. Für Studierende, die vor dem Umstieg auf den neuen Studienplan bereits Teilprüfungsfächer mit äquivalentem Inhalt absolviert haben, entfällt die Ablegung der jeweils entsprechenden Teilprüfungsfächer des neuen Studienplans. Hiefür gilt Tabelle 11.

        Die in Tabelle 10 mit *) bezeichneten Teilprüfungen werden den dort analogen Fächern des neuen Studienplans als äquivalent anerkannt.

        Tabelle 11

        Studienplan 1992/93 Version 6

        Studienplan Version 00/01

        Hochbau

        Hochbau - Konstruktionselemente

        Bauwirtschaftslehre

        Grundlagen der Bauwirtschaftslehre

        Betriebswirtschaftslehre

        Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

        Quantitative Planungsmethoden

        Betriebliche Planungsmethoden

        Projektmanagement - Bau

        Betriebliche Planungsmethoden

      2. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen von Pflichtfächern des 2. Studienabschnittes nach dem Studienplan 1992/93 auf Prüfungsleistungen des Studienplans Version 00/01 erfolgt nach der in Tabelle 12 angegebenen Äquivalenzliste:
      3.  

        Tabelle 12

        Studienplan 1992/93 Version 6

        Studienplan Version 00/01

        Baustatik

        Baustatik 1

        Baustatik 2

        Stahlbau

        Stahlbau

        Holzbau

        Holzbau

        Betonbau

        Betonbau

        Hochbau

        Grundlagen des Hochbaus

        Eisenbahnwesen

        Eisenbahnwesen

        Straßenwesen

        Straßenwesen

        Planungsmethoden

        Theorie und Technik der Planung

        Konstruktiver Wasserbau

        Konstruktiver Wasserbau

        Bauwirtschaftslehre

        Bauwirtschaftslehre

        GL der Bauwirtschaftslehre

        Allgemeine Baubetriebslehre

        Allgemeine Baubetriebslehre

        AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u.Exk.)

        AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u.Exk.)

        Siedlungswasserbau

        Siedlungswasserbau

        Technische Geologie GL

        Technische Geologie

        Bodenmechanik/Grundbau

        Bodenmechanik und Grundbau

        Felsmechanik undTunnelbau

        Felsmechanik und Tunnelbau

        Betriebswirtschaftslehre

        Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

        Wirtschaftsenglisch f. Bauingenieure

        Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

      4. Die Anerkennung von Prüfungsleistungen des Studienplans 1992/93 auf Prüfungsleistungen der Pflichtfächer der Vertiefung im Studienplan Version 00/01 erfolgt nach den in Tabelle 12 und Tabelle 13 angegebenen Äquivalenzlisten.
      5. Tabelle 13

        Studienplan 1992/93 Version 6

        Studienplan Version 00/01

        Kosten- und Erfolgsrechnung

        Kosten- und Erfolgsrechnung

        Betriebssoziologie

        Betriebssoziologie

        Wirtschaftsenglisch für Bau-

        ingenieure

        Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

        Projekt

        Projekt Wirtschaft - Bau

      6. Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen des Studienplans 1992/93 auf Prüfungsleistungen der Wahlfächer der Vertiefung im neuen Studienplan (Version 00/01) werden die Wahlfachkataloge (Studienplan 1992/93) Baubetrieb und Bauwirtschaft, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Organisation anerkannt.
    6. Für Studierende, die ihr Studium nach dem Studienplan 1992/93 fortsetzen, gelten im einzelnen die folgenden Regelungen über die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen hinaus:

      1. Für die Prüfungsleistungen der Pflichtfächer des Studienplanes 1992/93 werden die Prüfungsleistungen der Pflichtfächer des neuen Studienplanes (Version 00/01) gemäß den Tabellen 10 und 12 äquivalent anerkannt.

      2. Für die gebundenen Wahlfächer gelten die Wahlfachkataloge entsprechend der Zuordnung der Tabelle 14 als äquivalent:
      3. Tabelle 14

        alter Studienplan

        neuer Studienplan

        Baubetrieb und Bauwirtschaft

        Vertiefung Bauwirtschaft

        übrige Wahlfachkataloge

        Vertiefung Bauwirtschaft

    7. Die Feststellung der Gleichwertigkeit von Teilprüfungen des alten und neuen Studien-planes, die im Vorstehenden nicht geregelt sind, ist beim Vorsitzenden der Studien-kommission zu beantragen.
    8. Die Absolvierung aller Lehrveranstaltungen der 2. Diplomprüfung des Studienplanes 1992/93 gilt äquivalent für die 2. Diplomprüfung des neuen Studienplanes.

    § 17 ECTS-Anrechnungspunkte

    Im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System ECTS) sind den einzelnen Lehrveranstaltungen in Tabelle 15 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt. Mit diesen Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Lehrveranstaltungen verbundenen Arbeitspensums bestimmt, wobei dem Arbeitspensum eines Semesters 30 Anrechnungspunkte entsprechen. Die Anrechnungspunkte spiegeln somit den quantitativen Arbeitsanteil wider, der für jede Lehrveranstaltung im Verhältnis zum geforderten Studienpensum für den erfolgreichen Abschluß des Studiums aufgewendet werden muß. Sie berücksichtigen Vorlesungen, Seminare, Übungen, Tutorien, Exkursionen, Eigenstudien an der Universität und zu Hause, Prüfungen und andere Formen der Leistungsbewertung und damit nicht nur die lehrergebundene Lehre. Das gesamte Diplomstudium entspricht vereinbarungsgemäß 300 Anrechnungspunkten. Die Diplomarbeit ist darin mit 20 Anrechnungspunkten enthalten

     

    Tabelle 15

    Lehrveranstaltung

    Semester-stunden

    VO/SE/UE

    1 2 3

    ECTS-

    Anrechnungspunkte

    VO/SE/UE

    1 2 3

    Einführung in das Bau- u.Vermessungswesen

    Mathematik 1/1

    Darstellende Geometrie

    Grundlagen der EDV

    0/2/0

    4/0/2

    3/0/2

    2/2/0

    0/2,5/0

    7/0/3,5

    5/0/3,5

    3/2,5/0

    Mathematik 1/2

    Mechanik Statik

    Vermessungswesen GL

    Physik für Bauingenieure

    4/0/2

    3/0/2

    2/0/2

    2/0/0

    7/0/3,5

    5,5/0/3,5

    2,5/0/2,5

    2,5/0/0

    Festigkeitslehre

    Statik der Tragwerke

    Modell und Bemessung

    Hochbau - Konstruktionselemente

    4/0/2

    1,5/0/1,5

    2/0/1

    3/0/2

    8/0/4

    2/0/2

    3/0/1,5

    4/0/2,5

    Mathematik 2

    Rechtswissenschaftliche Grundlagen f. d. Bauwesen

    Enzyklopädie Betriebswirtschaftslehre

    Betriebliche Planungsmethoden

    Grundlagen der Bauverfahren

    Grundlagen der Bauwirtschaftslehre

    3/0/1

    2/0/0

    3/0/2

    2/0/1

    1,5/0/0

    1,5/0/0

    5/0/2

    3/0/0

    5/0/3

    3/0/2

    2/0/0

    2/0/0

    Hydromechanik/Hydraulik

    Siedlungswasserbau

    Straßenwesen

    Theorie und Technik der Planung

    Eisenbahnwesen

    3/0/3

    3/0/3

    2/0/3

    1,5/0/0

    2,5/0/2,5

    4/0/4

    4/0/4

    2,5/0/4

    1,5/0/0

    3/0/3

    Baustatik 1

    Bauwerkssicherheit

    Baustofflehre 1

    Stahlbau

    3/0/3,5

    1/0/1

    2,5/0/1

    3,5/0/4

    4/0/4

    1,5/0/1,5

    3/0/1,5

    4,5/0/5

    Baustatik 2

    Baustofflehre 2

    Holzbau

    Betonbau

    3/0/1

    2,5/0/0

    2/0/2

    5/0/4

    4/0/1,5

    3/0/0

    2,5/0/2,5

    6,5/0/5

    Technische Geologie

    Felsmechanik und Tunnelbau

    Bodenmechanik und Grundbau

    Hydrologie und Wasserwirtschaft

    Konstruktiver Wasserbau

    2,5/0/0,5

    2/0/2

    3,5/0,5/2,5

    2/0/1

    3/0/4

    3/0/0,5

    2,5/0/2,5

    4,5/1/3

    2,5/0/1,5

    4/0/5

    Bauwirtschaftslehre

    Allgemeine Baubetriebslehre

    5/0/2

    2/0/1

    7/0/3

    2,5/0/1,5

    1VOVorlesung
    2SESeminar
    3UEÜbung

    Lehrveranstaltung

    Semester-stunden

    VO/SE/UE

    1 2 3

    ECTS-

    Anrechnungspunkte

    VO/SE/UE

    1 2 3

    Allgemeine Baubetriebslehre Erg.

    Kosten und Erfolgsrechnung

    Betriebssoziologie

    Wirtschaftsenglisch für Bauingenieure

    Projekt Wirtschaft-Bau

    2/0/0

    1/0/2

    2/0/0

    0/2/0

    0/0/6

    2/0/0

    1/0/2

    2/0/0

    0/2/0

    0/0/6,5

    Schalungs- und Rüsttechnik

    EDV in Baubetrieb und Bauwirtschaft

    Auslandsbau

    Projektmanagement-Bau

    Rhetorik und Präsentation

    Volkswirtschaftslehre

    Umweltschutzgesetzgebung

    Sicherheitstechnik

    Bau- und Planungsrecht

    Controlling

    Marketing-Management

    Energiewirtschaft

    Kreativitätstechniken

    Bürgerliches Recht und Handelsrecht

    Ökologie

    Englisch für Techniker

    AK Baubetrieb und Bauwirtschaft (u. Exk.)

    Bürgerliches Recht Ergänzung

    2/0/1,5

    2/1/1

    1/0/0

    0/3/0

    0/2/0

    2/0/0

    2/0/0

    1/0/0

    2/0/0

    2/0/1

    2/0/1

    1,5/0/0

    1/0/1

    3/0/0

    2/0/0

    0/2/0

    0/2/0

    1/0/0

    2/0/1,5

    2/1/1

    1/0/0

    0/3/0

    0/2/0

    2/0/0

    2/0/0

    1/0/0

    2/0/0

    2/0/1

    2/0/1

    1,5/0/0

    1/0/1

    3/0/0

    2/0/0

    0/2/0

    0/2/0

    1/0/0

    Mathematik-Tutorium 1

    Mathematik-Tutorium 2

    Darstellende Geometrie-Tutorium

    Mechanik-Tutorium 1

    Festigkeitslehre-Tutorium

    Statik-Tutorium

    Geschichte des Ingenieurbaus

    Konstruktiver Mauerwerksbau

    Plandarstellung

    CAD Konstruktion

    Ingenieurvermessung

    Elektrotechnik im Bauwesen

    Chemie für Bauingenieure

    Brandtechnische Planung

    Ästhetik der Tragwerke

    Facility Management

    Technikfolgen und Gesellschaft

    Staatswissenschaften

    Englisch

    Frauen und Technik

    Vortragsseminar

    0/0/1

    0/0/1

    0/0/1

    0/0/2

    0/0/2

    0/0/1

    2/0/0

    1,5/0/0,5

    0/1/0

    0,5/0/1,5

    0/2/0

    2/0/0

    2/0/0

    1/0/1

    1/0/0

    2/0/2

    2/0,5/0

    2/0/0

    0/1/0

    0/2/0

    0/1/0

    0/0/1

    0/0/1

    0/0/1

    0/0/2

    0/0/2

    0/0/1

    2,5/0/0

    2/0/0,5

    0/1/0

    0,5/0/2

    0/2/0

    2/0/0

    2/0/0

    1,5/0/1

    1/0/0

    2/0/2

    2/0,5/0

    2/0/0

    0/1/0

    0/2/0

    0/1/0

    1VOVorlesung
    2SESeminar
    3UEÜbung


    Technische Universität Graz

    QUALIFIKATIONSPROFIL für die Studienrichtung
    WIRTSCHAFTSINGENIEURWESEN-BAUWESEN