MITTEILUNGSBLATT
DER
TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 21. Februar 2001 10. Stück
Gemäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 des nachfolgenden Institutes der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 21. Februar 2001 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und dem oben angeführten Institut zugeordnet sind.
Wahltermin: Mittwoch, 14. März 2001, 12:00 Uhr
Wahlort: Sitzungszimmer der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann vom 27. Februar bis 6. März 2001 im Büro der Dienststellenausschüsse, Mandellstraße 15/I, jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d. h. die Funktionsperiode endet mit 30. September 2002.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Blass
In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 1. Februar 2001 wurde
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Peter Lucas
zum Institutsvorstandstellvertreter für die Funktionsperiode, welche mit 30. September 2002 endet, gewählt.
Der Institutsvorstand: Maurer
Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 14.02.2001
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Pischinger
zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan: Bauer
Hiermit wird gemäß § 12 Abs. 2 UniStG die Einleitung des öffentlichen Anhörungsverfahrens zu den Studienplänen für die Doktoratsstudien "Doktor der Technischen Wissenschaften" und "Doktor der Naturwissenschaften" an der Johannes Kepler Universität Linz, bekannt gemacht.
Alle Einrichtungen gemäß § 12 Abs. 2 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. März 2001 eingeladen. Bei Interesse können die derzeit gültigen Studienpläne auch über die Internet-Homepage
http://www.tn.uni-linz.ac.at/lehre/EntwurfDrtechn.htm
http://www.tn.uni-linz.ac.at/lehre/EntwurfDrrernat.htm
abgerufen werden.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das interuniversitäre Diplomstudium Elektrotechnik-Toningenieur an der Technischen Universität Graz und der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 9. März 2001 eingeladen. Der Studienplan liegt in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 142/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf. Bei Interesse kann der Studienplan auch über die Internet-Homepage
http://www.cis.tu-graz.ac.at/deket/toningenieur.
abgerufen werden
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Klassische Archäologie an der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 28. Februar 2001 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 147/1/2001-S) zur Einsichtnahme auf.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das die Studienrichtung Alte Geschichte und Altertumskunde an der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 6. März 2001 eingeladen. Der Entwurf und das Qualifikationsprofil für diesen Studienplan liegen in der Studien- und Prüfungsabteilung (GZ 147/2/2001-S) zur Einsichtnahme auf. Bei Interesse kann der Studienplan und das Qualifikationsprofil über die Internet-Homepage
http://www.uibk.ac.at/c/c6/c616
abgerufen werden.
Hiermit wird gemäß § 14 Abs. 1 UniStG das Begutachtungsverfahren zum Studienplan für das Diplomstudium Philologie an der Universität Innsbruck, bekannt gegeben.
Alle Einrichtungen gemäß § 14 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 15. März 2001 eingeladen. Der Studienplan kann über die Internet-Homepage
http://germanistik.uibk.ac.at/reihe/StudPlan1.htm
abgerufen werden.
Im Rahmen des Stipendienprogramms der Rektorenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Länder, Regionen und Komitate der Alpen-Adria schreibt die Universität Würzburg zwei Forschungsstipendien für das Jahr 2001 aus, welche mit DM 1.500,- pro Monat dotiert sind. Gefördert werden Graduierte mit Forschungsvorhaben, die für den Alpen-Adria Raum von besonderem Interesse sind und in einem engeren Zusammenhang mit einer an der Universität Würzburg vertretenen Fachrichtung stehen. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2001. Die genaue Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung, Abteilung für wissenschaftliche Auslandsbeziehungen, Tel. 873/ 6425, auf.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verleiht für Arbeiten auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung einen Staatspreis in der Höhe von S 100.000,--
Der Staatspreis kann nur an österreichische Staatsbürger verliehen werden.
Folgende Arbeiten können eingereicht werden:
- eingehende wissenschaftliche Untersuchungen, die für die Praxis der Erwachsenenbildung von Bedeutung sind;
- theoretisch fundierte Darstellungen aus der Praxis der Erwachsenenbildung;
- Berichte über systematische Versuche, die für die Entwicklung der Erwachsenenbildung in Österreich wegweisend sind;
- bedeutsame Arbeiten zur Geschichte der Erwachsenenbildung in Österreich;
Folgende Arbeiten können nicht eingereicht werden:
- Arbeiten, die im Zuge einer schulischen bzw. akademischen Ausbildung erstellt wurden, wie z.B. Dissertationen, Seminar- und Diplomarbeiten;
- Arbeiten, die im Auftrag bzw. mit Förderung einer Gebietskörperschaft durchgeführt wurden;
- Arbeiten, die bereits publiziert wurden, deren Veröffentlichung jedoch länger als drei Jahre zurückliegt.
Ausgenommen von einer Bewerbung um den Staatspreis für Erwachsenenbildung sind Bedienstete, die in den Abteilungen für Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur bzw. bei einer den Abteilungen nachgeordneten Dienstellen tätig sind.
Einreichfrist: Ende Mai 2001
Die Ausschreibung mit den detaillierten Bewerbungsbedingungen liegen in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.
Der Universitätsdirektor: Auer
237.1. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Fakultät für Bauingenieurwesen
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Bauingenieur-wesen, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Klaus Rießberger, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Mai 2001, am Institut für Straßen- und Verkehrswesen.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, Studienzweig "Infrastruktur und Umwelt" oder "Vertiefung Verkehr", einschlägige Diplomarbeit auf dem Gebiet des Straßen- und Verkehrswesens.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Interesse an wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung, Bereitschaft zur Teamarbeit.
Ende der Bewerbungsfrist:14. März 2001
1 Planstelle eines/r Universitätsassistenten/in, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 1. Mai 2001, am Institut für Angewandte Geodäsie, Abteilung für Ingenieurvermessung und Messtechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Studienrichtung Vermessungswesen.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: GPS Auswertungen; Erfahrungen in Programmierung und Matlab; Digitale Signalanalyse; Vermessungspraxis; Dissertationsabsicht.
Ende der Bewerbungsfrist: 14. März 2001
Der Dekan: Rießberger
237..2. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/2, 1/2 beschäftigt, Ersatzkraft, ab sofort, am Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Aufnahmebedingungen: Matura
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Gute Maschinschreib-, Stenografie- und EDV-Kenntnisse (Winword, Excel), Fähigkeit zu selbständiger Tätigkeit und Teamarbeit.
Folgende Kenntnisse sind von Vorteil: Praxis an einer Universität insbesondere in der Administration von Studien- und Prüfungsangelegenheiten, in Zusammenhang damit Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen universitären Stellen; Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; Praxis im Umgang mit dem "TUG online".
Ende der Bewerbungsfrist: 14. März 2001
Kennzahl: 527/TN/500/01
Der Dekan: Vogler
Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines Lehrlings (Informatik), unter 18 Jahre, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab April 2001, im Zentralen Informatikdienst.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene neunte Schulstufe.
Ende der Bewerbungsfrist: 14. März 2001
Kennzahl: 526/ZV/602/700/01
Der Rektor: Hödl