MITTEILUNGSBLATT
DER
TECHNISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ
Studienjahr 2000/2001 ausgegeben am 4. April 2001 13. Stück
Die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 18. Mai 1998 eingerichtete Abteilung "Strahlenphysik" am Institut für Theoretische Physik hat der Senat in seiner Sitzung am 26. März 2001 aufgelöst.
Der Vorsitzende des Senates: KAUTSCH
Auf Grund der Novelle des Universitäts-Organisationsgesetzes (UOG 1993) vom 28. Februar 2001 (BGBl. I Nr. 13/2001) wird die Funktionsperiode der Mitglieder in der Universitätsversammlung der Technischen Universität Graz, die nicht auch Mitglieder des Senates sind, um zwei Jahre, somit bis 30. September 2004, verlängert.
Der Vorsitzende des Senates und der Universitätsversammlung: KAUTSCH
Wahltermin: Dienstag, 15. Mai 2001, 16.15 Uhr
Wahlort: Hörsaal P2, Petersgasse 16/EG
Die Wahl erfolgt für die laufende Funktionsperiode, d.i. bis 30.09.2002.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff
Gemäß § 43 (6) UOG 1993 betraue ich Herrn O. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Herfried Griengl mit Wirksamkeit vom 01.01.2001 mit allen in § 43 (2) UOG aufgezählten Agenden soweit sie die Studienrichtungen Technische Chemie und Erdwissenschaften/Studienzweig Technische Geologie betreffen. Im Falle der Verhinderung von Herrn O. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Griengl fallen diese Agenden an mich zurück.
Gemäß § 43 (6) UOG 1993 betraue ich Herrn Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Heersink mit Wirksamkeit vom 01.01.2001 mit allen in § 43 (2) UOG aufgezählten Agenden soweit sie die Studienrichtung Technische Mathematik und Darstellende Geometrie (Lehramt an höhe-ren Schulen) und im Falle meiner Verhinderung die Studienrichtung Technische Physik be-treffen. Im Falle der Verhinderung von Herrn Univ.-Prof. Dr. Heersink fallen diese Agenden an mich zurück.
Der Studiendekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät: von der Linden
In der Wahlversammlung der Institutskonferenz am 21. März 2001 wurde
Dipl.-Ing. Dr. Gerald Kothleitner
zum Institutsvorstand-Stellvertreter für die Funktionsperiode, welche mit 30. September 2002, gewählt.
Der Institutsvorstand: Hofer
Die Studienkommission hat in ihrer Sitzung am 24. November 2000
O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gernot Beer
zum Vorsitzenden und
Ao.Univ.-Prof. Dr. Norbert Bartelme
zum Vorsitzenden-Stellvertreter für die laufende Funktionsperiode, welche mit 30. September 2002 endet, gewählt.
Der Vorsitzende-Stellvertreter der Studienkommission: Bartelme
Die Berufungskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung am 15.03.2001
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Helmut Jaberg
zum Vorsitzenden gewählt.
Dekan: Bauer
Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 26.02.2001
O.Univ.-Prof. Dr.phil. Werner Pfannhauser
zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan: Vogler
Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 01.03.2001
O.Univ.-Prof. Dr.phil. Rainer E. Burkard
zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan: Vogler
Die Habilitationskommission hat in ihrer konstituierenden Sitzung vom 01.03.2001
O.Univ.-Prof. Dr.phil. Rainer E. Burkard
zum Vorsitzenden gewählt.
Der Dekan: Vogler
Hiermit wird gemäß § 20 Abs. 1 UniStG bekannt gegeben, dass der Entwurf des Studienplans für das Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an Universität Innsbruck zur Begutachtung aufliegt.
Alle Einrichtungen gemäß § 20 Abs. 1 UniStG werden zur Abgabe einer Stellungnahme zu diesem Studienplan bis 19. April 2001 eingeladen. Bei Interesse kann der Entwurf des Studienplans Rechtswissenschaften angefordert werden. (Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Innsbruck, Innrain Nr. 52, 6020 Innsbruck). Der Entwurf des Studienplans kann auch über die Internet-Homepage
http://www.uibk.ac.at/c/c3/studien/entwurf2.html
abgerufen werden.
Der Universitätsdirektor: Auer
Gemäß § 57 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Leistungsstipendien zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen beim Abschluss eines ordentlichen Studiums oder eines Studien-abschnittes.
Ein Leistungsstipendiums darf S 10.000,-- nicht unterschreiten und S 20.000,-- nicht überschreiten. Die Zuerkennung entscheidet gem. § 61 (3) StudFG der Studiendekan; auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
A Voraussetzungen gem. § 60 StudFG sind:
B Weiters sind vorzulegen:
Bei weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG, Petersgasse 16/EG, Di. bis Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr oder über E-Mail an Fr. Wischgala ( wischgala@zv.tu-graz.ac.at ).
Bewerbungen sind bis spätestens
Donnerstag, 11. Oktober 2001, 12.00 Uhr,
beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
Später einlangende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff
Gemäß § 63 Studienförderungsgesetz (StudFG) dienen Förderungsstipendien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeit und Dissertation) von Studierenden ordentlicher Studien.
Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr S 10.000,-- nicht unterschreiten und S 50.000,- nicht überschreiten. Die Zuerkennung entscheidet gem. § 67 (2) StudFG der Studiendekan; auf Zuerkennung besteht kein Rechtsanspruch.
A Voraussetzungen gem. § 66 StudFG sind:
B Weiters sind vorzulegen:
Einreichtermin: |
Erhebungszeitraum: |
11.05.2001 |
01.03.2000 - 28.02.2001 |
12.10.2001 |
01.10.2000 - 30.09.2001 |
anzuführen; getrennt anzuführen sind alle sonstigen Aktivitäten wie: Mitautor wissenschaftlicher Arbeiten, Poster, Tutor- und Vortragstätigkeit.
Bei weiteren Anfragen wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der TUG, Petersgasse 16/EG, Di. bis Do. von 10.00 bis 12.00 Uhr oder über E-Mail an Fr. Wischgala ( wischgala@zv.tu-graz.ac.at ).
Bewerbungen sind bis spätestens
1. TERMIN: 2. TERMIN:
Donnerstag, 10. Mai 2001, 12.00 Uhr, Donnerstag, 11. Oktober 2001, 12.00 Uhr,
beim Dekanat der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät einzureichen.
später einlangende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Vorsitzende des Fakultätskollegiums: Puff
Zur Umsetzung des österreichischen Konsultationsprozesses zum "Memorandum über lebenslanges Lernen" der Europäischen Kommission hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Memorandum publiziert, um es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Broschüre enthält außerdem einen Fragebogen, der die aus österreichischer Sicht wesentlichsten Fragen des Memorandums zusammenfasst, sowie eine Beschreibung der Ziele und des Ablaufs des österreichischen Konsultationsprozesses zum Memorandum.
Die Broschüre steht in elektronischer Form auf der Web-Site des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
oder
zur Verfügung.
Die Intention dieses Preise ist, herausragende wissenschaftliche Leistungen an österreichischen Universitäten und Hochschulen zu prämieren. Dies können sein: Mit "Sehr gut" beurteilte Diplomarbeiten oder Dissertationen; laufende oder bereits abgeschlossene Projekte mit hohem Praxisbezug, die mit einer ausgezeichneten Diplomarbeit oder Dissertation gleichwertig sind. Die Arbeiten dürfen nicht länger als 1 Jahr (gerechnet auf die Preisausschreibung) zurückliegen.
Zielgruppe: Oberösterreichische Studentinnen/Studenten, die an einer österreichischen oder ausländischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule studieren bzw. studiert haben, sowie österreichische und ausländische Studentinnen/Studenten, die an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule in Oberösterreich studieren bzw. studiert haben. Einreichungen (einschließlich einer Inhaltsangabe und eines kurzen Lebenslaufes) sind bis spätestens 30. Juni 2001 an das Bildungszentrum St. Magdalena, Dr. Erwin Wenzl Haus, Schatzweg 177, A-4040 Linz, einzusenden.
Die Ausschreibung liegt in der Zentralen Verwaltung/Büro des Universitätsdirektors zur Einsichtnahme auf.
Um dem zunehmenden Interesse an der Kinder- und Jugendforschung in ihren verschiedenen Bereichen (Psychologie, Soziologie, Rechtswissenschaft, Medizin, Pädagogik u.a.) zusätzlich Impulse zu geben, wurde auf Anregung der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg ein Salzburger Förderungspreis für Kinder- und Jugendforschung geschaffen, der im Jahr 2001 zum siebten Mal vergeben wird.
Mit diesem Preis im Gesamtrahmen von öS 70.000,-- sollen Diplomarbeiten, Dissertationen oder Habilitationsschriften von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ausgezeichnet werden, die sich mit aktuellen Fragen und Perspektiven im Zusammenhang mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen beschäftigen.
Einreichschluss: 30. April 2001
Die Richtlinien für den Salzburger Förderungspreis für Kinder- und Jugendforschung und die Bewerbungsunterlagen sind bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg, Strubergasse 4, 5020 Salzburg, Telefon (0662) 430550, Fax: 430590, e-mail: kija@salzburg.co.at, erhältlich.
Die Creditanstalt AG - Landesdirektion Salzburg finanziert 2001 bereits zum dritten Mal ein Stipendium für Kinder- und Jugendforschung in der Höhe von ATS 50.000,--. Damit sollen Dissertationen gefördert werden, die aufgrund des eingereichten Konzeptes und der Befürwortung durch den/die ausgewählte(n) Betreuer(in) wissenschaftliche Arbeiten erwarten lassen, die
Einreichfrist: 30. April 2001
Die Einreichungsunterlagen sind erhältlich: Kinder- und Jugendforschung Salzburg, Strubergasse 4, 5020 Salzburg, Tel.: (0662) 430550, Fax: (0662) 430590, e-mail: kija@salzburg.co.at
Am 15. März hat die Europäische Kommission im Programm INCO 2 drei neue Ausschreibungen zur Kooperation mit dem Westbalkan, mit Entwicklungsstaaten (INCO-DEV) und Mittelmeerstaaten (INCO-MED) sowie für Begleitmaßnahmen veröffentlicht.
Die Ausschreibung zur Reintegration des Westbalkans bezieht sich auf Teilbereiche aus Gesundheit und Umwelt; Bewerbungsfrist ist der 15. Juni 2001. Im Rahmen von INCO-DEV und INCO-MED können bis 17. September 2001 Anträge gestellt werden. Dies betrifft die Bereiche: Forschungsprojekte, konzertierte Aktionen und Thematische Netzwerke aus den Teilbereichen Politik-, System-, Landwirtschafts- und Umweltforschung, Gesundheit, sozio-ökonomische Modernisierung u. Kultur-erbe.
Am 9. Mai findet dazu eine Veranstaltung an der Universität für Bodenkultur in Wien statt. Nähere Information ist bei Beatrice Lawal, BIT-Wien, Tel.: 01/5811616-209, e-mail: lawal@bit.ac.at erhältlich.
Der Universitätsdirektor: Auer
Dipl.-Ing. Dr.techn. Helmut EICHLSEDER wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 2001 zum Universitätsprofessor für Verbrennungskraftmaschinen am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik ernannt.
Der Rektor: Hödl
290.1. Ausschreibung von Planstellen für Universitätsprofessorinnen/Universitätsprofessoren
Richtigstellung der Ausschreibung vom 7.3.2001:
An der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz (www.ictas.tu-graz.ac.at) ist am Institut für Chemische Technologie Anorganischer Stoffe die Stelle eines/einer Universitätsprofessors/professorin auf 5 Jahre (Verlängerung nicht ausgeschlossen) für
Korrosionswissenschaft
zu besetzen.
Das Forschungsgebiet der Bewerberin/des Bewerbers soll schwerpunktmäßig im Bereich der elektrochemischen Aspekte der Korrosion liegen, um Synergien mit anderen vorwiegend elektrochemisch orientierten Gruppen des Instituts nutzen zu können.
In der Lehre soll die zukünftige Stelleninhaberin/der Stelleninhaber das Fach Korrosionswissenschaft möglichst breit vertreten können und auch zur Abhaltung von Servicelehrveranstaltungen bereit sein.
Die Erfordernisse der Ernennung zur Universitätsprofessorin/zum Universitätsprofessor sind:
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an ihrem Personalstand insbesondere in Leitungsfunktionen an und lädt daher facheinschlägig qualifizierte Wissenschafterinnen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen bevorzugt aufgenommen.
Bewerbungen unter Beilage des Lebenslaufes mit Beschreibung des beruflichen und wissenschaftlichen Werdegangs, der Vortrags- und Lehrtätigkeit sowie des Schriftenverzeichnisses (bitte 5 Publikationen beilegen) müssen bis spätestens
15. Juni 2001
beim Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Graz, Petersgasse 16, A-8010 Graz (fax: +43-316-873-8112) einlangen.
Der Dekan: Vogler
290.2. Ausschreibung von Planstellen für das wissenschaftliche Personal
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Universitätsprofessoren/innen, Universitätsassistenten/innen, Vertragsassistenten/innen. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Technisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, O.Univ.-Prof.Mag.Dr. Hans Vogler, Petersgasse 16, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsassistenten/in, Ersatzkraft, vollbeschäftigt, ab sofort, am Institut für Analytische Chemie, Mikro- und Radiochemie.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Chemie.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Keine
Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2001
Der Dekan: Vogler
290.3. Ausschreibung von Planstellen für allgemeine Universitätsbedienstete
Allgemeine Voraussetzungen:
1. Österr.Staatsbürgerschaft (ausgenommen Bürger von EWR-Staaten)
2. Unbescholtenheit
3. Absolvierung eines für die angestrebte Verwendung in Betracht kommenden Studiums.
Bei männlichen Bewerbern ist der absolvierte Präsenz- oder Zivildienst erwünscht. Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.
Auf Grund des Frauenförderungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden an der Technischen Universität Graz Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen. Folgende Bereiche sind davon betroffen:
Sondervertrag § 36 VB-G, VWGR A1, VWGR A3, VWGR A4, VB v1, VB h1, VB h2, VB h3, SVB ADV Gruppe 1, SVB ADV Gruppe 2, SVB ADV Gruppe 3, SVB ADV Gruppe 4, SVB ADV Gruppe 5, Lehrling/Gewerbe. Sollte sich keine Frau bewerben, muss unter Umständen die Ausschreibung wiederholt werden. Dies führt zu einer Verlängerung des Auswahlverfahrens. Bewerbungen im Zuge der ersten Ausschreibung werden bei der Auswahl weiterhin berücksichtigt.
Rektor
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an die Personalabteilung der Zentralen Verwaltung der Technischen Universität Graz, Rechbauerstraße 12, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v2/ADV-Sondervertrag, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 15. Mai 2001, am Zentralen Informatikdienst.
Aufnahmebedingungen: 7 Jahre EDV-Tätigkeit oder einschlägiges Studium und 2 Jahre EDV-Tätigkeit.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Einschlägige Kenntnisse in Planung und Betrieb von Datennetzwerken, Kommunikationsservern und Informationssystemen; Fähigkeit zur Leitung einer Abteilung.
Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2001
Kennzahl: 538/ZID/700/01
Der Rektor: Hödl
Fakultät für Maschinenbau
Bewerbungen sind unter Anschluss des Lebenslaufes an den Dekan der Fakultät für Maschinenbau, O.Univ.-Prof. Dipl.-Ing.Dr. Ulrich Bauer, Kopernikusgasse 24, A-8010 Graz zu richten.
1 Planstelle eines/r Vertragsbediensteten v3/2, vollbeschäftigt, voraussichtlich ab 2. Mai 2001, am Institut für Papier-, Zellstoff- und Fasertechnik.
Aufnahmebedingungen: Abgeschlossene Chemielaborantenlehre.
Gewünschte Zusatzqualifikationen: Beherrschung von Prüfverfahren für Zellstoff und Papier. Mithilfe bei der Betreuung von Studierenden.
Ende der Bewerbungsfrist: 25. April 2001
Kennzahl: 539/M/315/01
Der Dekan: Bauer