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Studienjahr 2017/2018 ausgegeben am 2. Mai 2018   15. Stück

   
 247. Universitätsrat der Technischen Universität Graz 2018-2023
   
 248. Beschlüsse des Universitätsrates
   
 249. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau
   
 250. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik
   
 251. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Logistik
   
 252. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Logistik
   
 253. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik
   
 254. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
 255. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit
   
 256. Widerruf der Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronische Sensorsysteme
   
 257. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie
   
 258. Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institute of Interactive Systems and Data Science
   
 259. Stellenausschreibungen der TU Graz





 247.
Universitätsrat der Technischen Universität Graz 2018-2023 >>>Zurück 
 

Der Universitätsrat der Technischen Universität Graz für die Funktionsperiode 01.03.2018 bis 28.02.2023 setzt sich wie folgt zusammen:

Univ.-Prof. Reinhard KIENBERGER (von der Bundesregierung bestellt)
Mag. Dr. Gabriele KRENN (von der Bundesregierung bestellt)
Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther LÖSCHNIGG (vom Senat bestellt)
KR Mag. Jochen PILDNER-STEINBURG (einvernehmlich zum 7. Mitglied bestellt)
Dipl.-Ing. Johann PRECHT (von der Bundesregierung bestellt)
Univ.-Prof. Mag.pharm. Dr. Karin SCHAUPP (vom Senat bestellt)
Univ.-Prof. Mag. Dr. Renée SCHROEDER (vom Senat bestellt)

Der Universitätsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 26. April 2018

Univ.-Prof. Mag.pharm. Dr. Karin Schaupp

zur Vorsitzenden und

KR Mag. Jochen Pildner-Steinburg

zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.



Der Universitätsrat der Technischen Universität Graz hat in seiner konstituierenden Sitzung am 26. April 2018 folgende Vergütung für die Mitglieder des Universitätsrates gem. § 21 Abs. 11 UG festgesetzt:

Die Mitglieder erhalten eine Vergütung von € 700,00 monatlich und ein Sitzungsgeld von € 400,00 pro Sitzung. Die Reisekosten werden extra verrechnet.



Für den Lenkungsausschuss BioTechMed Graz wird als Vertreterin des Universitätsrates der Technischen Universität Graz

Univ.-Prof. Mag. Dr. Renée SCHROEDER

nominiert.


Die Vorsitzende des Universitätsrates: Schaupp



 248. 
Beschlüsse des Universitätsrates >>>Zurück 
 

Der Universitätsrat hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Universitätsrat genehmigt den Rechnungsabschluss 2017 (inklusive Bericht des Wirtschaftsprüfers) - download pdf-file.

Der Universitätsrat genehmigt die Wissensbilanz 2017 - download pdf-file.

Die Vorsitzende des Universitätsrates: Schaupp



 249.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau >>>Zurück 
 

Am Institut für Siedlungswasserwirtschaft und Landschaftswasserbau wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Daniela Fuchs-Hanusch

zur Projektleiterin für die Projekte 'ADAM' und 'ITSec' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Muschalla



 250. 
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Wärmetechnik >>>Zurück 
 

Am Institut für Wärmetechnik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. René Rieberer

zum Projektleiter für das Projekt 'TransCrit' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hochenauer



 251.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Logistik >>>Zurück 
 

Am Institut für Technische Logistik wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Norbert Hafner

zum Projektleiter für das Projekt 'Verfügbarkeitsanalyse 3' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hick



 252.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Technische Logistik >>>Zurück 
 

Am Institut für Technische Logistik wurde

Assoc.Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christian Landschützer

zum Projektleiter für die Projekte 'SZ3' und 'GSA2' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Hick



 253.
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Am Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik wurde

Ao.Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Andreas Wimmer

zum Projektleiter für das Projekt 'C4T2 - LEC' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Eichlseder



 254.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dipl.-Ing. Corina Klug

zur Projektleiterin für das Projekt '18_DDL_CoHerent' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



 255.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Fahrzeugsicherheit >>>Zurück 
 

Am Institut für Fahrzeugsicherheit wurde

Dott. mag. Alessio Sevarin

zum Projektleiter für das Projekt '18_IND_Starterbatterie_P04' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Steffan



 256. 
Widerruf der Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Elektronische Sensorsysteme >>>Zurück 
 

Die erteilte Projektleitervollmacht an

Larisa Karpenko-Jereb

für das Projekt 'FC Diamond' wurde widerrufen.

Der Institutsleiter: Bergmann



 257.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie >>>Zurück 
 

Am Institut für Angewandte Informationsverarbeitung und Kommunikationstechnologie wurde

Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Stefan Mangard

zum Projektleiter für das Projekt 'IoT4CPS' bevollmächtigt.

Der Institutsleiter: Posch



 258.
Vollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung) - Institute of Interactive Systems and Data Science >>>Zurück 
 

Am Institute of Interactive Systems and Data Science wurde

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.phil. Günter Getzinger

zum Projektleiter für das Projekt '§27 Projekt allgemein STS Unit' bevollmächtigt.

Die Institutsleiterin: Lindstaedt



 259. 
Stellenausschreibungen der TU Graz >>>Zurück 
 

Die Technische Universität Graz bemüht sich aktiv um Vielfalt und Chancengleichheit. Bei der Personalauswahl dürfen Bewerberinnen und Bewerber aufgrund des Geschlechts, der ethischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung nicht benachteiligt werden (Antidiskriminierung).
Menschen mit Behinderung und entsprechender Qualifikation werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.

Die Technische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und lädt deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bis zur Erreichung eines ausgewogenen Zahlenverhältnisses werden bei gleicher Qualifikation Frauen vorrangig aufgenommen.

Allgemeine Voraussetzungen:
Die Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift in dem für die jeweilige Verwendung erforderlichen Ausmaß.

Reisekosten, die im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren entstehen, werden von der TU Graz nicht ersetzt.





259.1 Ausschreibung freier Stellen für das wissenschaftliche Universitätspersonal

 

 

 

Fakultät für Bauingenieurwissenschaften

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Bauingenieurwissenschaften, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Gerald Zenz, Rechbauerstraße 12, 8010 Graz (dekanat.bau@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 5 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juli 2018, am Institut für Straßen- und Verkehrswesen.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium Bauingenieurwissenschaften mit Schwerpunkt Verkehrsingenieurwesen oder Informatik mit Kenntnissen im Verkehrswesen.

Gewünschte Qualifikationen: Für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs sind Kenntnisse in der Verkehrsplanung und in der Anwendung von Verkehrsnachfragemodellen erforderlich. Gute EDV-Kenntnisse, praktische Erfahrungen in der Verkehrsmodellierung sowie dem Straßenentwurf sind wünschenswert, um Forschungsprojekte mit dem Verkehrsministerium und der ASFINAG eigenständig bearbeiten zu können. Interesse an wissenschaftlicher, interdisziplinärer Forschung im Bereich der Mobilität mit der Möglichkeit zur Promotion; Bereitschaft zur Teamarbeit und Mitarbeit in der Lehre werden erwartet.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.794,60 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. Mai 2018
Kennzahl: 2090/18/004


Der Dekan: Zenz


 

Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an die Technische Universität Graz, Dekan der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr.techn. Wolfgang Bösch, MBA, Inffeldgasse 18/EG, 8010 Graz (dekanat.etit@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Universitätsassistentin/Universitätsassistenten für 4 Jahre, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. Juli 2018, am Institut für Grundlagen und Theorie der Elektrotechnik.

Aufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Universitätsstudium der Elektrotechnik, der Telematik (Information and Computer Engineering) oder der Physik.

Gewünschte Qualifikationen: Kenntnisse der Theorie der elektromagnetischen Felder und Interesse an der Erstellung von Programmen zur numerischen Analyse von elektromagnetischen Feldproblemen; Mitarbeit in der Lehre in Deutsch.

Einstufung: B 1 nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.794,60 brutto (14× jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl vorzugsweise elektronisch an dekanat.etit@tugraz.at zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

Ende der Bewerbungsfrist: 6. Juni 2018
Kennzahl: 4370/18/007


Der Dekan: Bösch

 

 

 

 

 

259.2 Ausschreibung freier Stellen für das allgemeine Universitätspersonal

 

Rektor

Bewerbung, Lebenslauf und weitere Unterlagen sind unter genauer Bezeichnung der Stelle bzw. der Kennzahl an den Rektor der Technischen Universität Graz, Personalabteilung, Mandellstraße 9/I, 8010 Graz (personalabteilung@tugraz.at) zu richten und müssen bis spätestens Ende der Bewerbungsfrist einlangen.

1 Stelle einer/eines Angestellten in administrativer Verwendung, Ersatzkraft, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 15. Juni 2018, an der Organisationseinheit Internationale Beziehungen und Mobilitätsprogramme.

Aufnahmebedingungen: Matura.

Gewünschte Qualifikationen: Interesse am und Freude im Umgang mit in- und ausländischen Studierenden und Angehörigen von Hochschuleinrichtungen, ausgezeichnete Englisch-Kenntnisse, umfassende EDV-Kenntnisse (Office Paket); Organisationsgeschick,  längerer Auslandsaufenthalt, Sensibilität für interkulturelle Belange, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft, Flexibilität, Engagement, Motivation, Mobilitätsbereitschaft (z.B. zur Teilnahme an internationalen Konferenzen).

Einstufung: IIIa nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Universitäten; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 2.001,60 brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöhen.

Ende der Bewerbungsfrist: 23. Mai 2018
Kennzahl:
16/R/PA/94060/18

Der Rektor: Kainz

 

 

 

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am: 16. Mai 2018
Redaktionsschluss: 11. Mai 2018