126. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Maschinenbau

Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Maschinenbau Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am Stichtag, das ist der 21. Februar 1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Wolf