127. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen
Universitätsbediensteten in das Fakultätskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Architektur
Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der Vertreterinnen bzw.
Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Universitätsbediensteten in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Architektur der Technischen Universität Graz
ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Allgemeinen Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 21. Februar 1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis
zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
- Wahltermin: Mittwoch, 13. März 1996, 9.00 Uhr
- Wahlort:
Hörsaal VIII, Rechbauerstraße 12/II
- Wahlleiter: Walter BLASS
Es sind 2 Mitglieder und eine entsprechende Zahl von Ersatzmitgliedern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 6. März 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten beim
Dekanat Architektur eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das
Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 27. Februar bis einschließlich Montag, dem 4. März 1996 im Dekanat der Fakultät Architektur, Rechbauerstraße 12, jeweils von 9.00-12.00 Uhr Einsicht genommen
werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 14.3.1996 bis 13.3.1998.
Der Vorsitzende der Wahlkommission: Karl-Heinz Reisinger