Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens Dienstag, 20. März 1996, schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten KandidatInnen beigefügt sein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsprofessorenInnen, die am Stichtag, das ist der 06. März 1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen.
In das Wählerverzeichnis kann von Donnerstag, dem 07. März bis einschließlich Donnerstag, dem 14. März 1996 im Dekanat der Fakultät für Elektrotechnik, Kopernikusgasse 24/II, 8010 Graz, in der Zeit von 08.00-12.00 Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für die Funktionsperiode vom 1.4.1996 bis 31.3.1998.