Gem. § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der VertreterInnen und ihrer Ersatzmitglieder der Personengruppe der
UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb in das Fakultätstskollegium gem. § 48 UOG 93 der Fakultät für Elektrotechnik der Technischen
Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle UniversitätsassistentInnen und wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb, die am Stichtag, das ist der 6.
März 1996 in einem dieser Fakultät zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, das ist bis längstens 20. März 1996 schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
In das Wählerverzeichnis kann von Dienstag, dem 12. März bis einschließlich Montag, dem 18. März 1996 im Sekretariat der Dienststellenausschüsse und der Mittelbauvertretung, Mandellstraße 15/I, Mo.-Fr. jeweils 9.00-12.00 Uhr nach telefonischer Anmeldung Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode vom 1.4.1996 bis 31.3.1998.