260. Satzung "Organe und Gliederung der Universität" (ohne Institutsgliederung)

Das Bundesministerium für Wissenschaft Verkehr und Kunst hat mit Schreiben vom 16.4.1996 (GZ. 68.152/50-I/B/5B/96, eingelangt am 3.5.1996) die vom Senat der Technischen Universität Graz in seiner Sitzung am 18.3.1996 beschlossene Satzung "Organe und Gliederung der Universität" gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 UOG 1993 genehmigt.
Das Kapitel 020 (Organe und Gliederung der Universität) wurde in der 9.Sondernummer des Mitteilungsblattes Stück Nr. 20a vom 5. Juni 1996 kundgemacht.

Der Vorsitzende des Senates: Kautsch