261. Einladung zur Wahl gemäß § 14 UOG 93 der Vertreter und Ersatzvertreter aus der Personengruppe der Universitätsprofessoren in die Studienkommission für die Studienrichtung Architektur gemäß § 41 UOG 93



Es sind 3 Professoren und eine entsprechende Zahl von Ersatzvertretern zu wählen.
Wahlvorschläge können bis spätestens 7. Kalendertage vor dem ausgeschriebenen Wahltag, d.i. bis längstens 13. Juni 1996, schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Wahlkommission eingebracht werden.
In das Wählerverzeichnis kann vom 13.-20. Juni 1996 im Dekanat der Fakultät für Architektur Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine Funktionsperiode von 2 Jahren (ab dem Zeitpunkt der Konstituierung).

Der Vorsitzende der Wahlkommission: Egger