262. Einladung zur Wahlversammlung gem. § 14 UOG 93 zur Wahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der
Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenzen gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der Fakultät für Architektur
emäß § 14 UOG 93 berufe ich folgende Wahlversammlung zur Wahl der
Institutsvertreterin bzw. des Institutsvertreters, sowie der Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen Universitätsbediensteten in die Institutskonferenz gem. § 45 Abs. 2 lit. 4 UOG 93 der
nachfolgenden Institute der Technischen Universität Graz ein.
Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle Vertreterinnen und Vertreter, sowie die Ersatzmitglieder der Personengruppe der Allgemeinen
Universitätsbediensteten, die am Stichtag, das ist der 12.6.1996 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gem. § 37 Abs. 3 UOG 93 gleichgestellt sind und einem der
angeführten Institute zugeordnet sind.
- Wahltermin: Donnerstag, 4. Juli 1996, 9.00 Uhr
- Wahlort: Institut für
Städtebau, Seminarraum
Rechbauerstraße 12/I (neben Hörsaal V)
- Institute: 140 Tragwerkslehre
141 Baukunst
143 Kunstgeschichte
145 Städtebau
und Umweltgestaltung
147 Gebäudelehre und Wohnbau
149 Hochbau für Architekten
151 Raumgestaltung
153 Landwirtschaftliches Bau- und Ländliches Siedlungswesen
155 Künstlerische
Gestaltung
Es sind eine Institutsvertreterin bzw. ein Institutsvertreter und Ersatzmitglieder zu wählen.
Wahlvorschläge sind bis spätestens 7 Kalendertage vor dem
ausgeschriebenen Wahltag schriftlich unter Bekanntgabe eines(r) Zustellungsbevollmächtigten bei der Vorsitzenden der Wahlkommission Frau Gisela GROSS, Inst.f. Raumgestaltung, Rechbauerstraße 12/II,
einzubringen. Jedem Wahlvorschlag muß die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt sein.
In das Wählerverzeichnis kann von Montag, dem
17.6.1996 bis einschließlich Montag, dem 24.6.1996 im Dekanat der Fakultät für Architektur, Rechbauerstraße 12/P, jeweils von 9.00-12.00 Uhr Einsicht genommen werden.
Die Wahl erfolgt für eine
Funktionsperiode von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der konstituierenden Sitzung an. Die Vorsitzende der Wahlkommission: Gisela GROSS