277. Bevollmächtigung des Dekans der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zur Genehmigung von unwesentlichen Änderungen von Lehrund Tutoriumsaufträgen für das Studienjahr 1996/97 (bis zum Kippen des UOG 1993)

Das Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung am 11.06.1996 beschlossen, den Dekan, O.Univ.-Prof.Dr. Rainer BURKARD, gem. § 15 (8) UOG für das Studienjahr 1996/97, jedoch längstens bis zum "Kippen" des UOG 1993, zu bevollmächtigen, auf Antrag des zuständigen Studienkommissionsvorsitzenden Lehraufträge (remunerierte, nichtremunerierte Unterrichts- und Tutoriumsaufträge) zu erteilen bzw. allfällige Änderungen zu genehmigen.