276. Bevollmächtigung des Dekans der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät zur Bestellung von Angehörigen anderer Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter von Dissertationen für das Studienjahr 1996/97 (bis zum Kippen des UOG 1993)

Das Fakultätskollegium der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät hat in seiner Sitzung am 11.06.1996 beschlossen, den Dekan, O.Univ.-Prof.Dr. Rainer BURKARD, gem. § 15 (8) UOG für das Studienjahr 1996/97, jedoch längstens bis zum "Kippen" des UOG 1993, zu bevollmächtigen, Angehörige anderer Fakultäten bzw. Universitäten als Begutachter von Dissertationen zu bestellen.