Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat mit GZ 68.242/378-I/B/5A/96 vom 3.6.1996 den
Entwurf einer Verordnung, mit der die Verleihung der Berufsbezeichnungen "Akademisch geprüfter Exportkaufmann" und "Akademisch geprüfte Exportkauffrau" an die Absolventen und Absolventinnen des
Lehrganges für Export- und Internationales Management an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg vorgesehen werden soll, mit dem Ersuchen um allfällige Stellungnahme bis 31.
Juli 1996, übermittelt
Diese Verordnung liegt in der Studienabteilung (UD.Zl.:424/1/96-S) zur Einsichtnahme auf.