Das Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat mit GZ 68.242/430-I/B/5A/96 vom 3.6.1996 den Entwurf einer Verordnung, mit der die
Verleihung der Berufsbezeichnungen Berufsbezeichnungen "Akademisch geprüfter Absolvent der Universitätslehrganges für Europarecht" und "Akademisch geprüfte Absolventin der Universitätslehrganges für
Europarecht" an die Absolventen und Absolventinnen des Universitätslehrganges für Europarecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz vorgesehen werden soll, mit dem Ersuchen um
allfällige Stellungnahme bis 30 Juni 1996, übermittelt.
Diese Verordnung liegt in der Studienabteilung (UD.Zl.:425/1/96-S) zur Einsichtnahme auf.