375. Einladung zur Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Fakultätskollegiums der Technisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät

Gemäß § 48 (4) UOG 1993 ist der Stellvertreter des Vorsitzenden des Fakultätskollegiums für eine Funktionsperiode von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Fakultätskollegiums mit venia docendi zu wählen

Der Vorsitzende: Stelzer